Seite 1 von 1

Witwengeld 55% wo von?

Verfasst: 30. Jan 2021, 10:19
von ede65
Hi in die Runde

Bei Beamten (RLP)beträgt das Witwengeld 55% des Ruhegeldes des Verstorbenen.
Was ist wenn der Beamte mit 55 Stirbt und erst 20 Jahre Lebenszeit Beamter war.
Eine DU lag nicht vor.
Berechnen sich die 55% dann von 71,75% oder nur von den 20 Jahren Dienstzeit.

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

Re: Witwengeld 55% wo von?

Verfasst: 30. Jan 2021, 11:02
von Gertrud1927
Hallo.
Ich denke dann wird berechnet was er als Ruhegehalt am Sterbetag erhalten hätte. Davon dann die 55%.
Das Ruhegehalt wird dann gerechnet wie bei DDU.

Re: Witwengeld 55% wo von?

Verfasst: 2. Feb 2021, 10:33
von bettelmusikant
Afaik zählen die 20 Jahre. Also entweder das dem Verstorbenen dann zugestandene Ruhegehalt oder, falls es mehr ist, die Mindestversorgung. Und davon jeweils dann die 55%.