kinderbezogener Familienzuschlag/Kindergeld/Beamtenpaar/Elternzeit

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sascha7319
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kinderbezogener Familienzuschlag/Kindergeld/Beamtenpaar/Elternzeit

Beitrag von sascha7319 »

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema kinderbezogenen Familienzuschlag, Beihilfe, Elternzeit, Beamtenpaar verheiratet (beide Lehrer in Rheinland-Pfalz):
Am 9. Februar wird unser 2. Kind geboren, Kindergeld und kinderbezogener Familienzuschlag liegen beim 1. Kind bei meiner Frau. Elternzeit nehme ich im 1. und 14. Monat. Meine Frau in den ersten 24 Monate.
Wir sind beide privatversichert. Ich bezahle für meine PKV ca. 295€ und 45€ für das 1. Kind, das über mich versichert ist. Meine Frau bezahlt 255€ (12 Jahre jünger).
Jetzt brauche ich einen euren Ratschlag:
  • 1. Soll der kinderbezogene Familienzuschlag und das Kindergeld von meiner Frau beantragt werden?
    2. Oder ist es ratsamer den kinderbezogenen Familienzuschlag und somit das Kindergeld auf mich laufen zu lassen? Dann müsste ich die Berechtigung für das Kindergeld +FZ für Kind 1 auf mich ändern (geht das überhaupt?) und das Kindergeld für das 2. Kind beantragen. Damit habe ich beide Kinder im Familienzuschlag und beziehe das Kindergeld vollständig, so dass ich den erhöhten Bemessungssatz von 70 % erhalte. Ferner: Ist mit einem Wechsel der Berechtigung für das Kindergeld für das 1. Kind auf mich gleichzeitig auch der Wechsel des kinderbezogenen Familienzuschlags verbunden? Oder muss man einen Antrag stellen?
    oder
    3. Kann meine Frau weiterhin hin das Kindergeld bekommen und ich den kinderbezogenen Familienzuschlag – sprich: geht das auch getrennt?
Oder gibt es da sogar einen „Trick“?
Ich dachte an folgendes:
Meine Frau beantragt während des Mutterschutzes – sprich für die ersten 8 Wochen - nach der Geburt den kinderbezogenen Familienzuschlag + Kindergeld und erhält somit 70% Beihilfeanspruch. Ich übernehme dann den kinderbezogenen Familienzuschlag + Kindergeld nach dem Mutterschutz und erhalte dann auch 70%. Ist das möglich?
Wie ich darauf komme? Auf der Seite https://www.lff-rlp.de/fachliche-theme ... 1d80efc6d0 steht folgendes (insbesondere Beispiel 2):

Wie hoch ist der Bemessungssatz während der Elternzeit?
Beihilfeberechtigten Personen in Elternzeit (diese erhalten keine Dienstbezüge und daher auch keinen Familienzuschlag), denen vor der Elternzeit der erhöhte Bemessungssatz zustand, erhalten diesen während der Elternzeit weiter. In diesen Fällen ist die Erhöhung des Bemessungssatzes für den anderen beihilfeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Die Aufwendungen des Kindes werden aber dennoch bei dem Elternteil berücksichtigt, der für das Kind tatsächlich den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhält.

Beispiel 1:
Die Ehefrau F erhält für zwei Kinder den Familienzuschlag und daher den erhöhten Bemessungssatz von 70 v.H. Geht sie erneut in Elternzeit, behält sie den erhöhten Beihilfebemessungssatz von 70 v.H., obwohl ab diesem Zeitpunkt ihrem ebenfalls beihilfeberechtigten Ehemann der Familienzuschlag für die Kinder gewährt wird. Sein Bemessungssatz bleibt bei 50 v.H.
Die Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen für die Kinder muss aber der Ehemann (unter seiner Personalnummer) beantragen.

Beispiel 2:
Die Ehefrau L hat ein Kind. Im Fall der Geburt eines zweiten Kindes kann sie den erhöhten Bemessungssatz von 70 v.H. während der Elternzeit erhalten, wenn sie den Familienzuschlag für das zweite Kind im Zeitraum nach der Geburt bis zum Beginn der Elternzeit beantragt hat und ihr dieser auch gewährt wird.


Vielen lieben Dank im Voraus!
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