Witwengeld 55% wo von?

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ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
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Witwengeld 55% wo von?

Beitrag von ede65 »

Hi in die Runde

Bei Beamten (RLP)beträgt das Witwengeld 55% des Ruhegeldes des Verstorbenen.
Was ist wenn der Beamte mit 55 Stirbt und erst 20 Jahre Lebenszeit Beamter war.
Eine DU lag nicht vor.
Berechnen sich die 55% dann von 71,75% oder nur von den 20 Jahren Dienstzeit.

Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Gertrud1927
Beiträge: 513
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Witwengeld 55% wo von?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke dann wird berechnet was er als Ruhegehalt am Sterbetag erhalten hätte. Davon dann die 55%.
Das Ruhegehalt wird dann gerechnet wie bei DDU.
bettelmusikant
Beiträge: 62
Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
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Re: Witwengeld 55% wo von?

Beitrag von bettelmusikant »

Afaik zählen die 20 Jahre. Also entweder das dem Verstorbenen dann zugestandene Ruhegehalt oder, falls es mehr ist, die Mindestversorgung. Und davon jeweils dann die 55%.
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