Verbeamtung am DPMA

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asterix
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Verbeamtung am DPMA

Beitrag von asterix »

Liebe Forengemeinde,

vor einiger Zeit habe ich mich für die Tätigkeit als Patentprüfer am DPMA in München beworben und jetzt die Zusage erhalten.

Leider steht noch der Besuch beim Amtsarzt an, da man als Patentprüfer verbeamtet wird (ein Beschäftigungsverhältnis ist soweit ich es verstehe nicht möglich).

Jetzt habe ich etwas Bammel, dass die Einstellung kurz vor dem Ziel scheitert... wie streng ist die Untersuchung und wie schwierig ist es, einen unbedenkliches Zeugnis zu erhalten? Ich bin schon Mitte 30 und habe nicht mehr den Fitness- und Gesundheitszustand meiner 20er Jahre :lol: man hört ja immer wieder Geschichten, dass Lehrer mit Mitte / Ende 20 nicht verbeamtet werden, weil sie ein paar Kilo zu viel wiegen oder mal vom Onkel Doc in der Vergangenheit das Medikament XY verschrieben bekommen haben :o

Hat das DPMA im Falle eines negativen Zeugnisses noch einen Handlungsspielraum oder ist es dann vorbei? Sollte man vor dem Amtsarzt zum Hausarzt gehen und sich untersuchen lassen? Hat man eine zweite Chance nach einem negativen Zeugnis?

Vielleicht bin ich auch etwas ängstlich, aber es wäre schade wenn ich die Stelle verpassen sollte.

Viele Grüße
One
Beiträge: 27
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Verbeamtung am DPMA

Beitrag von One »

Der Amtsarzt hat bei einer Untersuchung im Rahmen einer Einstellung als Beamter nicht die Aufgabe, deinen allgemeinen Gesundheitszustand zu beurteilen. Aufgabe des Amtsarztes ist es, eine Prognoseentscheidung abzugeben, zu der Frage: "Wie wahrscheinlich ist es, dass der Bewerber/Beamte vor dem Erreichen der Altersgrenze (im Normalfall 67) wegen Dienstunfähigkeit ggf. pensioniert bzw. zur Ruhe gesetzt werden muss?"

Dementsprechend spielen für den Amtsarzt hauptsächlich langfristige/chronische Erkrankungen, die solche Erkrankungen begünstigenden Umstände des Bewerbers (z.B. hohes Übergewicht), notwendige dauerhafte Medikamenteneinnahme, etc. eine Rolle.

Bei chronischen Krankheiten wir der Amtsarzt im Regelfall ein fachärztliches Attest von deinem behandelnden Arzt sehen wollen. Wenn du gut mit dem Arzt kannst und er deinen Gesundheitszustand in dem Attest möglichst positiv darstellt, kann das sehr helfen.

Ob du gerade zum Untersuchungszeitpunkt einen Schnupfen hast, etwas außer Atem bist, oder sonst wie dich gerade mal nicht fühlst, ist für den Amtsarzt völlig irrelevant. Es zählt nur das, was sich langfristig negativ auf deine gesundheitliche Konstitution auswirken könnte und sich nicht z.B. durch eine entsprechende Änderung des Lebenswandels korrigieren lassen würde.

Beispiel Übergewicht:
In den Fällen, mit denen ich beim Bund zu tun hatte, hat der Amtsarzt einer Einstellung zum Beamten auf Probe unter der Auflage zugestimmt, dass der übergewichtige Bewerber innerhalb der Probezeit als Beamter in einem bestimmen Umfang (Größenordnung legt der Amtsarzt fest, i.d.R. orientiert am Body-Mass-Index) abnimmt bzw. das Gewicht reduziert und auch hält. Zum Ende der Probezeit erfolgt in der Regel dann eine nochmalige Untersuchung beim Amtsarzt im Vorfeld der Verbeamtung auf Lebenszeit. Hat man dann nicht das erforderliche Gewicht erreicht, wäre eine Verlängerung der Probezeit (bis zu zwei Jahre) möglich, um das Gewicht doch noch zu erreichen. Solange erfolgt keine Lebenszeitverbeamtung. Ist nach zwei Jahren immer noch keine Besserung eingetreten, muss der Dienstherr davon ausgehen, dass du als Beamter nicht deiner Beamtenpflicht im Hinblick auf deine Gesunderhaltung in ausreichendem Umfang nachkommst und kann/wird dich aus dem Dienst entlassen.

Dieses Vorgehen findet so z.B. auch bei Bluthochdruck, hohen Cholesterin und sonstigen Dingen, die sich durch Änderung des Lebenswandels korrigieren lassen, Anwendung.

Ausnahmen gibt es nur bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Bewerbern. Hier muss der Amtsarzt nur eine Prognoseentscheidung für fünf Jahre in die Zukunft abgeben. Nach fünf Jahren Dienst besteht Anspruch auf Mindestpension/Mindestversorgung, so dass dies in diesen Fällen die Prognosegrenze ist.

Das alles als Hintergrundwissen nimmt vielleicht etwas die Angst und du kannst dich etwas zielgerichteter darauf vorbereiten, was der Amtsarzt von dir erwartet.
asterix
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Re: Verbeamtung am DPMA

Beitrag von asterix »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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