Abzug von Erfahrungszeiten
Verfasst: 25. Jun 2019, 21:29
Hallo zusammen,
Ich habe nach langer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nun einen Beschäftigung beim Land Rheinland Pfalz, derzeit als Angestellter. Mein Dienstherr würde mich gerne Verbeamten, die Erfahrung aus der Wirtschaft wurde soweit anerkannt.
Nun wird jedoch argumentiert, dass ich ggü. einem Beamten, der die Laufbahn normal bestritten hat, keinen Vorteil haben dürfte. Dementsprechend sollen nun für die Erfahrungsstufenfestsetzung Zeiten in Abzug gebracht werden. Diese Zeiten teilen sich folgendermaßen auf:
2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt
3 Jahre laufbahnrechtliche Probezeit
3 Jahre Beförderungsverbot.
Insg. werden nun 8,5 Jahre für die Erfahrungsstufen gestrichen. Ich finde das schon ziemlich heftig.
Meine Frage ist nun, ob das soweit korrekt ist?
Danke im Voraus.
Ich habe nach langer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nun einen Beschäftigung beim Land Rheinland Pfalz, derzeit als Angestellter. Mein Dienstherr würde mich gerne Verbeamten, die Erfahrung aus der Wirtschaft wurde soweit anerkannt.
Nun wird jedoch argumentiert, dass ich ggü. einem Beamten, der die Laufbahn normal bestritten hat, keinen Vorteil haben dürfte. Dementsprechend sollen nun für die Erfahrungsstufenfestsetzung Zeiten in Abzug gebracht werden. Diese Zeiten teilen sich folgendermaßen auf:
2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt
3 Jahre laufbahnrechtliche Probezeit
3 Jahre Beförderungsverbot.
Insg. werden nun 8,5 Jahre für die Erfahrungsstufen gestrichen. Ich finde das schon ziemlich heftig.
Meine Frage ist nun, ob das soweit korrekt ist?
Danke im Voraus.