Hallo,
Ich hoffe man kann mir hier helfen. Ich bin Quereinsteiger und kann bisher keine hinreichende Antwort auf meine Fragen finden.
Ich bin Bundesbeamter A9g und habe eine Tochter ca. 1,5 Jahre alt. Kindergeld etc läuft auf mich. Meine Partnerin ist nicht im öffentlichen Dienst tätig.
Wie verhält es sich mit dem Familienzuschlag und der Reduzierung der Wochenstunden von 41 auf 40, sollte man sich widererwarten trennen und das Kind lebt fortan bei der Mutter ?
Kann hierzu jemand eine Aussage treffen ?
Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
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Rummrich
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ElfZwoelf
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Re: Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Hallo, ich habe die gleichen Voraussetzungen und konnte ohne Probleme auf 40 reduzieren. Ich bekomme auch beide Familienzuschläge. Wichtig ist m.E. immer, dass man das Kindergeld bezieht.
VG
VG
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ROI Bär
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Re: Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Sie erhalten den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn Sie
das Kindergeld erhalten
oder
grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird. Das ist in den §§ 39, 40 BBesG geregelt.
Die Arbeitszeitreduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte ist in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der ArbZVO geregelt. Hier kommt es allein auf den Kindergeldbezug für ein Kind unter 12 Jahren an.
das Kindergeld erhalten
oder
grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird. Das ist in den §§ 39, 40 BBesG geregelt.
Die Arbeitszeitreduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte ist in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der ArbZVO geregelt. Hier kommt es allein auf den Kindergeldbezug für ein Kind unter 12 Jahren an.
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Robauke
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Re: Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Jetzt ist es bei uns so - meine Frau und ich sind beide Beamte, wir leben mit Kind als Familie unter einem Dach, aber das Kindergeld erhalte ich. Bin jetzt auch nur ich zu der Arbeitszeitverkürzung privilegiert, während meine Frau in die Röhre schaut? Kann ja irgendwie nicht sein.
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Torquemada
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Re: Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Das ist eine Sache für die Gerichte....durchziehen bis ganz oben....
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Spee
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Re: Familienzuschlag 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Wie wäre das bei zwei Beamten mit zwei Kindern. Wird das dann auf jeden Elternteil aufgeteilt?
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Gerda Schwäbel
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Re: Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden bei Kind unter 12 Jahren
Das ist hoffentlich nicht ernst gemeint! Selbstverständlich verstößt die Verkürzung der Arbeitszeit in Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld nicht gegen höherrangiges Recht und "gegessen" ist diese Geschichte gerichtlich seit mehr als 10 Jahren. Aus diesem Grund wird gegen erstinstanzliche Urteile mit diesem Hintergrund gar keine Berufung zugelassen.Torquemada hat geschrieben: 12.11.2021 10:47 Das ist eine Sache für die Gerichte....durchziehen bis ganz oben....
§ 3 AZV hat u.a. folgenden Text:
Stehen beide Elternteile im Beamtenverhältnis und beziehen beide Kindergeld für ein unter zwölf Jahre altes KInd, dann wird nichts aufgeteilt, beide können dann die volle Verkürzung um eine Stunde beantragen.Schwerbehinderte Beamtinnen und schwerbehinderte Beamte können eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten,
