Wechsel vom Land zum Bund

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Mosaik
Beiträge: 13
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Wechsel vom Land zum Bund

Beitrag von Mosaik »

Hallo miteinander,

ich möchte vom Land BW zum Bund wechseln.
Muß (als Beamtin) eine bestimmte Kündigungsfrist beachtet werden oder geht
dies nahtlos ineinander über (daß nur die Personalakte weitergeschickt wird)?

Stimmt es, daß ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis habe?

Danke für Eure Unterstützung im Voraus!!!!
BalBund
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Re: Wechsel vom Land zum Bund

Beitrag von BalBund »

Wie genau wurden Sie Beamtin? Durch einen Arbeitsvertrag...? Sorry, ein bisschen Kenntnis über die Grundzüge des Beamtentums wären schon hilfreich.

Zunächst müssen Sie einen Dienstherren (hier den Bund) finden, der sie aufnehmen möchte. Dann gibt es mehrere Wege dorthin zu kommen:
Zwecks nahtlosem Übergang müssten sich alter und neuer Dienstherr über einen Termin zur Versetzung z.B. nach §28 BBG (bzw. Landesanalogum) ins Benehmen setzen.

Möchte das Land Sie nicht abgeben kommt eine Raubernennung durch den Bund in Frage für die Nahtlosigkeit.

Dritte und bisweilen ungünstigste Möglichkeit, wenn das Land partout nicht will: Sie bitte um Entlassung aus dem Dienst in BaWü und der Bund ernennt Sie sodann am nächsten Tag zur "Bundesbeamtin". Über die Nachteile dieser Version hinsichtlich Versorgung, Probezeit und Co wissen andere hier aber sicher detaillierter zu berichten.
Mosaik
Beiträge: 13
Registriert: 29. Jan 2020, 18:07
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Re: Wechsel vom Land zum Bund

Beitrag von Mosaik »

Ich wurde damals ernannt, habe den Vorbereitungsdienst absolviert, die Probezeit hinter mich gebracht und dann die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen bekommen.

Mein Bekannter hat mich etwas durcheinander gemacht, weil er sich als auszukennen glaubt und mir solche seltsame Sachen wie "Kündigungsfrist" "um die Ohren haut".
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