Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

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Allium
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Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Allium »

man kann ja seinem Arbeitgeber/Dienstherren mitteilen, welchen GdB man bekommen hat. Oft heißt es, dass unter GDB 50 oder zumindest ohne Gleichstellung der behinderten Person keine Hilfen zustehen würde...ist das wirklich so oder muss der Dienstherr auch dem Beamten mit GdB von unter 30, also ohne Gleichstellung, entsprechende arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen zur Vermeidung einer DDU im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ermöglichen?
Pipapo
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Pipapo »

Nur bei 50% oder Gleichstellung, sonst nicht.
DieBSE
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von DieBSE »

Pipapo hat geschrieben: 12. Jan 2022, 15:09 Nur bei 50% oder Gleichstellung, sonst nicht.
Hallo und guten Abend,
bei einem GdB von mindestens 30 und von unter 50 können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen - natürlich nur auf Antrag. Ziel der Gleichstellung ist es, diese Menschen im Alltag und auch im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen.

Bei unter 30 % gibt es keine "Vergünstigungen".
Allium
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Allium »

hat denn der GdB eine Bedeutung bei der Entscheidung, einen Beamten in Früh-DDU zu schicken? kann jemand mit GdB von unter 30 dann überhaupt frühpensioniert werden ohne dass man hier zunächst eine Rehamaßnahme oder eben eine Anpassung des Arbeitsplatzes im Rahmen von BEM machen würde? es geht ja auch darum, dass die Behinderung sich nicht noch mehr verschlechtert...
AndyO
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:45 es geht ja auch darum, dass die Behinderung sich nicht noch mehr verschlechtert...
Das würde einen die Vernunft sagen. Dann schaut man sich die Telekom an. Am deutlichsten wird es bei Telekom Placement Service, also der Arbeitsagentur. Mit knapp 10% Schwerbehinderten liegt man um den Faktor 2 über dem Konzerndurchschnitt. Zu bieten hat man Versetzungskilometer die im Mittel zumindest eine Potenz über dem Rest der Beschäftigten liegen. Dort stellt man die gesundheitlichen Schwächen des Beschäftigten in den Mittelpunkt und behauptet die Unabdingbarkeit für die zuvor konstruierte Arbeitsbedingungen. Die Schwerbehindertenvertretung gibt sich damit zufrieden wenn der Beschäftigte gegenüber Gesunden nicht benachteiligt wird. Allein durch den Sachverhalt der doppelten Anzahl an Schwerbehinderten ist man bei TPS jedoch schon strukturell benachteiligt. Fragt der Schwerbehinderte aber nach gesundheitliche notwendigen Privilegien die über Einmalkosten der Arbeitsplatzeinrichtung hinausgehen, will man davon nichts wissen. Arbeitsorganisatiorische Dinge werden mit einem Schweigegelübde ausgesessen. Ein schwerbehinderter Kollege bat darum im Großraumbüro am Rand zu sitzen. Selbst das wollte der Arbeitgeber nicht, weil es nicht im Standortkonzept TPS stünde. Das Ganze in einem Unternehmen was vor ein paar Jahren für seinen "vorbildlichen" Umgang mit Schwerbehinderten ausgezeichnet wurde.
Fazit: Es hängt davon ab, was die Behörde/Unternehmen personalwirtschaftlich vor hat. Ist es wie bei der Telekom Personalabbau sieht man den GdB als Steigbügel zur DDU den der Arbeitnehmer gefälligst dankend zu nutzen hat...
DieBSE
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von DieBSE »

AndyO hat geschrieben: 22. Jan 2022, 10:19
Allium hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:45 es geht ja auch darum, dass die Behinderung sich nicht noch mehr verschlechtert...
Das Ganze in einem Unternehmen was vor ein paar Jahren für seinen "vorbildlichen" Umgang mit Schwerbehinderten ausgezeichnet wurde.
Hallo AndyO,
die Person die sich damit rühmte, dass die Telekom in Bezug auf Schwerbehinderung ein Vorzeige-Unternehmen ist, ist mittlerweile ja nicht mehr da. War ja der Herr M. Z. - der auch der Arbeitgeberbeauftragte der Telekom war. Dieser Arbeitgeberbeauftragte wird vom AG bestimmt und soll die Belange des AG/Schwerbehindert koordinieren und steuern. Dem Gesetz her, darf diese Person nicht selber der AG bzw. Dienstherr sein. Bei M. Z. war das aber genau der Fall, denn er war der Dienstherr für viele Beamte !
Dass diese Person nicht im Sinne der Schwerbehinderten sondern eher des DH/AG arbeitete, versteht sich von selber - und dass diese Person oftmals rechtswidrig Zuweisungen wie bei vielen Kollegen/innen erlassen hat, ist bekannt. Und dass er dieses Klientel lieber in DU sah, oftmals weil vorher sowas von rechtswidrigen Zuweisungen erlassen wurde, war dann die logische Konsequenz. Ich hatte eher den Eindruck, dass immer nur die Interessen des AG/DH im Vordergrund standen, als die Interessen der betroffenen Gruppe der Schwerbehinderten.
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Allium hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:45 hat denn der GdB eine Bedeutung bei der Entscheidung, einen Beamten in Früh-DDU zu schicken? kann jemand mit GdB von unter 30 dann überhaupt frühpensioniert werden ohne dass man hier zunächst eine Rehamaßnahme oder eben eine Anpassung des Arbeitsplatzes im Rahmen von BEM machen würde? es geht ja auch darum, dass die Behinderung sich nicht noch mehr verschlechtert...
Hast du über BEM schon viel gelesen?
Im Rahmen des BEM muss oder sollte festgestellt werden, welche Entlastungen durch Hilfsmittel oder Umstrukturierung möglich sind, um die Krankheitstage / Gesundheitsbelastung eines Beschäftigten zu reduzieren. Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine SchwB vorliegt.

