Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?

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Allium
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Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?

Beitrag von Allium »

Bitte um Meinungen zu folgendem Fall:

Eine Kollegin von mir Beamtin auf LZ 45 J. wird nach mehrfach langem krankheitsbedingten Ausfall (seelisch und körperlich erkrankt) und Konflikten mit dem Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt.
Die Beamtin hat seit Jahren keinen Dienstposten mehr, diesen hatte man ihr ohne vorige Rücksprache mit ihr weggenommen, weil sie lange krank war. Sie hat bislang nie ein BEM Angebot bekommen.
Sie möchte zurück in den Dienst, da es auf ihrem alten Dienstort, den sie von zu Hause gut erreichen kann, auch inzwischen mehrere freie Dienstposten gibt.
Dies hat sie ihrem Personaler gegenüber schriftlich geäußert. Dieser sagt, man müsse erstmal das Gespräch beim Amtsarzt abwarten und dass sie erst nach einem Personalgespräch zurück in den Dienst kommen darf...
Als die Beamtin sich beim Amtsarzt vorstellt und sich von dem Gespräch Unterstützung erhofft, ist dieser unfreundlich zu ihr, rät ihr, in DDU zu gehen und macht keinerlei Vorschlag, wie sie mit ihren Erkrankungen weiter arbeiten könne.
Die Beamtin fragt, ob es auch eine Teildienstfähigkeit gäbe, dies lehnt der AA sofort ab, er sagt, er habe nur eine Prognose abzugeben an ihren Dienstherr und zwar ob sie in 3-6 Monaten wieder voll dienstfähig sei oder eben nicht.
Sie könne noch eine Reha machen, müsse aber diese in 3 Monaten abgeschlossen haben und dann sich mit einem vom Klinikarzt verfassten Eingliederungsplan sofort wieder beim AA vorstellen, die Wiedereingliederung dürfe dann höchstens 3 Monate dauern, wenn sie diese jedoch nicht schaffe, also während der Wiedereingliederung ausfalle oder danach nicht voll dienstfähig sei, dann sei es komplett AUS- dann sei sie raus.

Ich bitte um Rat, wie sich meine Kollegin hier verhalten sollte und welche Rechte sie hat. Sie wirkt sehr niedergeschlagen und ich mache mir Sorgen...sie hat sich aus meiner Sicht nie etwas zu schulden kommen lassen, ich habe sehr viele Jahre mit ihr zusammen gearbeitet und sie ist immer fleißig gewesen, man kann doch nicht so mit ihr umgehen oder?
Allium
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Re: Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?

Beitrag von Allium »

das habe ich ihr auch schon gesagt, dennoch finde ich, kann der Anwalt dem Dienstherrn die Arbeit nicht abnehmen. Es liegt auf der Hand, dass sie ja gar keinen DP hat und was bringt ihr denn die die Reha, wenn sie gar nicht weiß worin sie dann wiedereingegliedert werden soll...
One
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Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?

Beitrag von One »

Ein paar ganz nüchterne Anmerkungen dazu (vor allem, weil solche Schicksale immer sehr zu irrationaler Betrachtung einladen):

1. Ein Dienstposten gehört einem nicht. Man hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten. Wenn die Dienststelle der Ansicht ist, ein Dienstposten duldet aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben keine langfristige krankheitsbedingte Vakanz, so kann sie den Dienstposten freiräumen, den Dienstposteninhaber in den Überhang setzen und den Dienstposten im Anschluss neu besetzen ohne das dies der Begründung oder Zustimmung des ursprünglichen Dienstposteninhabers bedarf.

2. Wenn der Kollegin kein BEM angeboten wurde, so sollte Sie dies bei der Dienststelle aktiv einfordern. BEM ist keine Einbahnstraße. Nebenbei dokumentiert Sie damit gegenüber der Dienstelle, dass Sie willig ist, die Dienstfähigkeit wiederzuerlangen. Bei der Einforderung des BEM Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und bei Frauen auch die Gleichstellungsbeauftragte nachrichtlich in den Verteiler nehmen.

3. Was soll ein Anwalt an dieser Stelle? Ein Anwalt macht nur Sinn, wenn das Verfahren der DDU bzw. zur Zurruhesetzung durch die Dienststelle eingeleitet wurde. Die Einleitung erfolgt über eine entsprechende Personalverfügung der Dienststelle und diese ist rechtsmittelfähig. Vorher besteht für einen Anwalt verfahrensmäßig gar kein Angriffspunkt.

Fazit:
Aus meiner Sicht sollte die Kollegin sich zunächst kooperativ zeigen, aktiv das BEM einfordern, die Termine beim Amtsarzt ganz regulär wahrnehmen, ggü. dem Amtsarzt immer deutlich machen, dass Sie daran arbeitet, wieder dienstfähig zu werden und natürlich auch davon ausgeht, wieder in den aktiven Dienst zurückzukehren (keinesfalls sich zu gegensätzlichen Aussagen beim AA hinreißen lassen), dies alles immer zu dokumentieren (am besten in einer Art Tagebuch, damit die Bemühungen im Nachgang auch gerichtsfest nachgewiesen werden können). Sollte die Dienststelle dann das Verfahren für eine DDU einleiten, dann sofort anwaltliche Unterstützung einholen und nur noch über den Anwalt mit der Dienstelle kommunizieren.

Daneben muss aber auch nüchtern festgestellt werden, bei mehrfach langem krankheitsbedingten Ausfall (seelisch und körperlich erkrankt) und Konflikten mit dem Dienstherrn man sich natürlich auch immer die ehrliche Frage stellen muss, ob eine Herstellung der Dienstfähigkeit überhaupt möglich ist.
Allium
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Re: Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?

Beitrag von Allium »

zum Glück möchte sie ja gerne wieder in den Dienst und zeigt sich kooperativ. Ich find es jedoch nicht so einfach, dass sie eine Reha machen soll ohne zu wissen, was sie danach überhaupt beruflich für Aussichten hat. Man wird sie in der Klinik ja fragen was sie für Aufgaben hat und darauf hinarbeiten, dass sie diese auch wieder erfüllen kann. Ich finde, sie kann die Reha eigentlich nur für sich und ihre Gesundheit machen und dann schauen, was der DH ihr danach anbietet...zudem ist es möglich, dass sie diese Reha nicht in 3 Monaten abgeschlossen hat, wie der AA es fordert...dann kann er sie während des Rehaaufenthaltes DU schreiben, weil sie nicht wie er es angeordnet hat, nach den 3 Monaten mit der Wiedereingliederung beginnt...?
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