Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter
Verfasst: 26. Apr 2021, 12:51
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus.
Ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gerne eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Dabei ist bei mir folgende Frage aufgekommen:
Werde ich z.B. mit 50 dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, bekomme ich die bisherigen Jahre + 2/3 der Jahre bis 60 angerechnet - 10,x% wegen der frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Die Zahlung aus der DU-Versicherung gleicht zumindest etwas von der Differenz zur üblichen Besoldung aus. Da ich erst recht spät verbeamtet wurde, wird auch mit 50 eher noch knapp etwas über der Mindestpension bei rumkommen.
Mein Vertrag bei der DU läuft zB bis 67. Was passiert danach?
Wird die Pension dann nochmal angepasst, weil hier spätestens das Eintrittsalter gewesen wäre oder bleibt es bei der quasi Mindestpension?
Bei der DU wird häufig argumentiert, sie würde ja bis 63 oder gar 60 genügen, da man bis dahin ja eigentlich eine gute Grundversorgung erworben hat, aber gerade bei früher Dienstunfähigkeit würde man dann ja auch mit 63 oder 60 auf ein recht geringes Einkommen fallen.
Viele Grüße
Alex
vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus.
Ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gerne eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Dabei ist bei mir folgende Frage aufgekommen:
Werde ich z.B. mit 50 dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, bekomme ich die bisherigen Jahre + 2/3 der Jahre bis 60 angerechnet - 10,x% wegen der frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Die Zahlung aus der DU-Versicherung gleicht zumindest etwas von der Differenz zur üblichen Besoldung aus. Da ich erst recht spät verbeamtet wurde, wird auch mit 50 eher noch knapp etwas über der Mindestpension bei rumkommen.
Mein Vertrag bei der DU läuft zB bis 67. Was passiert danach?
Wird die Pension dann nochmal angepasst, weil hier spätestens das Eintrittsalter gewesen wäre oder bleibt es bei der quasi Mindestpension?
Bei der DU wird häufig argumentiert, sie würde ja bis 63 oder gar 60 genügen, da man bis dahin ja eigentlich eine gute Grundversorgung erworben hat, aber gerade bei früher Dienstunfähigkeit würde man dann ja auch mit 63 oder 60 auf ein recht geringes Einkommen fallen.
Viele Grüße
Alex