Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

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krebs8
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von krebs8 »

Und wie ist es denn gelaufen?
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Hallo ins Forum.
Auch mich hat heute so ein Brief erreicht, deshalb google ich mir grade die Finger wund.
Bin auf dieses Topic gestossen und mache mir jetzt etwas weniger Gedanken, was die nach fast 30 Jahren, mich haben sie Ende 95 ausgemustert, auf einmal von mir wollen.
Amts-/Betriebsarzt habe ich nie gesehen, ob ich irgendeinem meiner Aerzte ein Schreiben zum ankreuzen vorgelegt habe, weiss ich nicht mehr.
Vielleicht haben die Krankenhausaufenthalte in dem Jahr vorher, und der Eingiederungsversuch, mit Abbruch nach 3 oder 4 Tagen, ja gereicht.

Mich wuerde ja interessieren, da ich kurz vor einer Befoerderung den Unfall hatte, ob eine Reaktivierung nicht auch Anspruch auf Gleichstellung haette?
Freigestellte Betriebsratsmitglieder durften nicht benachteiligt werden, obwohl sie freiwillig Betriebsrat waren, ich wollte nicht in Ruhestand, konnte es aber nicht verhindern. Und mir fehlen halt ein paar Prozente und eben die Besoldungsstufe(n), fuer eine vernuenftige Pension.
Wenn das sich damit verbessern wuerde, wuerde ich mich ja sogar nochmal quaelen, mit diversen Tabletten laesst sich das wohl ne Zeitlang verlaengern!
Aber ich hab irgendwo was von "Bestandsschutz" bei der Pensionierung gelesen? Was bedeutet das?
Wuerde ich max. in meiner alten Besoldungstufe landen und das wuerde, fuer den Fall des Versagens, nichtmal fuer die Pension zaehlen?
Dann waere es das Risiko ueberhaupt nicht wert! Selbst wenn es direkt erstmal 30% mehr Geld geben wuerde.

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Kunterbunt, du schreibst von Unfall. War es ein Dienstunfall?
Und was hat es mit der Erwähnung von Betriebsratsmitgliedern auf sich: Warst du Betriebstratsmitglied?
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Es wurde, weil auf den Weg von der Arbeit nach Hause, als Dienstunfall bewertet, ja.
Und nein, ich war kein Betriebsrat, ich hatte nur kurz vorher eine "Kampfbewerbung" gegen einen freigestellten Betriebsrat meines eigenen Jahrganges verloren.
Das hatte ich auch nur gemacht weil ich mir relativ sicher sein konnte, das mein Abteilungsleiter mich nicht mittels mieserer Beurteilung schon da aus dem Prozess kicken wuerde. Somit hatte ich, trotz das der Kollege "besser" geeignet war (Betriebsraete duerfen/durften ja nicht bei Befoerderungen benachteiligt werden!), eine sehr gute Bewertung in der Tasche, der naechste freie Dienstposten waere mir damit kaum zu nehmen gewesen.
Das sind halt so Sachen , die einem einfallen, wenn man da edanklich wieder reingekickt wird.
Und da taucht dann auch die Frage auf, ob eine Dienstunfaehigkeit dann bei Re-Aktivierung Grund fuer Benachteiligung sein darf.
Also insofern waere da die Frage, ob dann quasi mit Aktivierung nicht recht zuegig auch die naechste Besoldungsstufe zuerkannt werden muesste. Derzeit bin ich halt mindestens 2 hinterher, dann.
Deshalb waere wirklich halt die Frage, ob das wenigstens pensionserhoehend waere, zu klaeren.
Weil nach dem Post hier waer das nicht so, was bedeutet dieser Bestandsschutz, fuer Reaktivierte?
viewtopic.php?p=78037#p78037
Torquemada hat geschrieben: 14.01.2022 14:28
DieBSE hat geschrieben: 13.01.2022 18:14 ..... und Deine Pensionsansprüche steigen auch nochmals.
Nein....da die neue Zurruhesetzung den Bestandsschutz hat.
Ernstel
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Ernstel »

Hallo Kunterbunt, die BAnst PT arbeitet offenbar nach Schema F die sogenannten Altfälle auf.
Dabei macht sie also auch vor Leuten, die seit 29 Jahren im Ruhestand sind, nicht halt.

