Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

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topgun001
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von topgun001 »

StaatsdienerNr1 hat geschrieben: 3. Dez 2020, 18:22

Falls es dich aber beruhigt: Ja ich weiß es aus erster Quelle, vom Betroffenen selbst. Und ich weiß auch, dass er sich jetzt ein besseres Leben macht, an einem sonnigeren Ort.
Dann hat er wirklich Glück gehabt. Es kommt natürlich darauf an warum, aber trotzdem sind 5 Jahre eine sehr lange Zeit.
Lucky0815
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Lucky0815 »

stolley hat geschrieben: 11. Aug 2020, 22:52 Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit 2011 wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand.

Kürzlich erhielt ich von meinem ehemaligen Dienstherren, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, eine Anordnung zur ärztlichen Untersuchung, damit meine Dienstunfähigkeit überprüft werden könne. Ich fühle mich keineswegs im Stande, wieder zu arbeiten.

Das Schreiben hat mich einerseits beunruhigt, andererseits sehr verwundert, da ich bereits Ende 2013 eine Bestätigung der Telekom erhielt, worin mir bescheinigt wurde, dass aufgrund meines Krankheitsbildes nunmehr feststehe, "dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist".

Ich habe daraufhin natürlich etwas gegoogelt und festgestellt, dass die identische Formulierung auch in einem "Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz)" - RdSchr. d. BMI v. 4. 5. 2016 - D1- 30101/5#1 –enthalten ist. Dort heißt es unter Punkt 3.1 "Regelmäßige Überprüfung der fortbestehenden Dienstunfähigkeit":
Von einer Überprüfung kann abgesehen werden, wenn aufgrund des Krankheitsbildes (z. B. unheilbare Erkrankung) feststeht, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist.
Beim genauen Lesen erkennt man, dass das eine "Kann-Formulierung" ist.
Meine Frage ist nun, ob jemandem von Euch bekannt ist, ob es zu dieser Vorschrift Kommentare oder gar Urteile gibt, die nahelegen, dass von der Überprüfung abgesehen werden MUSS?

Danke Euch vielmals und schöne Grüße!

Hallo Stolley
ich wollte mal nachfragen, wie es bei Dir weiter gegangen ist. Wurde die Dienstfähigkeit trotz des Schreibens nochmal neu überprüft?
VG Lucky
Huginchen
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Huginchen »

Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
Leo
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Leo »

Huginchen hat geschrieben: 19. Apr 2024, 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfG
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von stuntmanmike »

Leo hat geschrieben: 19. Apr 2024, 17:14
Huginchen hat geschrieben: 19. Apr 2024, 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfG
wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?
Leo
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Leo »

stuntmanmike hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:12
Leo hat geschrieben: 19. Apr 2024, 17:14
Huginchen hat geschrieben: 19. Apr 2024, 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfG
wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?
Die BANST P T hat zunächst einmal die Vorgaben des Bundesrechnungshofes zu erfüllen und die DU - Versorgungsempfänger zu überprüfen.Was schließlich festgestellt und wie es beschieden wird ,entscheidet natürlich der Dienstherr - unter Berücksichtigung eigener strategischer und wirtschaftlicher Interessen.Und diese - so meine ich - sind uns allen im Wesentlichen hinlänglich bekannt. MfG
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von stuntmanmike »

Leo hat geschrieben: 19. Apr 2024, 21:11
stuntmanmike hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:12
Leo hat geschrieben: 19. Apr 2024, 17:14
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfG
wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?
Die BANST P T hat zunächst einmal die Vorgaben des Bundesrechnungshofes zu erfüllen und die DU - Versorgungsempfänger zu überprüfen.Was schließlich festgestellt und wie es beschieden wird ,entscheidet natürlich der Dienstherr - unter Berücksichtigung eigener strategischer und wirtschaftlicher Interessen.Und diese - so meine ich - sind uns allen im Wesentlichen hinlänglich bekannt. MfG
ich weiss nicht genau was du sagen willst, aber heisst das, dass du davon ausgehst, dass der bundesrechnungshof vorgaben macht, die der dienstherr ignoriert, indem er ü60 jährige nicht wieder aktiviert und damit wahrscheinlich sogar gegen geltendes recht verstößt, weil es wahrscheinlich ein gesetz gibt, das die reaktivierung von beamten regelt? wäre das nicht etwas auffällig, wenn aus der gruppe der 60 jährigen 0% reaktiviert werden? das wirft fragen auf.

ich sage nicht, dass es sowas nicht geben kann, vorgetragene fakten sehe ich aber keine.
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von stuntmanmike »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Apr 2024, 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.

in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
Leo
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Leo »

stuntmanmike hat geschrieben: 20. Apr 2024, 04:35
Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Apr 2024, 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.

