Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

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keinschwein
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Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von keinschwein »

Guten Morgen,

ich (57) bin seit 3 Jahren dienstunfähig frühpensioniert, beziehe also bereits Versorgungsbezüge.

Folgendes habe ich gelernt: mit Inkrafttreten der Scheidung wird mir sofort der Versorgungsausgleich (VA) abgezogen (bei mir ca. 50%), auch mit Anpassung nach § 35 VersAusglG sind es immer noch ca. 30%, die mir sofort abgezogen werden, aber (noch) nicht an die Ex fließen, da diese noch ca. 13 Jahre arbeiten muss bis zur Rente (kein ÖD).
Mit 67 bekomme ich dann auch ihren VA.
Unterm Strich habe ich errechnet, dass mir /uns ca. 75.000 € in der Zeit bis zur Rentenzahlung verloren gehen.

Hab übrigens beim lbv angerufen, die haben mit ernsthaft geraten, wegen dieser Kürzung (durch die ich weit unter die Mindestversrogung fallen würde, die aber tatsächlich in diesem Fall nicht zum Tragen kommt) zu klagen, aber darauf möchte ich mich (finanziell) nicht einlassen.

Ich suche also nach einem Weg, diese Kürzung zu vermeiden.
Bisher ist mir eingefallen:
a) gar nicht scheiden lassen, heute eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen (aber was genau soll da rein?),
b) den VA notariell ausschließen, aber auch da dasselbe Problem wie bei a)

Was würdet Ihr raten?

Vielen Dank und Grüße
mecki111
Beiträge: 73
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von mecki111 »

Ob der Versorgungsausgleich vertraglich noch ausgeschlossen werden kann, ist fraglich, da in der Ehezeit Versorgungs- und Rentenanwartschaften in sehr unterschiedlicher Höhe erworben wurden. Das Familiengericht wird einen solchen Vertrag wahrscheinlich nicht akzeptieren.
Besser erscheint mir die Option a zu sein, wenn und so lange keine neue Ehe geschlossen werden soll und beide Eheleute noch miteinander reden können - auch hinsichtlich ggf. vorhandener Unterhaltsansprüche. Wenn es also nur darum geht, die Kürzung vorläufig zu umgehen, könnte die Ehe als solche bestehen bleiben. Was die Scheidungsfolgevereinbarungen angeht, sollte eine notarielle Beratung erfolgen. Zumindest müsste das Ende der Ehezeit vertraglich festgelegt werden, da die Ehefrau noch weitere 13 Jahre Rentenanwartschaften erwirbt, und diese nicht in den Versorgungsausgleich einfließen sollten.
lavinia21
Beiträge: 64
Registriert: 14. Feb 2019, 08:19
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von lavinia21 »

VA gesetzlich auszuschließen, ist nur möglich, wenn der Ex gleiche Anwartschaften erwirtschaftet hat. Ich bin auch DDU und in Pension. Scheidung nach 11 Ehejahren jetzt mit 39 Jahren. Bei mir wurde es so geregelt, da der Ex auf den VA (einseitig, da nur ich zahlen muss...er war ständig arbeitlos) bestand, aber ich gleichfalls kein Geld mehr für mich und meine Tochter gehabt hätte, da bei DDU eben der VA-Betrag sofort abgezogen worden wäre:
- VA bestimmen auf Basis der Informationen des LBV
- Umrechnung der Summe in Rentenpunkte (Die Summe, die beim BEamten abgezogen wird, ist idR wesentlich höher als das, was dann von der gesetzlichen RV ausgezahlt wird)
- Ausschluss gesetzlicher VA per notarieller Vereinbarung. Dafür private Regelung in der notariellen Vereinbarung, dass Summe x (die der umgerechneten Summe x bzgl. der gesetzl RV entspricht) ab dem 67. LJ von mir an ihn als Leibrente bis zum Ableben von mir oder ihm gezahlt wird.
DaveR
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von DaveR »

