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Während der „Suspendierung“ Nebentätigkeit anfangen.

Verfasst: 7. Jun 2021, 12:31
von Pete9898
Hallo und Servus Kollegen,

mein Fall in dem ich Stecke ist etwas kompliziert. Ich versuche es euch möglichst kurz und verständlich zu erklären, sodass ihr meine Frage versteht. Gem. Paragraph 39 BeamtStG wurde mir ein Verbot der Dienstgeschäfte ausgesprochen, da ein Strafverfahren gegen mich läuft. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde Klage erhoben, somit hat der Freistaat aus Schutzgründen, ein solches Verbot für mich ausgesprochen.

So viel dazu. Es sind nun 6 Monate vergangenen. Corona bedingt muss ich auf mein Strafverfahren warten. Ich beziehe aktuell weiterhin meinen Grundlohn. Ich war kurz vor dem Ausbildungsende. Demnach noch in der freien Heilfürsorge. Mir wurde gesagt, dass alles so bleibt, mein Status quasi „eingefroren“ wird, bis zur Beendigung des Verfahrens.


Das ist meine aktuelle Situation. Jetzt meine Frage, ich würde gerne einen „weiteren“ Vollzeitjob annehmen. Eine Genehmigung der Nebentätigkeit kommt nicht in Frage. Wenn ich diesen jetzt annehme, unabhängig von den Konsequenzen, bekommt der Freistaat diese mit, zum einen steuerrechtlich wenn ich einiges ändere? Und muss ich in die gesetzliche Krankenversicherung einsteigen, wird da etwas gemeldet? Vielen Dank für eure Antworten vorab ?

Re: Während der „Suspendierung“ Nebentätigkeit anfangen.

Verfasst: 7. Jun 2021, 12:51
von Dienstunfall_L
Du musst davon ausgehen, dass deine Nebentätigkeit nicht dazu führt, dass du in die gesetzliche KV wechseln kannst.
Dein Status bleibt ja der eines Beamten.
Als Beamter wirst du nicht gleichzeitig ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Das wird erst nach einer Entlassung möglich.

Es ist dir nicht anzuraten, eine evtl. Nebentätigkeit zu verschweigen.
Ggf. solltest du dich anwaltlich beraten lassen, vielleicht hast du eine berufliche Rechtsschutzversicherung (über Gewerkschaft z.B.)