Dauerkrank als beurlaubter Beamte

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7up
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Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von 7up »

Hallo zusammen!
Als beurlaubter Beamte stelle ich fest, dass einige meiner Kollegen (ebenfalls beurlaubt) bei einer Dauererkarankung in dem betroffenen Unternehmen nicht einheitlich von HR behandelt werden.

Es handelt sich dabei um Mitarbeiter, die bereits unterschiedlich lange krank sind. Einge seit 6, 8, 10, 12 oder sogar 14 Monaten.
Sie werden zunächst in dem o. g. Zeiträumen in Ruhe gelassen und als dauererkrankt geduldet bis das beschäftigende Unternehmen auf die DTAG zugeht. Danach sorgt die Telekom, dass und die Betroffenen zwecks einer möglichen DDU zum Amtsarzt (BAD) DTAG geschickt werden.

Was mich an dieser Stelle sehr verwundert ist, dass es für die o. g. mit unterschiedlicher Krankheitsdauer, keine pauschale Regelung gibt, ab wann man an die DTAG zurückgewiesen wird.

Damit meine ich, wie kann es sein, dass manche nach 6 Monaten Dauererkrankung zur Telekom zwecks DDU geschickt werden, wärend andere erst nach 14 Monaten angefasst werden und diesen Weg gehen müssen.

Habe mal versucht die Kriterien / Hintergründe für das nicht einheitliche Verfahren bei HR zu hinterfragen. Leider musste ich feststellen, dass sich alle Befragten sehr verschwiegen / unkooperativ bei diesem Thema verhalten haben. Da fielen nur mal die Begriffe wie "Strafzahlungen an die DTAG" für jeden beurlaubten Beamten, der seine Beurlaubung auflöst, oder vertragliche Verinbarungen mit der DTAG..........

Villeicht kann hier im Forum jemand etwas dazu schreiben, der mehr Einblick in die o. g. Verfahrensweise / Thema hat.

BG aus dem Süden
GöVR
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von GöVR »

Hier kannst du die Abläufe finden, die imho im wesentlichen auch bei der DTAG Anwendung finden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm

Sobald du drei Monate und mehr krank bist startet das Verfahren. Da Krankheiten, deren Verläufe und Therapien höchst individuell sind und für die Zurruhesetzung die Prognose entscheidend ist erklärt sich daraus auch die unterschiedliche Verfahrensdauer.
vossloch
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von vossloch »

Als beurlaubter Beamter hat man einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft XYZ. Man ist also aus dem Beamtenverhältnis beurlaubt. Der Dienstherr hat erst einmal nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun, also auch nichts mit der Krankheit.
7up
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von 7up »

Eine interessante Antwort, aber:
Wenn es so wäre, dann könnte man die Erkrankung bei dem derzeitigen, privatrechtlichen Arbeitgber durchgehend auf max.
18 Monate strecken. Dass wird jedoch in den betreffenden Unternehmen nicht so akzeptiert bzw. realisiert wie eingangs von mir geschildert.
Nach Ablauf der 18 monatigen Krankheit, die für eine Tarifkraft gelten, würde der betroffene MA automatisch zur Telekom zurückgehen müssen und dann über DDU ausscheiden.
Insofern kann es nicht so stimmen.....
Torquemada
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von Torquemada »

Arbeitsrecht gilt hier. Und nur das.
7up
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von 7up »

Aus der Ferne und extern kann man das so bewerten.
Schön wäre für die Betroffenen, wenn das Arbeitsrecht greifen würde. Dem ist es aber nicht so wie einige Fallbeispiele von Betroffenen praktisch gezeigt haben.
Hierzu gibt es inoffizielle Verienbarungen zwischen der DTAG und HR der ISS.
Bisher ist kein beurlaubter Beamte dagegen vorgegangen, um die 18 Monate auszuschöpfen. Er wurde weit vorher während der Beurlaubung an die Telekom zurück verwiesen.
Vielleicht kann jemand, der das Spiel mitgemacht hat das hier mal kurz darstellen. Wäre sicherlich interessant und überzeugend genug....
Torquemada
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von Torquemada »

7up hat geschrieben: 18. Sep 2020, 06:51 Aus der Ferne und extern kann man das so bewerten.
Popo hoch und dann einen guten Arbeitsrechtler ranlassen.
7up
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Re: Dauerkrank als beurlaubter Beamte

Beitrag von 7up »

Ja, das stimmt....
Erst der dritte konsultierte Arbeitsrechtler sah sich in der Lage die Situation zu bewerten ;)
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