BEM

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Zugführer
Beiträge: 7
Registriert: 18.08.2021 16:23
Behörde: Deutsche Bahn

BEM

Beitrag von Zugführer »

Hallo, nach längerer Krankheit bin ich (55 Jahre) nun vom HR Personal zu einem BEM-Gespräch eingeladen worden. Außerdem soll ich für meinen Arbeitsplatz eine plötzlich eine Tauglichkeitesprüfung inkl. Check up beim Arzt durchführen lassen, da diese angeblich gar nicht vorliegt. Ich bin im Controlling tätig. Hat jemand (als Beamter) schon ein BEM bei der Bahn gemacht?
Pipapo
Beiträge: 797
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von Pipapo »

Zugführer
Beiträge: 7
Registriert: 18.08.2021 16:23
Behörde: Deutsche Bahn

Re: BEM

Beitrag von Zugführer »

Ja, mit dem Unterschied, dass ich nicht bei DB Jobservice bin. Ich bin beim Fernverkehr. Kann man denn noch zu DB Jobservice versetzt werden? Meines Wissens nicht, oder doch?
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: BEM

Beitrag von watschenmann »

Hallo Zugführer,
ich habe 2012 ein BEM bei DB-Vertrieb durchgezogen.
War nicht so pralle, zu der Zeit wurde man noch richtig fertig gemacht durch den Integrationsmanager.
Das hat so geendet, dass man mich dort nicht mehr wollte und man hat mich nach DB Jobservice abgeschoben.

Gruß Watschenmann
weisnix
Beiträge: 31
Registriert: 17.02.2015 10:32
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von weisnix »

An einem BEM-Verfahren musst du nicht teilnehmen. Es würde bestenfalls dazu führen, dass du auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt würdest. Bei Beamten hat die DB aber damit meist die Absicht eine Pensionierung herbei zu führen. Dem gleichen Zweck soll wohl auch das "Check-up-Angebot" dienen. Dazu folgendes. Nur für Arbeitsplätze, für die eine Untersuchung nach GESETZLICHEN Vorschriften notwendig ist (nur im Betriebsdienst, Küche), ist die Bahn berechtigt, ärztliche Untersuchungen durch den ias anzuordnen. Darüber hinaus (bspw, "Bildschirmtauglichkeit") brauchst du keiner Untersuchungsaufforderung zu folgen. Bei längerer Erkrankung oder beim Bekanntwerden eines Krankheitsbildes, das eine dauernde Dienstuntauglichkeit vermuten lässt, kann das BEV eine Untersuchung beim Amtsarzt anordnen. Diese Maßnahme könnte zur Pensionierung führen und ist deshalb dem Beamten eingehend zu begründen (ggf. Anwalt einschalten). Diese Untersuchung musst du zulassen.
weisnix
Beiträge: 31
Registriert: 17.02.2015 10:32
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von weisnix »

Abordnungen zum DB JobService sind weiterhin möglich und werden auch durchgeführt. Sie können aufgrund einer Untauglichkeit für die bisherige Tätigkeit oder auch wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes ausgesprochen werden. Neu ist nur, dass die Bahn dafür keine Ausgleichszahlungen für die Personalkosten durch den Bundeshaushalt mehr erhält.
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: BEM

Beitrag von watschenmann »

Vor allem sollte man immer sagen, dass man weiter arbeiten möchte, es sei denn man möchte wirklich in Pension.

Mich hatte der BEV-Arzt auch gefragt, ob ich schon mal über Pensionierung nachgedacht hätte, fühlte mich aber zu jung dazu.
hugoegonbalder
Beiträge: 86
Registriert: 10.02.2016 08:58
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von hugoegonbalder »

Seitdem ich bei Jobservice bin wollte man mich schon einige Male zur ias schicken und eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Habe dies immer abgelehnt weil ich überhaupt keinen Arbeitsplatz habe und es deshalb auch keine Notwendigkeit besteht. Es wurde zwar immer mit Konsequenzen gedroht, passiert ist nie was. Alles nur heiße Luft. Ich denke die Hauptaufgabe der Vermittler ist einschüchtern und Druck ausüben. Nicht mal einer Bewerbungsaufforderung musst du nachkommen. Eine BEM ist übrigens immer freiwillig.
Hemmschuh
Beiträge: 54
Registriert: 25.06.2015 21:42
Behörde:

Re: BEM

Beitrag von Hemmschuh »

hugoegonbalder hat geschrieben: 25.08.2021 14:47 Seitdem ich bei Jobservice bin wollte man mich schon einige Male zur ias schicken und eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Habe dies immer abgelehnt weil ich überhaupt keinen Arbeitsplatz habe und es deshalb auch keine Notwendigkeit besteht. Es wurde zwar immer mit Konsequenzen gedroht, passiert ist nie was. Alles nur heiße Luft. Ich denke die Hauptaufgabe der Vermittler ist einschüchtern und Druck ausüben. Nicht mal einer Bewerbungsaufforderung musst du nachkommen. Eine BEM ist übrigens immer freiwillig.
So ist es. Alles nur heiße Luft.

Am besten fand ich die Pseudoarbeitsplätze.
Da habe ich nur nach den Eckdaten gefragt und Ruhe war.