Als ich vor einigen Jahren geschieden worden bin stand ich vor demselben Problem. Ich habe mich dann mit meiner (damals noch nicht geschiedenen) Exfrau auf eine einmalige Abschlagszahlung geeinigt um den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies ist ausdrücklich vom Gesetzgeber erlaubt. Wir haben zuerst unsere Anwälte unterrichtet und diese haben zugestimmt. Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung haben dann die Anwälte beim Richter den Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleich gegen Zahlung einer Summe XY eingereicht. Der Richter hat zugestimmt und im Scheidungsurteil wurde alles schriftlich festgehalten. Somit fand kein VA statt. Die Zahlung an deine Exfrau kannst du auch von der Steuer absetzen. Viel Erfolg!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von Torquemada »

Hier mal eine interessante Frage mit der ein Kollege (57 und DDU) an mich herangetreten ist.
Nach 10 Jahren Ehe wurde er psychisch krank und in DDU versetzt. Kümmert sich rührend um seine drei Kinder (inzwischen 13 bis 20).
Sie hat derweil durch einen sehr guten Job in 20 Jahren ordentlich Rentenpunkte und betriebliche Altersversorgung angesammelt.
Er hält das dauernde Genörgel nicht mehr aus und will das beenden

Bei einem Altersunterschied von 12 Jahren stellt sich für ihn die Frage:

Nach Versorgungsausgleich würde er sofort weniger bekommen. Er bekommt aber ein Rentenkonto mit der Hälfte von ihr angelegt.

Bekommt er dann sofort den Zuschlag gem. Paragraph 14a Beamtenversorgungsgesetz?
I
Vielleicht hat ja jemand Ahnung oder ist selbst betroffen.
Gertrud1927
Beiträge: 513
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich unke mal etwas.
Wenn sein Ruhegehaltssatz unter 66.97% denke ich ja.
14a.1.1.6 Der nach den im Satzteil vor Nummer 1 genannten Vorschriften ermittelte Ruhegehaltssatz muss niedriger sein als 66,97 Prozent (§ 14a Absatz 1 Nummer 3)
Und wenn nein ist da ja noch das VersAusglG.
Lt VersAusglG §35.1 würde die sofortige Kürzung für den DU Beamten dann doch ausgesetzt.
Ist aber nur das was ich geschaut habe ohne es genau zu wissen.
HondaFahrer26
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Registriert: 22. Apr 2021, 13:05
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Re: Versorgungsausgleich Dienstunfähigkeit Kürzung sofort

Beitrag von HondaFahrer26 »

Torquemada hat geschrieben: 24. Sep 2022, 16:32 Hier mal eine interessante Frage mit der ein Kollege (57 und DDU) an mich herangetreten ist.
Nach 10 Jahren Ehe wurde er psychisch krank und in DDU versetzt. Kümmert sich rührend um seine drei Kinder (inzwischen 13 bis 20).
Sie hat derweil durch einen sehr guten Job in 20 Jahren ordentlich Rentenpunkte und betriebliche Altersversorgung angesammelt.
Er hält das dauernde Genörgel nicht mehr aus und will das beenden

Bei einem Altersunterschied von 12 Jahren stellt sich für ihn die Frage:

Nach Versorgungsausgleich würde er sofort weniger bekommen. Er bekommt aber ein Rentenkonto mit der Hälfte von ihr angelegt.

Bekommt er dann sofort den Zuschlag gem. Paragraph 14a Beamtenversorgungsgesetz?
I
Vielleicht hat ja jemand Ahnung oder ist selbst betroffen.
Nein, Beitragszeiten die auf einem Versorgungsausgleich beruhen sind keine Pflichtbeitragszeiten im Sinne des §14a BeamtVG (Siehe 14a.2.1.3 Satz 5 BeamtVGVwV). Stattdessen würde wie von Gertrud angemerkt die Kürzung nach §35 Abs. 1 VersAusglG ausgesetzt- allerdings nur in Höhe des aktuellen Rentenwertes der von der geschiedenen Gattin übertragenen Entgeltpunkte, nicht komplett.
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