Was Reaktivierung und Pension angeht, musst du bedenken, dass bei deiner Pensionierung noch die Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge waren, jetzt sind es die Bezüge der Erfahrungszeitstufe, die man zwei Jahre vor der Pensionierung hatte. Deine Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge wären jetzt also erheblich geringer. Außerdem musst du bedenken, dass wenn du nach der Reaktivierung erneut in Ruhestand wegen DDU müsstest, du den Versorgungsabschlag von 10,8% hinnehmen müsstest.
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Richtig, bei mir wurde damals auf Endstufe meiner Besoldungsstufe hochgerechnet und zur Berechnung herangezogen.
Danke, diese Aussage macht dann schon alleine den Versuch nicht wirklich anziehender.
Weil dann muesste ich sicher sein, das durchziehen zu koennen. Bis fast 67. Und mindestens noch eine Befoerderung beanspruchen duerfen.
Damit hinten dann auf sicher deutlich mehr uebrig bleibt, als jetzt dann mit 67 mit Rentenzahlungen aufzufuellen.
Gut, es waeren monatlich wohl knapp 800 Euronen mehr, reaktiviert.
Aber wenn ich eines gelernt habe, in den fast 30 Jahren Umgang mit meinem Leben nach dem Unfall, Geld gleicht nicht alles, nichtmal besonders viel aus!

Irgendwie hat der Gesetzgeber da dann fuer Dienstunfaehige ein aehnliches Hemmnis erschaffen, wie fuer Buergergeldler:
Es lohnt sich fuer die meisten nicht, zu versuchen, da raus zu kommen.

Was passiert eigentlich, vermutlich, wenn man garnicht auf das Schreiben darauf antwortet?
Es war nicht mal ein Rueckumschlag dabei, bei dieser regelmaessigen Ueberpruefung!
Hat das schon jemand (nicht) gemacht?
Zuletzt geändert von Kunterbunt am 25.01.2024 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Ich habe jetzt mal das Topic gelesen, wo genauer auf vorher / nachher einer Reaktivierung und Pensionshoehe eingegangen wurde.
Das wohl interessanteste Post ist das letzte gewesen.

viewtopic.php?p=85800#p85800

Ob da bei mir selbst MIT Befoerderung am Ende mehr rauskaeme? Das erscheint mit schwierig.
Ich hatte ja nur mit ein paar Jahren mehr (ca. 5-6) gerechnet, bisher, um den Abschlag komplett aufzufuellen.
Oder zumindest mit jedem Jahr dann die 1,79 % mehr zu bekommen.
Aber selbst bei 6+ moeglichen bringt das nicht wirklich viel. Selbst mit hoeherer Besoldungsstufe.
Meine Rentenansprueche, derzeit, sind so hoch, das die bei der Pension spaeter was abziehen koennen und werden.
Ich bin nicht begeistert, das fuehlt sich fast wie Daumenschrauben an!
Herm
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Herm »

Ich hab den" Kunterbunt Kram" lesetechnisch nur überflogen und komm da irgendwie
nicht mehr mit...
Du bist wegen einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt worden ?
Vor 30 Jahren.. .Erhöhtes Ruhegehalt ? (Unfallruhegehalt)

Den Fragebogen nicht beantworten..sowas macht man nicht !
Stichwort „Beamtenehre“ + Mitwirkungspflicht !
Gute Nacht !
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Herm Wenn es ein Wegeunfall war, dann ist nahezu ausgeschlossen, dass Kunterbunt erhöhtes Unfallruhegehalt erhält.
@Kunterbunt Wurden die gesundheitlichen Folgen des Wege/Dienstunfalls als Grund der Zurruhesetzung anerkannt = erhältst du ein (Mindest)Unfallruhegehalt? Falls ja, mutmaße ich ohne Garantie, dass eine Reaktivierung finanziell keinen erheblichen Vorteil bringt, wenn überhaupt. Bei der evtl. Berechnung nimm dann auch den Steuerfreibetrag mit in den Blick.

Mit „Bestandsschutz“ ist m.W. gemeint, dass dein Ruhegehalt bei Reaktivierung und späterer Pensionierung nicht schlechter ausfallen darf als das aktuelle Ruhegehalt. Du darfst nicht schlechter gestellt werden als jetzt.
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Ja, danke, Herm, fuer deine "kostruktive" Antwort und die Zusammenfassung.
Falls es zu lang fuer dich ist, lies einfach nur noch den 4. Absatz!
Ich moechte dich nicht ueberfordern!

