Erreichen des 65. Lebensjahres

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Daniel2001
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2016, 18:49
Behörde:

Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von Daniel2001 »

Hallo zusammen,

im Dezember diesen Jahres werde ich, so Gott will 65 Jahre alt.
Da ich im Vorruhestand bin und die Mindestpension erhalte,
würde ich gerne wissen wollen wie sich das auf die Bezüge auswirkt.
Meines Wissens nach gibt es da eine Veränderung der Bezüge,
eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach Paragraph 14 Beamtenversorgungsgesetzes.
Zudem würde ich gern wissen wollen ob ich das beantragen muss.
Würde mich freuen wenn sich hier jemand zu dem Thema äußert und mir eine fundierte Antwort geben kann.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten,
verbleibe mit den besten Grüßen und bleibt alle gesund.
Daniel2001
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von zeerookah »

Wenn du einen Anspruch an die Deutsche Rentenversicherung hast solltest du deine Rente beantragen. Falls du in jungen Jahren als Arbeiter oder Angestellter gearbeitet hast.
Wie kommst du drauf das du ab 65 mehr Pension bekommst wenn du die Mindestversorgung beziehst?
Was soll da im §14 stehen?
Daniel2001
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2016, 18:49
Behörde:

Re: Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von Daniel2001 »

Danke für die Antwort.
Habe da wohl was falsch verstanden.
echterBAHNER
Beiträge: 199
Registriert: 24. Jun 2015, 16:41
Behörde:

Re: Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von echterBAHNER »

Ich habe beim BEV ein jahr in der passenden Abteillung gearbeitet. Geh auf die Homepage, da ist ein Vordruck für eine Versorgungsauskunft. Alternativ Ruf einfach beim BEV an das für dich zuständig ist und lass dich mit der Versorgung verbinden. Das sind die einzigen die dir wirklich die richtige Auskunft geben können da die deine Pension eh festlegen in der Abteilung.
plato130
Beiträge: 3
Registriert: 16. Apr 2020, 20:08
Behörde: BEV, DB AG
Geschlecht:

Re: Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von plato130 »

Mit der Thematik, Rentenansprüche zusätzlich zur Pension, habe ich mich auch beschäftigen müssen.
Telefonisch habe ich folgende Aussage bekommen:

Erworbene Rentenansprüche von Beamten werden auf Antrag ausgezahlt, wenn die entsprechende vom Jahrgang abhängige Altersgrenze erreicht ist.

Die für die Pension zuständige Stelle ist zwingend über den gezahlten Rentenanspruch zu verständigen. Sollte die Summe aus Pension und Rente höher liegen als der Höchstanspruch der Pension in Höhe von 71,75%, so wird die Pension um den übersteigenden Betrag abgeschmolzen.

Sollte ein Beamter den 71,75% Pensionsanspruch erreicht haben, muss er trotzdem zwingend den Rentenantrag stellen, die zuständige Pensionsstelle verständigen und entsprechende Pensionskürzungen veranlassen. Der Staat spart dadurch Pensionsanteile, die dann von der Rentenversicherung ausgeglichen werden.

Werden mögliche Rentenanträge von Beamten unterlassen, weil es für den Beamten ein Nullsummenspiel ist, so werden bei bekannt werden von der Pensionskasse die entsprechenden Abschmelzungen der Pension auch rückwirkend vorgenommen, obwohl keine Rente ausgezahlt wurde.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich diese Aussage telefonisch von der Knappschaft / See so erhalten habe.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Erreichen des 65. Lebensjahres

Beitrag von Torquemada »

Die Ausführungen sind alle korrekt.
Antworten