in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
Mir ist bislang nicht bekannt,dass jemand mit Ü 60 von Amtswegen wieder reaktiviert worden wäre - auch von jüngeren Jahrgängen ist mir in diesem Kontext und Forum noch nichts zu Ohren gekommen.Voraussetzung ist ja auch,dass man überhaupt inbezug auf seine Gesundheit reaktivierbar ist,und dies dürfte wohl bei den allermeisten gegen Null gehend nicht der Fall sein,nicht wahr?Bist du möglicherweise einer der Reaktivierten - bringe uns bitte auf den neusten Stand ? MfG
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von stuntmanmike »

Leo hat geschrieben: 20. Apr 2024, 08:22
stuntmanmike hat geschrieben: 20. Apr 2024, 04:35
Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Apr 2024, 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.

in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
Mir ist bislang nicht bekannt,dass jemand mit Ü 60 von Amtswegen wieder reaktiviert worden wäre - auch von jüngeren Jahrgängen ist mir in diesem Kontext und Forum noch nichts zu Ohren gekommen.Voraussetzung ist ja auch,dass man überhaupt inbezug auf seine Gesundheit reaktivierbar ist,und dies dürfte wohl bei den allermeisten gegen Null gehend nicht der Fall sein,nicht wahr?Bist du möglicherweise einer der Reaktivierten - bringe uns bitte auf den neusten Stand ? MfG
bin ich natürlich nicht haha. dass man wieder fit sein muss für die reaktivierung, versteht sich ja von selbst. natürlich wird es auch tendennziell weniger in der gruppe ü60 geben, die wieder aktivierbar sind. allerdings, dass es wirklich bei einer ordnungsgemäßen überprüfung genau 0 sind würde mich doch überraschen oder man wollte eben nicht.
etec.ing
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von etec.ing »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Apr 2024, 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
Wie sieht es denn erfahrungsgemäß bei Person unter 60 Jahren aus?
Ich bin seit 2023 im "Vorruhestand" / Frühpension.
Ich werde nächsten Monat 43 Jahre alt.

Mein Diensrherr war eine dem "Bundesministerium der Verteidigung" nachgeordneten Bundesoberbehörde (also nicht Beamter bei den Postnachfolgeunternehmen).

Ich würde ja gerne wieder arbeiten. Aber irgendwelche Zipperlein habe ich halt immer, aktuell bspw. wieder mal Schlafprobleme (bedingt durch Plica-Syndrom, Tinnitus aurium).
Mainstream1
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Mainstream1 »

Spätestens alle 2 Jahre Amtsarzt. Falls wieder dann Dienstfähigkeit oder teildienstfähig wird wahrscheinlich die Reaktivierung erfolgen.
Wann die nächste Untersuchung stattfinden soll, müsste in der Zurruheversetzungvetfügung stehen.
Vor dem 60. Lebensjahr ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bei den bei dir wohl noch 8 bis 9 Untersuchungen eine Reaktivierung als Ergebnis herauskommt.
Grundsätzlich ist das im Bundrsbeteich bis zum 67 Lebensjahr möglich, wobei dies dann nur nach dem Wortlaut des Gesetzes so wäre, in der Praxis wird wohl mit 60/63 "Schluss" sein.
MS
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von stuntmanmike »

etec.ing hat geschrieben: 24. Apr 2024, 05:39 Wie sieht es denn erfahrungsgemäß bei Person unter 60 Jahren aus?
Ich bin seit 2023 im "Vorruhestand" / Frühpension.
Ich werde nächsten Monat 43 Jahre alt.

Mein Diensrherr war eine dem "Bundesministerium der Verteidigung" nachgeordneten Bundesoberbehörde (also nicht Beamter bei den Postnachfolgeunternehmen).

Ich würde ja gerne wieder arbeiten. Aber irgendwelche Zipperlein habe ich halt immer, aktuell bspw. wieder mal Schlafprobleme (bedingt durch Plica-Syndrom, Tinnitus aurium).
ich weiss jetzt nicht wie es bei den bundesbeamten ist, aber kannst du nicht auch einfach eine reaktivierung beantragen, wenn du wieder fit bist? da wuerde ich mal ins gesetz kucken. dass man kleinere sachen hat heisst jetzt nicht, dass man nicht wieder in den dienst gesetzt werden kann. es kommt ja auch eine teildienstfaehigkeit in betracht, wenn ich mich recht erinnere. der amtsarzt muss die sache einfach beurteilen.

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

(5) Beantragen Beamte nach Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(6) Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit möglich.
Mainstream1
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?

Beitrag von Mainstream1 »

Vom BMI gibt es zur DDU und Reaktivierung eine Dienstvorschrif aus Januar 2022, (letzte geänderte Fassung) da ist alles genau erläutert. Da bleibt keine Frage mehr offen. Einfach mal googln.
Hatte ich zu einem anderen Threat hier schon einmal verlinkt.
MS
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