Dienstherrenwechsel - was passiert mit den bisherigen Pensionansprüchen?
Verfasst: 21. Jan 2022, 18:06
Guten Abend liebe Mitforisten,
ein BaL im mittleren Dienst NRW möchte den Dienstherren wechseln, hat verschiedene Möglichkeiten und möchte gerne vorher abstecken, was mit seinen bisherigen Pensionansprüchen passiert.
Info: 2015 - 2017 Beamter auf Widerruf, 2017 - 2018 auf Probe, 2018 auf Lebenszeit ernannt. 2020 von A7 auf A8 befördert.
Was passiert mit den Ansprüchen, wenn..
1.) er 2022 als SaZ15 zur Bundeswehr wechselt?
2.) er 2022 die Ausbildung im mittleren Zolldienst / im mittleren Polizeivollzugsdienst als Beamter auf Widerruf beginnt, wenn er fristgerecht bei seiner bisherigen Behörde um Entlassung bittet?
Wird der Beamte alle erworbenen Ansprüche verlieren oder bleiben ihm diese erhalten?
Für Erfahrungen, Tipps uvm. bin ich Euch sehr dankbar.
LG
ein BaL im mittleren Dienst NRW möchte den Dienstherren wechseln, hat verschiedene Möglichkeiten und möchte gerne vorher abstecken, was mit seinen bisherigen Pensionansprüchen passiert.
Info: 2015 - 2017 Beamter auf Widerruf, 2017 - 2018 auf Probe, 2018 auf Lebenszeit ernannt. 2020 von A7 auf A8 befördert.
Was passiert mit den Ansprüchen, wenn..
1.) er 2022 als SaZ15 zur Bundeswehr wechselt?
2.) er 2022 die Ausbildung im mittleren Zolldienst / im mittleren Polizeivollzugsdienst als Beamter auf Widerruf beginnt, wenn er fristgerecht bei seiner bisherigen Behörde um Entlassung bittet?
Wird der Beamte alle erworbenen Ansprüche verlieren oder bleiben ihm diese erhalten?
Für Erfahrungen, Tipps uvm. bin ich Euch sehr dankbar.
LG