Mindestversorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit (NRW)
Verfasst: 6. Nov 2019, 06:48
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Eine NRW-Landesbeamtin (auf Lebenszeit), 28 Jahre alt, ist seit einiger Zeit psychisch erkrankt. Zunächst erfolgte die Krankschreibung, bis der Amtsarzt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigte. Es folgte die Versetzung in den vorläufigen Ruhestand. Das ist nun ein Jahr her. Aufgrund ihres geringen Dienstalters hat sie lediglich den Anspruch auf die Mindestversorgung.
Wenn ich korrekt informiert bin, hat der Dienstherr nach der Versetzung in den vorläufigen Ruhestand ein Zeitfenster von fünf Jahren, innerhalb dessen der die Dienstfähigkeit der Beamtin mittels Amtsarzt überprüfen lassen kann.
Frage: Nach welcher Zeit wird typischerweise der Amtsarzt eingeschaltet? Wird er aufgrund des Umstandes, dass nur die Mindestversorgung gezahlt wird, überhaupt wieder eingeschaltet?
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Eine NRW-Landesbeamtin (auf Lebenszeit), 28 Jahre alt, ist seit einiger Zeit psychisch erkrankt. Zunächst erfolgte die Krankschreibung, bis der Amtsarzt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigte. Es folgte die Versetzung in den vorläufigen Ruhestand. Das ist nun ein Jahr her. Aufgrund ihres geringen Dienstalters hat sie lediglich den Anspruch auf die Mindestversorgung.
Wenn ich korrekt informiert bin, hat der Dienstherr nach der Versetzung in den vorläufigen Ruhestand ein Zeitfenster von fünf Jahren, innerhalb dessen der die Dienstfähigkeit der Beamtin mittels Amtsarzt überprüfen lassen kann.
Frage: Nach welcher Zeit wird typischerweise der Amtsarzt eingeschaltet? Wird er aufgrund des Umstandes, dass nur die Mindestversorgung gezahlt wird, überhaupt wieder eingeschaltet?