Seite 1 von 1

Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 25. Jun 2019, 21:29
von Mandalor
Hallo zusammen,
Ich habe nach langer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nun einen Beschäftigung beim Land Rheinland Pfalz, derzeit als Angestellter. Mein Dienstherr würde mich gerne Verbeamten, die Erfahrung aus der Wirtschaft wurde soweit anerkannt.
Nun wird jedoch argumentiert, dass ich ggü. einem Beamten, der die Laufbahn normal bestritten hat, keinen Vorteil haben dürfte. Dementsprechend sollen nun für die Erfahrungsstufenfestsetzung Zeiten in Abzug gebracht werden. Diese Zeiten teilen sich folgendermaßen auf:
2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt
3 Jahre laufbahnrechtliche Probezeit
3 Jahre Beförderungsverbot.
Insg. werden nun 8,5 Jahre für die Erfahrungsstufen gestrichen. Ich finde das schon ziemlich heftig.
Meine Frage ist nun, ob das soweit korrekt ist?
Danke im Voraus.

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 15. Okt 2019, 21:00
von Mandalor
Hallo nochmal,
Hat den keiner ein gleichgelagertes Problem gehabt oder zumindest Erfahrung, ob diese Herangehensweise konform ist?

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 16. Okt 2019, 06:34
von GFunkt
Ich halte das für korrekt. Eine Gleichstellung mit vergleichbaren Laufbahnbeamten ist rechtlich geboten. Es kann aber nicht sein, dass jemand nur weil er vorher lange in der Privatwirtschaft war besser gestellt wird.

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 16. Okt 2019, 21:03
von Mandalor
Ok.
Dann müsste der Laufbahnbeamte nach seiner 3 jährigen Ausbildung auch 8.5 Jahre warten, bevor seine Erfahrungsstufen steigen. Kenne aber gerade keinen der vergangenen Anwärter, bei dem das so war.
Würde ja bedeuten, das man erst mit 30 Jahren (19 Jahre bei Ausbildungsbeginn plus 3 J. Ausbildung) in die nächste Erfahrungsstufe kommt!

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 17. Okt 2019, 06:42
von GFunkt
Mandalor hat geschrieben: 16. Okt 2019, 21:03 Dann müsste der Laufbahnbeamte nach seiner 3 jährigen Ausbildung auch 8.5 Jahre warten, bevor seine Erfahrungsstufen steigen.
:?: :?: :?: Merkwürdige Aussage. Sieht man sich die Besoldungstabellen von RLP an, steigen die Erfahrungsstufen in einem 2-jährigen Rhythmus bis Stufe 5, danach bis Stufe 9 in 3-jährigem Rhythmus usw..

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 17. Okt 2019, 16:57
von Gerda Schwäbel
Es ist der Wille des Gesetzgebers und steht in § 30 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 LBesG Rheinland-Pfalz.

Satz 2:
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind und die hauptberufliche Tätigkeit auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.

Satz 3:
Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden nicht berücksichtigt, soweit sie nach § 19 Abs. 2 LBG bereits zu einer Einstellung im ersten Beförderungsamt geführt haben.

Re: Abzug von Erfahrungszeiten

Verfasst: 7. Nov 2019, 07:53
von conrad.ruben
Hallo,

nur mal so nachgefragt: Kann es evtl. sein, dass es darum geht, dass du nicht gleich mit einer höheren Erfahrungsstufe ins Beamtenverhältnis übernommen werden sollst/kannst?
Ansonsten steigt man in den Erfahrungsstufen, wie es von "GFunkt beschrieben wurde: "....2-jährigen Rhythmus bis Stufe 5, danach bis Stufe 9 in 3-jährigem Rhythmus."

Grüße