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werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 09:47
von Klaus1717
Hallo

Ich bin Vollzugsbeamter im mittleren Dienst.
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich evtl. aus dem Dienst ausscheiden.
Ich habe mittlerweile 35 Jahre ,die mir pensionsmäßig angerechnet werden.
Frage: Nach jährlichen Rentenbescheid soll ich 280 € (mit 67) von der Rentenkasse erhalten
Da mir mindestens die 10,8 % für die letzten 3 Jahre abgezogen werden, werden diese 10,8 %
mit 67 mit den 280 € ausgeglichen, bzw bis zum erreichen der 71 Prozent die mir max zustehen ?
Würde mich sehr über die Antwort eines fachkundigen (bzw gleiche Situation)Kollegen freuen.
Erhalte da im Kollegenkreis leider unterschiedliche Antworten.

Sage schon einmal jetzt Danke !

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 13:07
von Dienstunfall_L
Die 10,8 % werden nicht von den erdienten % abgezogen, sondern von der Summe, die letztlich dabei rauskommt. Das bleibt auch so, wenn zusätzlich zum Ruhegehalt eine Altersrente gezahlt oder verrechnet wird.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 14:09
von Torquemada
Und bitte für die Zeit des Ruhestandes den Zuschlag wegen der zu erwartenden Rente beantragen. Der Zuschlag fällt dann mit 67 weg.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 15:38
von Kerberos
Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt. Damit dürfte bei @Klaus1717 der Höchstsatz 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen. Bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand bekommt er aber (zunächst) nur sein erdientes Ruhegehalt (35 Jahre x 1,79375% = 62,78% Ruhegehaltssatz x letzte ruhegehaltsfähige Dienstbezüge minus 10,8%) ausgezahlt. Ab 67 Jahre gibt es dann die 280 € Rente dazu. Rente + erdientes Ruhegehalt dürfen aber die individuell errechnete Höchstgrenze (hier 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge) nicht überschreiten, was darüber ist wird abgezogen. Man kann auch noch ggf. eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes lt. den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen beantragen.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 16:20
von Torquemada
Zurechnungszeit bis 60 nicht vergessen....falls er unter 60 ist.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 18:19
von Gertrud1927
Hallo. Auch von der fiktiven Höchstgrenze werden die !0,8% abgezogen.
Die Berechnung für die Höchstgrenze hat auch nichts mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu tun.
Die Höchstgrenze wird auch aus der Endstufe der Besoldungsgruppe ermittelt aus der sich das Ruhegehalt errechnet.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 19:03
von Klaus1717
Vielen Dank für die eine oder andere schlüssige Antwort.
Gehe jetzt davon aus, dass ich mit 67 die 280€ erhalte , da 10,8 % mehr wie 300 Abzug in meinem Fall bedeuten.
Frage an Torquemada.... Was heißt Zurechnungszeit bis 60, da ich zzt. 55 bin ?

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 21:50
von Torquemada
Klaus1717 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 19:03
Frage an Torquemada.... Was heißt Zurechnungszeit bis 60, da ich zzt. 55 bin ?
Du bekommst 2/3 der Zeit bis 60 angerechnet. Also derzeit 3,33 Jahre. Zu deinen 35 hinzu.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 21:55
von Dienstunfall_L
Klaus1717 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 19:03 Vielen Dank für die eine oder andere schlüssige Antwort.
Gehe jetzt davon aus, dass ich mit 67 die 280€ erhalte , da 10,8 % mehr wie 300 Abzug in meinem Fall bedeuten.
Ich vermute, du hast die Auskünfte nicht richtig eingeordnet.
Wenn du nach der Pensionierung (hypothetisch) 2500€ erhältst, werden dir 10,7% von 2500€ abgezogen.
Erhältst du nach Anrechnung der Altersrente (hypothetisch) 2800€, werden die 10,8% von den 2800€ abgezogen.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 22:11
von Kerberos
Dienstunfall_L hat geschrieben: 23. Jan 2020, 21:55 Ich vermute, du hast die Auskünfte nicht richtig eingeordnet.
Wenn du nach der Pensionierung (hypothetisch) 2500€ erhältst, werden dir 10,7% von 2500€ abgezogen.
Erhältst du nach Anrechnung der Altersrente (hypothetisch) 2800€, werden die 10,8% von den 2800€ abgezogen.
Satz 1 stimmt fast, Satz 2 ist Quatsch.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 22:56
von Kerberos
Gertrud1927 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Die Berechnung für die Höchstgrenze hat auch nichts mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu tun.
Doch, siehe z.B. hier:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 23. Jan 2020, 23:21
von Gertrud1927
Hallo.
Es ist besser man hält sich an das Beamtenversorgungsgesetz §55 . Das gilt auch für die anderen Behauptungen zur Höchstgrenze. Da steht nichts von rentenversicherungpflichtiger Tätigkeit. Für die Anrechnung der Zeit ab 17 spielt keine Rolle was man gemacht hat.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 24. Jan 2020, 10:15
von Kerberos
Gertrud1927 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 23:21 Es ist besser man hält sich an das Beamtenversorgungsgesetz §55. ... Da steht nichts von rentenversicherungpflichtiger Tätigkeit.
Aus dem § 55 Abs.2 BeamtVG Bund (Der Threadöffner ist aber Landesbeamter):

... und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit ...

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 24. Jan 2020, 11:14
von Gertrud1927
Hallo.
Dein Satz hat nichts mit der Zeit ab 17 LJ zu tun. Er bezieht sich auf Zeiten nach dem Versorgungsfall.
Wenn Du weiter gelesen hättest steht es da auch.( Hast Du es wirklich nicht gelesen oder hast Du es absichtlich nicht weiter geschrieben).
, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
Das ist aber in allen BeamtVG fast gleich und es ist doch egal ob es ein anderer § oder Artikel ist.

Re: werden die 10,8 % Abzug mit der Rente ausgeglichen ?

Verfasst: 24. Jan 2020, 12:40
von Dienstunfall_L
Kerberos hat geschrieben: 23. Jan 2020, 22:11
Dienstunfall_L hat geschrieben: 23. Jan 2020, 21:55 Ich vermute, du hast die Auskünfte nicht richtig eingeordnet.
Wenn du nach der Pensionierung (hypothetisch) 2500€ erhältst, werden dir 10,7% von 2500€ abgezogen.
Erhältst du nach Anrechnung der Altersrente (hypothetisch) 2800€, werden die 10,8% von den 2800€ abgezogen.
Satz 1 stimmt fast, Satz 2 ist Quatsch.
Abgesehen davon, dass ich statt 10,8 versehentlich 10,7 getippt habe, bleibt offen, was falsch oder Quatsch sein soll.
Vielleicht war falsch, dass die 10,8% von der Gesamtsumme (ausgedacht) 2800€ abgezogen werden?
Versorgungsabschläge bleiben lebenslang bzw. solange Versorgung gezahlt wird. Jedenfalls habe ich noch keine Quelle gefunden, die es anders darstellt.

copy & paste
http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung/versorgung-der-beamten

https://openjur.de/u/630283.html

(Keine Werbung für W.) https://dbb.wuestenrot-doppelvorteil.de ... tenrot.pdf