Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr einen Dienstunfall erlitten.
Dieser wurde anerkannt.
Mir wurde gesagt (hörensagen), durch einen Dienstunfall darf den Beamten kein finanzieller Schaden entstehen!
Im BeamtVersG hab ich dazu nichts passendes gefunden.
Es geht mir in erster Linie um die Zuschläge für DUZ.
Wurde bei jemanden mit Dienstunfall diese Zuschläge nachgezahlt?
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Folgende Vergütungsbestandteile werden zur Berechnung der Entgeltfortzahlung berücksichtigt:
• die effektiv gezahlten Grundbezüge, also Monatsgehalt, Wochen-, Tages-, Stunden- oder Akkordlohn;
• Zulagen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, für Gefahren oder Erschwernisse, wenn diese Zulagen ansonsten angefallen wären;
• vermögenswirksame Leistungen;
• Aufwendungsersatz, wenn die Aufwendungen auch während der Krankheit anfallen;
• die mutmaßlichen Provisionen für Empfänger von Provisionsfixa, Umsatz- und Abschlussprovisionen;
• allgemeine Lohnerhöhungen oder Lohnminderungen.
Gilt für Arbeiter.
Gibt es so etwas für Beamte auch?
Wenn ja wo steht das?
Wer hatte schon einen Diensstunfall und kann mir da weiterhelfen!?!?
Danke schon mal.
Dienstunfall
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Re: Dienstunfall
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