Pension- Versorgungsauskunft online

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Paul68 »

Hallo,

ich habe mir gerade mal die Mühe gemacht und als Beamter in Berlin meine Versorgungsauskunft online berechnet. Die Berechnung basiert auf einer vorzeitigen Pensionierung durch eine mögliche Dienstunfähigkeit:

Jetzt stellen sich mir da doch noch einige Fragen!

Laut dem Programm, komme ich auf ruhegehaltfähige 39,39 Jahre, die sich wie folgt zusammen setzen:

1. DZS 1204 förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG (Vollzug) = 5 Jahre (Anerkennung erfolgt)

2. DZS 601 Beamtendienstzeit = 30 Jahre

3. DZS 2120 Zurechnungszeit = 4 Jahre und 163 Tage (Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit bis zum Ende des Monats in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Die Dienstzeit wird mit dem Faktor 2/3 angerechnet)


Laut meinem Rentenbescheid, den ich regelmäßig erhalte, soll ich nach jetzigem Stand mit erreichen der Altersgrenze (vermutlich 67 Jahre) noch eine Rente in Höhe von ca. 100 Euro erhalten. Diese ist, wenn ich alles richtig im Internet recherchiert habe auch so zu beantragen und wird mit meiner Pension verrechnet.

Wie verhält es sich nun eigentlich mit den angerechneten förderliche Zeiten nach § 12 (2) LBeamtVG ?

Gefunden habe ich nämlich folgendes und verstehe es jetzt nicht ganz:
Auswirkungen eines Rentenbezugs auf schon festgesetzte ruhegehaltfähige Vordienstzeiten

Beziehen Sie Alterssicherungsleistungen, die nicht unter die anzurechnenden Rentenleistungen fallen, und aufgrund einer Tätigkeit gewährt werden, die bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge als ruhegehaltfähige Vordienstzeit anerkannt wurde, kann es zur teilweisen oder vollständigen Aberkennung solcher Dienstzeiten kommen.
Also meine Frage zielt darauf ab, wenn ich meine Rente aus meiner Tätigkeit in der freien Wirtschaft mit 67 beantrage (muss man diese eigentlich gleich nach der Pension beitragen, oder erst mit 67 ?), wird mir dann die Pension neu berechnet?
Also erfolgt dann eine Berechnung ohne die DZS 1204 förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG (Vollzug) = 5 Jahre - das wären dann nämlich fünf Jahre weniger und ich komme bei der Versorgungsauskunft nur auf die 34,39 Jahre, was bei mir fast 300 € Brutto in der Berechnung aus machen würde

Vielen dank im Voraus!

Gruss Paul
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Bekommst du denn Alterssicherung die nicht unter DeinVersorgungsgesetz §55.1.1-4 fallen.
Da werden doch alle Renten angerechnet. Ich denke Deine fällt auch darunter und dann ist der Absatz nicht für Dich.
Beantragen erst kurz vor Altersrente.
Pension wird nicht neu berechnet nur die Höhe des Ruhensbetrages.
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Paul68 »

Hallo Gertrud1927,

ich habe da leider nicht wirklich Ahnung von!
Du meinst also, das es sich hier um eine ganz "normale" Rente aus der Ausbildungszeit und dem kurzen Arbeitszeitverhältnis (welche ich mir damals nicht habe auszahlen lassen- knapp über 5 Jahre) handelt, kommt das bei mir nicht zum tragen?
Das hört sich ja mal positiv an!!!

Wobei doch unter § 55 1. 1 steht: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen- ist das nicht die normale Rente?

Okay und die Rente erst kurz vor 67 (6 Monate vorher) beantragen?

Ich danke die für die schnelle Antwort!

Gruss Paul
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Torquemada »

§ 14 a beachten.
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Paul68 »

Hallo Torquemada,

ja das mit dem erhöhtem Ruhegehaltssatz von 0,95667 Prozent hatte ich auch schon gelesen!

Aber mir geht es wirklich viel mehr um die möglichen fünf Jahre für die oben unter Punkt 1 aufgeführten
"DZS 1204 förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG (Vollzug) = 5 Jahre (Anerkennung erfolgt)"
Wenn ich die Rente mit 67 Jahren beantrage, besteht dann hier die Möglichkeit, dass ich die fünft Jahre verliere bei der Berechnung meiner Pension?
Das macht nämlich fast 300 € bei mir Brutto aus!
So verstehe ich nämlich diesen Absatz:
Auswirkungen eines Rentenbezugs auf schon festgesetzte ruhegehaltfähige Vordienstzeiten

