Ungewollt Amtsarzt "belogen"

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kasperklarname
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Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von kasperklarname »

​Hallo, ich hab zu meiner, etwas speziellen, Frage keinen Eintrag gefunden, deshalb stellt ich sie hier:

Unter welchen Umständen erfährt bzw. fordert der Arbeitgeber bzw. Amtsarzt von einem langjährigen Beamten die Patientenakte?

Ich war für die Verbeamtung bei der amtsärztlichen Untersuchung, habe dort wahrheitsgemäß angegeben, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

Kurz danach, vorher zeitlich leider nicht möglich, hab ich meine elektronische Patientenakte eingesehen und entsetzt festgestellt, dass meine Hausärzte mir über fünf Jahre in den meisten Quartalen 4-5 Erkrankungen parallel diagnostiziert hat, ohne mein Wissen, unter anderem, wie gesagt jeweils zeitgleich, chronische Nebenhöhlenentzündung und undefinierter Kopfschmerz UND drei psychische Diagnosen, z.T. wurden Depressionen in verschiedenen Schweregrade gleichzeitig diagnostiziert. In der Summe über die Jahre ca. 50 Fehldiagnosen.

Sollte meine Behörde davon erfahren, sieht dass natürlich so aus, als hätte ich bei der amtsärztlichen Untersuchung in hohem Maße die Unwahrheit gesagt, die Konsequenzen gehen meines Wissen nebst Kündigung und Verlust der Pensionsansprüche bis Rückforderung der gezahlten Beamtenbezüge und Anzeige wegen arglistiger Täuschung.

Die Handlung meiner Ärztin lässt sich aber auch als Straftat lesen "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (§278 StGB, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei 50 Fällen wohl eher im oberem Bereich des Strafmaßes...). Ich bin deshalb vorsichtig pessimistisch, dass ich sie überzeugen kann, die Diagnosen zu korrigieren, da sie damit den Anschein einer Straftat ihrerseits nähren würde, deshalb:

Wie wahrscheinlich ist es, dass es rauskommt, dass ich, scheinbar, bei der Amtsärztlichen Untersuchung "gelogen" habe, welche KONKRETEN Umstände gibt es, bei denen diese Informationen in die "falschen" Hände kommen, weil ich jemanden Zugang zu meiner Patientenakte geben MUSS(dies geht nur mit meinem Einverständnis).

Da ich neu bin, hab ich wenig Erfahrung mit den Prozeduren Beihilfe etc...und diese delikate Frage möchte ich auch nicht meinen Kolleginnen vor Ort anvertrauen, vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
beelzebub
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von beelzebub »

Ich habe noch nie von jemanden gehört, der seine Patientenakte beim Dienstherren oder Amtsarzt auswerten lassen musste.

Wenn ein spezieller Grund vorliegt, dass Du wieder mal zum Amtsarzt musst, werden bei Bedarf nur die Diagnosen vom aktuell zu bewertenden Fall vorzulegen sein.

Also, wenn Du nicht willst, erfährt niemand was von Deiner "Krankengeschichte"
RED-SECTOR
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von RED-SECTOR »

Puh, das ist nicht ohne...

Ich glaube, da kann dir keiner hier eine Patentlösung anbieten.

Bei Beamten ist die Ernennung bei erwiesener arglistiger Täuschung nach § 14 BBG auch noch nach Jahrzehnten rückabzuwickeln, Verfristungen gibt es da dein gesamten Beamtenleben lang nicht.

Tja, wie kann so was auffallen...? Vielleicht bei allen Maßnahmen, in die der Amtsarzt eingebunden werden muss: Kuren, Psychotherapien, längere Dienstunfähigkeiten, Dienstunfälle... Also Vorgänge, bei denen ggf. eine Stellungnahme des Hausarztes erforderlich sein könnte. Das kann man heute, so denke ich, kaum seriös überblicken, auch nicht, ob da ein Amtsarzt überhaupt drüber stolpert. Keiner weiß, welche Berührungspunkte du zukünftig mit dem Amtsarzt haben wirst und aus welchem Grund. Bei manchen Behörden wird sowohl bei der Verbeamtung auf Widerruf als auch später bei der Lebenszeitverbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt. Sollte also bei dir absehbar eine weitere Untersuchung stattfinden, wird es eng.

Hinzu kommt, dass du dann ja eventuell auch die Gesundheitsprüfung in einer PKV wahrheitswidrig ausgefüllt hast - egal, ob die Diagnosen nun stimmen oder nicht. Es zählt hier, was in deiner Patientenakte steht. Auch hier droht massiver Ärger. Schlimmstensfalls fliegst du raus und musst in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln.

Ich glaube, dass dein Problem so groß ist, dass ich mich da an deiner Stelle dringend mit einem geeigneten Anwalt beraten würde. Auf eigene Faust wirst du das wahrscheinlich nicht auf die Reihe bekommen.
Pipapo
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Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von Pipapo »

Ich würde erst mal mit dem Arzt reden. Vielleicht ist ja bei der Übertragung ein Fehler passiert. Namen verwechselt, oder so.
Nicht imm er gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
RED-SECTOR
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von RED-SECTOR »

Pipapo hat geschrieben: 23. Sep 2021, 11:08 Ich würde erst mal mit dem Arzt reden. Vielleicht ist ja bei der Übertragung ein Fehler passiert. Namen verwechselt, oder so.
Nicht imm er gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Das wäre natürlich das beste, was dem Betroffen passieren könnte: Irrtum, Korrektur, Problem gelöst.
Allium
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von Allium »

ich nehme an, dass deine Behandler dich nie über diese Diagnosen aufgeklärt haben. Du bist Laie und hast von dieser Thematik keine Ahnung welcher Arzt wann und wie welche Diagnose gibt. So könntest du argumentieren, falls es zu Rückfragen kommt. Zudem sehe ich es so, dass der Amtsarzt und auch die neue private KV jegliche Nachfragen bei deinen Ärzten veranlassen kann- auch bei der Krankenkasse, wo du versichert warst. ich sehe nicht, dass du verpflichtet bist, vor der Verbeamtung deine ganze Gesundheitsakte auswendig zu wissen. Bei psychischen Diagnosen ist auch der Hausarzt i.d.R. kein Facharzt, der dies richtig beurteilen kann, daher würde ich eine vom Hausarzt gestellte psychiatrische Diagnose generell fragwürdig sehen. Du warst ambulant dort und er hat dich nicht in eine Psychiatrie einweisen lassen. Arglistige Täuschung mit Vorsatz muss man dir erstmal nachweisen und beweisen können.
Oberinspektor D.
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Re: Ungewollt Amtsarzt "belogen"

Beitrag von Oberinspektor D. »

Wenn du deine Ärztin nicht von der Schweigepflicht entbunden hast, darf sie NICHTS herausgeben! ABER auch gar nichts! Sollte sie es trotzdem tun, droht ihr eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (§ 203 Abs. 1 StGB). Du hast also nichts zu befürchten.

Oberinspektor D.
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