Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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AlexBund
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Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von AlexBund »

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus.

Ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gerne eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Dabei ist bei mir folgende Frage aufgekommen:

Werde ich z.B. mit 50 dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, bekomme ich die bisherigen Jahre + 2/3 der Jahre bis 60 angerechnet - 10,x% wegen der frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Die Zahlung aus der DU-Versicherung gleicht zumindest etwas von der Differenz zur üblichen Besoldung aus. Da ich erst recht spät verbeamtet wurde, wird auch mit 50 eher noch knapp etwas über der Mindestpension bei rumkommen.

Mein Vertrag bei der DU läuft zB bis 67. Was passiert danach?
Wird die Pension dann nochmal angepasst, weil hier spätestens das Eintrittsalter gewesen wäre oder bleibt es bei der quasi Mindestpension?

Bei der DU wird häufig argumentiert, sie würde ja bis 63 oder gar 60 genügen, da man bis dahin ja eigentlich eine gute Grundversorgung erworben hat, aber gerade bei früher Dienstunfähigkeit würde man dann ja auch mit 63 oder 60 auf ein recht geringes Einkommen fallen.

Viele Grüße
Alex
Pipapo
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von Pipapo »

Es bleibt bei der quasi Mindestpension.
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zeerookah
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von zeerookah »

Spar dir das Geld für die Dienstunfähigkeit. Die Versicherung wir im Anspruchsfall schon einen Weg finden dich ins Leere laufen zu lassen.
Aber dein Geld, deine Entscheidung... :idea:
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben: 26. Apr 2021, 14:19 Spar dir das Geld für die Dienstunfähigkeit. Die Versicherung wir im Anspruchsfall schon einen Weg finden dich ins Leere laufen zu lassen.
Aber dein Geld, deine Entscheidung... :idea:
Nun, er hat die Versicherung. Dein Rat ist auch nicht ganz richtig. Ich kenne einige, für die das ganz gut ist. Und es funktioniert.
AndyO
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 26. Apr 2021, 17:40
zeerookah hat geschrieben: 26. Apr 2021, 14:19 Spar dir das Geld für die Dienstunfähigkeit. Die Versicherung wir im Anspruchsfall schon einen Weg finden dich ins Leere laufen zu lassen.
Aber dein Geld, deine Entscheidung... :idea:
Nun, er hat die Versicherung. Dein Rat ist auch nicht ganz richtig. Ich kenne einige, für die das ganz gut ist. Und es funktioniert.
Entscheidend ist die DDU-Klausel und fehlende berufliche Verweismöglichkeit. DDU ist man schnell, berufsunfähig im Sinne des Gesetzgebers/Versicherung aber nicht. Muss dann ein Altvertrag sein, der das bezahlbar erfüllt. Andere Versicherungen kann man sich sparen, wenn man nicht mit einem WorstCase plant.
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zeerookah
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben: 26. Apr 2021, 17:40 Dein Rat ist auch nicht ganz richtig.
Es ist nur ein Rat und nicht die ultimative Weisheit.
Im Leben gelten nur zwei Gesetzmäßigkeiten:
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt :idea:
AlexBund
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Re: Dienstunfähigkeit - Bezüge nach regulärem Pensionseintrittsalter

Beitrag von AlexBund »

Vielen Dank für die Antworten :)
Also wie ich es mir gedacht habe ...

Der Vertrag hat dann eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, der laut Vertrag zahlt, sobald einen der Dienstherr dienstunfähig in den Ruhestand versetzt hat. Daran gibt es dann eigentlich nicht mehr viel zu rütteln durch den Versicherer.
Wenn dann über falsche Angaben im Antrag o.ä., aber das hat man ja weitestgehend in der Hand. Klar kann es da immer Probleme geben, wenn Ärzte mal irgendwas vermerkt haben, was so gar nicht stimmte. Aber spätestens nach 10 Jahren Vertragslaufzeit hat sich das Rücktrittsrecht auch erledigt. Eine DU sollte ohnehin hoffentlich nicht vorher eintreten :(
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