Hallo zusammen,
Ich habe schon recherchiert, jedoch leider nichts gefunden.
Ich werde in 4 Wochen als Landespolizeibeamter Berlin aus gesundheitlichen Gründen pensioniert und beziehe dann natürlich weniger Geld.
Ich bin meinem Sohn (18 und lebt bei seiner Mutter) ggü. unterhaltspflichtig und frage mich nun, ob ich auch weniger Unterhalt zahlen muss???
Wenn ja, an wen muss ich mich wenden, wenn ich das neu berechnen lassen möchte???
Hat schon jemand Erfahrungen damit?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Mit kollegialem Gruß
Shaver
Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
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Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
Kannst du mit deinem Sohn noch reden?
Dann sprich mit ihm über die Situation.
Ist der Unterhalt per Gerichtsbeschluss festgelegt (müsste aber dein volljähriger Sohn angestossen haben) dann eine Neuberechnung erstellen.
Oder du setzt dich selber hin und schaust ob du bei einer Neuberechnung überhaupt weniger Unterhalt zu bezahlen hast (was normal für Ruheständler nicht der Fall ist. Sie haben dann nur selber weniger Geld für sich).
Dann sprich mit ihm über die Situation.
Ist der Unterhalt per Gerichtsbeschluss festgelegt (müsste aber dein volljähriger Sohn angestossen haben) dann eine Neuberechnung erstellen.
Oder du setzt dich selber hin und schaust ob du bei einer Neuberechnung überhaupt weniger Unterhalt zu bezahlen hast (was normal für Ruheständler nicht der Fall ist. Sie haben dann nur selber weniger Geld für sich).
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Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
Nein leider habe ich keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn.
Ich gehe mal davon aus, dass ich weniger zahlen muss, denn immerhin habe ich dann ja fast 1000,- Euro netto weniger........
Ich gehe mal davon aus, dass ich weniger zahlen muss, denn immerhin habe ich dann ja fast 1000,- Euro netto weniger........
Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
Der Selbstbehalt von nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 960 Euro, der von Erwerbstätigen 1160 Euro.
Als Grundlage für diese Werte gilt eine Warmmiete von 430 Euro. Überschreiten die Wohnkosten diesen Betrag und sind sie nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt erhöht werden.
Deine geringeren Einkünfte sind im Prinzip dein Problem außer du fällst unter den Selbstbehalt.
Wie hat denn dein volljähriger Sohn seine Ansprüche dir gegenüber geltend gemacht (wenn kein Kontakt besteht) und welche rechtliche Stelle hat die Höhe der Zahlungen verbindlich festgelegt?
https://www.focus.de/finanzen/recht/kin ... 64243.html
Als Grundlage für diese Werte gilt eine Warmmiete von 430 Euro. Überschreiten die Wohnkosten diesen Betrag und sind sie nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt erhöht werden.
Deine geringeren Einkünfte sind im Prinzip dein Problem außer du fällst unter den Selbstbehalt.
Wie hat denn dein volljähriger Sohn seine Ansprüche dir gegenüber geltend gemacht (wenn kein Kontakt besteht) und welche rechtliche Stelle hat die Höhe der Zahlungen verbindlich festgelegt?
https://www.focus.de/finanzen/recht/kin ... 64243.html
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Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
Also die letzte Berechnung kurz vor dem 18. meines Sohnes wurde noch durch das Jugendamt durchgeführt.....
Und ich werde pensioniert aus GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN...... also nicht aus Spaß oder weil ich keine Lust habe Unterhalt zu zahlen......
Irgendwie hilft mir hier gerade nichts so wirklich weiter.......
Und ich werde pensioniert aus GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN...... also nicht aus Spaß oder weil ich keine Lust habe Unterhalt zu zahlen......
Irgendwie hilft mir hier gerade nichts so wirklich weiter.......
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Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Bitte den Artikel bis zum Ende lesen. Da gibt es ein gutes Berechnungsbeispiel.
Das Jugendamt ist für einen Erwachsenen nicht zuständig.
Re: Kindesunterhalt bei Pension neu berechnen?
Im Moment brauchst du gar nichts zahlen. Da dein Sohn volljährig ist muß er nun selber seine Ansprüche an Dich und seine Mutter stellen.
Halte dich an den Beitrag von Torquemada
Weshalb du weniger Geld bekommst spielt in der Unterhaltspflicht erst mal keine Rolle (egal ob Krankheit oder keine Lust)
Wie gesagt am Tag der Volljährigkeit deines Sohnes kannst du die Zahlungen einstellen (erstmal, alles weitere klärt dann ein Gericht da ihr ja keinen Kontakt habt. Wenn dein Sohn das anleiern sollte. Und die Mutter muss dann auch ihre Einkünfte offen legen, auch dir gegenüber)
PS: Ich habe das mehrmals mitgemacht. Allerdings in der Form das meine Kinder bei mir lebten und volljährig wurden.
Halte dich an den Beitrag von Torquemada
Weshalb du weniger Geld bekommst spielt in der Unterhaltspflicht erst mal keine Rolle (egal ob Krankheit oder keine Lust)
Wie gesagt am Tag der Volljährigkeit deines Sohnes kannst du die Zahlungen einstellen (erstmal, alles weitere klärt dann ein Gericht da ihr ja keinen Kontakt habt. Wenn dein Sohn das anleiern sollte. Und die Mutter muss dann auch ihre Einkünfte offen legen, auch dir gegenüber)
PS: Ich habe das mehrmals mitgemacht. Allerdings in der Form das meine Kinder bei mir lebten und volljährig wurden.