Das Stichwort "Beamtenehre" ist vermutlich Satire, die Mitwirkungspflicht hingegen betrachtenswert.
Da kommt schliesslich auch hinzu, ob nach fast 30 Jahren DDU auf Grund einer bei mir psychischen Belastungsstörung
der Grundsatz der Verhältnismaessigkeit ueberhaupt als gegeben angenommen werden kann. Oder muss, darf!
Zumal zur Begutachtung heute wohl zwingend die Begutachtungen von vor 30 Jahren herangezogen werrden müss(t)en.
Ob das überhaupt noch moeglich ist? Kkh vernichten in der Regel nach ca. 10 Jahren Daten (eigene Erfahrung, ich wollte auch schon mal Nachfragen stellen), von den mich damals behandelnden Ärzten ist sehr vermutbar auch keiner mehr aktiv.
Ich habe nichtmal den Eindruck, das ueberhaupt noch bekannt ist, oder sich dafuer interessiert wurde, welche Gründe zur DDU führten.
Das, mit der berichteten mehr als unsicheren Lage, wer überhaupt eine Begutachtung machen würde, welche Fachrichtung der Arzt sein wird, das ist alles nicht wirklich beruhigend!

Ja, ich weiss, ich google mich gerade durch das gesamte Internet um herauszufinden, was ich muss, was nicht. Welche Möglichkeiten ich habe, zumindest darauf, die beste Bewertung zu bekommen die möglich ist. Aber seit dem der Brief hier ankam laeuft eben auch wieder ein automatischer Film ab. Der mich wieder absolut in die Defensive gedraengt hat.

Und das du, Herm, da nicht mehr mitkommst, kann das an dem hier gelegen haben, liegen?
"Ich hab den" Kunterbunt Kram" lesetechnisch nur überflogen"
Und gerade deshalb fühltest du dich genoetigt, in die Tasten zu greifen?
Auch interessant! Danke nochmal dafuer und Entschuldigung, "das ich dich gezwungen habe", dich mit mir zu beschaeftigen.

Danke an alle, die sich meine Posts durchlesen. Auch ohne was dazu zu schreiben, insbesondere wenn es fuer sie nur "Kram" ist!"
Dienstunfall_L hat geschrieben: 26.01.2024 08:40 Wenn es ein Wegeunfall war, dann ist nahezu ausgeschlossen, dass Kunterbunt erhöhtes Unfallruhegehalt erhält.
@Kunterbunt Wurden die gesundheitlichen Folgen des Wege/Dienstunfalls als Grund der Zurruhesetzung anerkannt = erhältst du ein (Mindest)Unfallruhegehalt?
Das musste ich erstmal nachschlagen, nein. Das waeren nach google ja mindestens 66,xx%. Die bekomme ich nicht.
Bei mir sind es 61.x% des Endstufengehalts.
Das mit dem Bestandschutz habe ich mittlerweile auch so nachzulesen gefunden, danke fuer deine Einschaetzung dazu.

Ein volles Gehalt waere schon einiges mehr, selbst bei dem Mehr an Steuern. Aber das Risiko wäre halt auch gross.
Ich habe ja selber in den letzten 25 Jahren einige Male versucht was zu finden, das nicht die Begleiterscheinungen (Symtome!) der ersten 2-3 Jahre wieder triggert. Ohne dauerhaften Erfolg, leider.
Wobei ich einer stationaeren Massnahme, in der passenden Einrichtung, durchaus positiv gegenueberstehen wuerde. Aber auch das ist offenbar nicht so einfach hinzubekommen. Das mit "passend"!
Herm
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Herm »

Zitat: :Ich moechte dich nicht ueberfordern!
Ja danke..ich mich auch nicht.
Von psychischer Belastungsstörung stand weiter oben nichts.
Ich wollte Dich nicht angreifen und sag dazu lieber nichts mehr...
Mach Dich nicht verrückt und das mit dem Fragebogen war keine
Satire.
krebs8
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von krebs8 »