Beziehen Sie Alterssicherungsleistungen, die nicht unter die anzurechnenden Rentenleistungen fallen, und aufgrund einer Tätigkeit gewährt werden, die bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge als ruhegehaltfähige Vordienstzeit anerkannt wurde, kann es zur teilweisen oder vollständigen Aberkennung solcher Dienstzeiten kommen."
Gruss Paul
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Du hast alles falsch versstanden entschuldige ich mein das nicht böse.
Selbstverständlich wird Deine Rente angerechnet auf die Pension. Wenn Du über Deinen Höchstbetrag hinaus kommst gibt es einen Ruhensbetrag bei der Rente. Wenn Du den Höchstbetrag jetzt schon erreicht hast ist der Ruhensbetrag so hoch wie die Rente.
Die Renten in Deinem Feld der ersten Post sind andere Alterssicherungen. Was für welche soll Dich und mich nicht kümmern.
Lese den Satz doch mal richtig.
Deine Rente ist eine die angerechnet wird.
Der Höchstsatz Deiner Rente bei Versorgung und Rente muß extra für Dich ausgerechnet werden. Steht im §55 bei Deinem Versorgungsgesetz.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Das läuft so bei der Anrechnung.
Deine Pension ist festgesetzt.
Wenn Du jetzt Rente bekommst gibt es eine Berechnung wie hoch Dein Höchstsatz bei Pension + Rente sein darf § 55.
Deine Pension und die Rente werden addiert. Wenn der Betrag den Höchstsatz übersteigt ist der überschiessende Betrag der Ruhensbetrag.
Meist ist der Höchstsatz 71.75 der ruhegehaltsfähigen Diensbezüge, nie höher aber das muß nicht so sein. Es muß gerechnet werden §55.
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Paul68 »

Hallo Gertrud1927,

jetzt habe ich es gefühlt zwanzig mal gegengelesen und hoffe auch verstanden :) !!!
Nein ich verstehe das nicht falsch und bin dir auch keinesfalls böse!!!!!

Ganz im Gegenteil, bin dir ja dankbar, dass Du dir die Zeit genommen und mir geholfen hast :P

Also wird mit der Pensionierung, meine Pension jetzt einmalig Aufgrund meiner oben angegebenen Daten berechnet und festgelegt. Dann werde ich mit 67 meine Rente beantragen

mal ein Beispiel

Ein Ruhestandsbeamter erhält eine Rente i.H.v. 100 EUR

Höchstgrenze:Ruhegehaltfähige Dienstbezüge aus der Endstufe 4.000 EUR
davon 71,75 v.H. (Höchstgrenze) 2.870 EUR
Ruhegehalt 2.800 EUR
Rente 100 EUR
Summe Ruhegehalt + Rente 2900 EUR
Summe aus Ruhegehalt und Rente übersteigt Höchstgrenze um 30 EUR

Die Summe aus Ruhegehalt und Rente (2900 EUR) übersteigt 71,75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (2.870 EUR) um 30 EUR. Das Ruhegehalt wird daher um 30 EUR auf 2.770 EUR zu vermindern.
Und das ganze hat überhaupt nichts mehr mit den fünf Jahren zu tun und wird somit auch nichts mehr an Jahren abgezogen!!!!

Wenn ich dann (sollte ich so alt werden) die Rente mit 67 bei der Deutschen Rentenversicherung beantrage, wird das dann automatisch zur Berechnung übermittelt? Oder bekomme ich hier erst einen Rentenbescheid und muss diesen dann an meinen ehemaligen Sachbearbeiter (der wird bis dahin vermutlich auch gewechselt haben) übermitteln?

Und wirklich großen Dank an dich, für die Unterstützung!

Gruss Paul
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke so ist es.
1. Die Höchstgrenze ist meißt 71,75. Sie kann auch geringer sein. Ich hab nur 70. Nur damit Du nicht denkst ein Wert darunter wäre fasch. Darum wird sie auch bei jedem berechnet.
2. Bei mir hat sich auch der Dienstherr gemeldet damit ich auch nicht vergesse Rente zu beantragen. Den Rentenbescheid mußte ich auch einreichen.
Paul68
Beiträge: 35
Registriert: 1. Okt 2020, 15:17
Behörde:

Re: Pension- Versorgungsauskunft online

Beitrag von Paul68 »

Hallo Gertrud1927,

hast Du natürlich auch Recht. Ich komme auch nur auf 70,66 v.H. laut dem Programm!
Das liegt an der Höchstgrenze (max. zu erreichenden Jahre), wie Du schon richtig schreibst.

Okay, dann weiß ich jetzt bescheid.

Noch einmal, vielen Dank für alles.

Gruss Paul
Antworten