Hallo!
Folgender Fall: ich wurde zuletzt zum 1.9.19 beurteilt. Zum 1.10.20 wurde ich in den Geschäftsbereich eines anderen Ministeriums abgeordnet (m.d.Z.d.V.) und zum 1.5.21 versetzt.
In der neuen Dienststelle wurde zum 1.5.21 beurteilt.
Nun wurde mir mitgeteilt,dass ich zum 1.8.21 eine Anlassbeurteilung erhalten werde,da erst nach 3 Monaten eine Beurteilung stattfinden kann.
Fraglich ist,ob diese nur für den Zeitraum 1.5.-1.8. erfolgt oder ob auch ein Beitrag der alten Dienststelle mit einfließen muss.
Beurteilungsrechtliche Frage
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Re: Beurteilungsrechtliche Frage
Normalerweise sollte in so einem Fall ein Beurteilungsbeitrag der vorherigen Dienststelle angefordert und der gesamte Zeitraum beurteilt werden.