Also wenn Ihr den Fragebogen "Persönliche Abgaben zur Überprüfung der Dienstfähigkeit" meint, den muss man vielleicht nicht zwingend ausfüllen. Wenn man das aber nicht macht, ist die Untersuchung beim "Amtsarzt" wohl die Folge. Und zu der ist der Beamte verpflichtet.
Also da würde ich lieber den Fragebogen ausfüllen. Zum Teil wird ja nach Aktenlage entschieden und es ist gar keine Unteruchung mehr nötig.
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Dienstunfall_L »

Kunterbunt, es wirde damals vermutlich verpasst, die Kausalität der gesundheitlichen Einschränkungen zum Dienstunfall und damit die Kausalität des Dienstunfallfolgen zur Zurruhesetzung festzustellen. Das ist hart. Wie lange ist das her? Evtl. doch mal anwaltlich (evtl. über gewerkschftl. Rechtsschutz) prüfen lassen, ob sich da noch was retten lässt.
Mainstream1
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Mainstream1 »

Um es kurz zu machen:
Nach 30 Jahren DDU kommt niemand zurück und wird auch nicht zurückgeholt.
Falls es zu einer Untersuchung beim Amtsarzt kommt (muss wohl wegen der Regularien sein), wird der einfach einen Haken bei DDU setzen.
Ich würde mich da nicht verrückt machen.
MS
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

krebs8 hat geschrieben: 26.01.2024 17:27 Also wenn Ihr den Fragebogen "Persönliche Abgaben zur Überprüfung der Dienstfähigkeit" meint, den muss man vielleicht nicht zwingend ausfüllen. Wenn man das aber nicht macht, ist die Untersuchung beim "Amtsarzt" wohl die Folge. [...] und es ist gar keine Unteruchung mehr nötig.
Ja, danke, das dann die Untersuchung dann auf sicher folgen könnte, das habe ich mir mittlerweile auch schon so gedacht.
Allerdings frage ich mich derzeit, ob ich nicht mit einer Untersuchung doch noch wieder Therapieoptionen gewinnen koennte.
Dienstunfall_L hat geschrieben: 26.01.2024 18:15 Kunterbunt, es wirde damals vermutlich verpasst, die Kausalität der gesundheitlichen Einschränkungen zum Dienstunfall und damit die Kausalität des Dienstunfallfolgen zur Zurruhesetzung festzustellen. Das ist hart. Wie lange ist das her? Evtl. doch mal anwaltlich (evtl. über gewerkschftl. Rechtsschutz) prüfen lassen, ob sich da noch was retten lässt.
Das ist vermutbar zu lange her. Der Unfall war 94, die Zurruhesetzung ueber 1 Jahr spaeter, gegen Ende 95.
Bei durchgaengiger Krankschreibung, mit insgesamt ueber 5 Monaten stationaer in 3 Krankenhaeusern, im 1. Jahr. Wovon eines eine BG-Klinik (hiessen die damals schon so?) war. Und den notwendigen ambulanten Facharztbeteiligungen.
Im Grunde war damit ja (google) schon das vereinfachte DU Verfahren ermoeglicht (in 6 Monaten laenger als 3 krank), womit der "Amtsarzt" nur festzustellen hatte , wie hoch die Wahrscheinlichkeit waere, das ich in den naechsten 6 Monaten doch wieder dienstfaehig sein wuerde.
Aus der Gewerkschaft bin ich seit sehr lange raus. Das war damals eh nur noch ein Ueberbleibsel aus Handwerkertagen. Dann, mit deutlich weniger Geld ....!
Und ehrlich, weder ich noch irgendwer anderes ging davon aus, das ich zum einen nicht wieder dienstfaehig werden wuerde, noch das die Telekom mich bis jetzt nie ueberprueft. Irgendwoher hatte ich damals was im Ohr "spaetestens nach 5 Jahren" wuerde da zumindest nachgefragt.
Und irgendwann muss man sich mit so etwas arrangieren, sonst zieht einen das weiter runter!
Mainstream1 hat geschrieben: 26.01.2024 19:44 Um es kurz zu machen:
Nach 30 Jahren DDU kommt niemand zurück und wird auch nicht zurückgeholt.
Falls es zu einer Untersuchung beim Amtsarzt kommt (muss wohl wegen der Regularien sein), wird der einfach einen Haken bei DDU setzen.
Ich würde mich da nicht verrückt machen.
Danke, das ist nur leichter gesagt, als getan. Da sind Automatismen aktiviert worden, die ich lange begraben geglaubt habe.