Liegt eine SchwB oder Gleichstellung vor, dann kann auf Wunsch des Betroffenen die SchwB Vertretung am Gespräch teilnehmen.
(Dies ist der wesentliche Unterschied in einer BEM Situation zwischen Menschen mit und ohne SchwB/Gleichstellung.)
Auch andere Interessensvertretungen können auf Wunsch des Betroffenen hinzu gezogen werden.

Nicht ein GdB, sondern das Urteil über die Dienstfähigkeit entscheidet, ob ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird.

„Reha vor Rente“ gilt auch für Beamte: Wenn eine Rehamaßnahme empfohlen wird, weil sie die Chance bietet, Dienstfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, dann muss sie m.W. wegen der Mitwirkung zur Gesunderhaltungpflicht angetreten werden.
AndyO
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 22. Jan 2022, 12:29 Hast du über BEM schon viel gelesen?
Im Rahmen des BEM muss oder sollte festgestellt werden, welche Entlastungen durch Hilfsmittel oder Umstrukturierung möglich sind, um die Krankheitstage / Gesundheitsbelastung eines Beschäftigten zu reduzieren. Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine SchwB vorliegt.
Und wieso werden dann bei der Telekom Maßnahme wie HomeOffice/Telearbeit im Vorfeld als "non grata" erklärt, obwohl es dazu im Konzern einen Flächenbrand an Duldungen gibt? Corona zeigt, dass alle Tätigkeiten in den TPS-Großraumbüros HomeOffice-fähig sind. Schonarbeitsplätze könne man nicht einrichten, weil man sich im internationalen Wettbewerb befinde. Noch nicht mal für ein störungsfreies Arbeitsumfeld außerhalb eines Großraumbüros reicht es, weil das wäre ja nicht im Standortkonzept definiert. Dafür besteht man hartnäckig auf Präsenz, wenn der Gesetzgeber keine anderen Vorgaben erlässt.
Ich unterstelle der Telekom, insbesondere bei TPS, dass das gesundheitliche Wohl der Schwerbehinderten hinter DDU ansteht. Derzeit ziert man sich ja sogar beim ER und baut für befristet extern beschäftigte Beamte 10-20 Monate Wartezeit ein...
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Dienstunfall_L »

AndyO hat geschrieben: 22. Jan 2022, 14:02 Und wieso werden dann bei der Telekom Maßnahme wie HomeOffice/Telearbeit im Vorfeld als "non grata" erklärt
Das weiß ich nicht. Mit Telekom kenne ich mich nicht aus.
Ich kann nur verwundert zur Kenntnis nehmen, was da abläuft.
AndyO
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 22. Jan 2022, 17:47
AndyO hat geschrieben: 22. Jan 2022, 14:02 Und wieso werden dann bei der Telekom Maßnahme wie HomeOffice/Telearbeit im Vorfeld als "non grata" erklärt
Das weiß ich nicht. Mit Telekom kenne ich mich nicht aus.
Ich kann nur verwundert zur Kenntnis nehmen, was da abläuft.
Nennt man Personalabbau oder Bereinigung der Payroll. Unsere Aufsichtsbehörde schaut dem Treiben seit fast 20 Jahren zu und will nur Einzelfällen sehen. Am peinlichsten sind die individuellen Minimalzugeständnisse, die von den Arbeitnehmervertretung und Schwerbehindertenvertretung als riesige Erfolge verkauft werden. Mit dem Beschäftigten redet der Arbeitgeber ohnehin nicht. Da werden direktiv Anweisungen verfügt.

https://www.google.com/amp/s/amp2.wiwo. ... 14582.html
Allium
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Re: Bedeutung des Grades der Behinderung bei BEM und anderen Personalmaßnahmen

Beitrag von Allium »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 22. Jan 2022, 12:29 „Reha vor Rente“ gilt auch für Beamte: Wenn eine Rehamaßnahme empfohlen wird, weil sie die Chance bietet, Dienstfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, dann muss sie m.W. wegen der Mitwirkung zur Gesunderhaltungpflicht angetreten werden.
ja das ist auch so, der AA empfiehlt Reha, es wurde auch noch nie eine Reha vorher gemacht, man kümmert sich dann um alles, aber der AA will einen trotzdem sofort DDU schreiben, warum hat er dann noch im Gleichzug eine Reha empfohlen, wenn es Reha vor Rente heißt?
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