Auslaufen der Zuweisungen

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Kaus
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Kaus »

Elfiolil hat geschrieben: 08.05.2019 12:32 Nein, es gab keine Angebote zum kompletten Wechsel zur Behörde. Laut Personalrat ist es so, dass die Amtshilfe generell auf null zurückgefahren werden soll.
laut Personalrat der Behörde, zu der Du abgeordnet bist?
Elfiolil
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Elfiolil »

Vor Jahren gab es mal ein Angebot zum kompletten Wechsel, allerdings mit Rückstufung, da die Posten niedriger bewertet sind und festsetzen des Gehaltes bis zum Ruhestand. also kein wirkliches Angebot.
Kaus
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Kaus »

Elfiolil hat geschrieben: 09.05.2019 15:54 Vor Jahren gab es mal ein Angebot zum kompletten Wechsel, allerdings mit Rückstufung, da die Posten niedriger bewertet sind und festsetzen des Gehaltes bis zum Ruhestand. also kein wirkliches Angebot.
für die Rückstufung gabs doch Entschädigungen. Jetzt droht also die Zuweisung nach Köln/Brühl, oder Darmstadt.
blink182
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von blink182 »

Wo finde ich eine Info, ob das tatsächlich auch die DPAG betrifft?

Bisher lese ich hier nur vom Auslaufen der Abordnungen bei der Telekom...
Gruß
blink182
Kaus
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Kaus »

Egoname hat geschrieben: 09.05.2019 20:13 Habe mich beim Zoll beworben aber dort wurde allen mitgeteilt, dass eine Rückstufung erfolgt.
Ich weiß nicht warum, aber das fand ich nicht in Ortnung. Da ich dass nicht wollte, habe ich eine
Absage erhalten.
und bei der Vivento oder wie sie jetzt auch immer heißen, nach der Entschädigung für die Rückstufung gefragt?
Elfiolil
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Elfiolil »

Zu uns wurde gesagt, dass es zwar keine finanziellen Nachteile durcch einen evtl. Rückstufung gibt(durch eine Ausgleichszahlung), dies aber mit zukünftigen Lohnerhöhunhen verrechnet wird. Das heisst, ich würde bis zum Eintritt in den Ruhestand fortlaufend das selbe Gehalt erhalten.
Postlerin
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Re: Auslaufen der Zuweisungen

Beitrag von Postlerin »

Elfiolil hat geschrieben: 13.05.2019 11:40 Zu uns wurde gesagt, dass es zwar keine finanziellen Nachteile durcch einen evtl. Rückstufung gibt(durch eine Ausgleichszahlung), dies aber mit zukünftigen Lohnerhöhunhen verrechnet wird. Das heisst, ich würde bis zum Eintritt in den Ruhestand fortlaufend das selbe Gehalt erhalten.
Das würde ich mit Vorsicht genießen. Das Ruhegehalt wird von der Bezügestufe gezahlt, die die letzten 2 Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand innehabt wurde.