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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 12:47
von Ruheständler
Zitat Wikipedia...Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten, Soldaten und Beamten bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 13:07
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 20. Sep 2018, 12:38 Meinst du nicht, dass es langsam mal genug mit deiner Korinthenkackerei ist?
Begriffe wie Besoldung und Pension sollten jedem Beamten vertraut sein. Genauso wie dem Angestellten Gehalt und Rente vertraut sein sollte.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 13:42
von Hauseltr
Es driftet langsam ins Lächerliche ab: Wortklauberei

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 14:08
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 20. Sep 2018, 13:53 Und jedem einigermaßen intelligenten Mensch sollte es auch vertraut sein, dass man zur Besoldung auch im allgem. Sprachgebrauch Bezüge sagt und zu Pension auch gerne Ruhegehalt oder Versorgungsbezüge.
Und genau so hast du das in deiner Laufbahnprüfung bestimmt hineingeschrieben...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 14:19
von Siggi09
AndyO hat geschrieben: 20. Sep 2018, 14:08 Und genau so hast du das in deiner Laufbahnprüfung bestimmt hineingeschrieben...
Könnt Ihr euch nicht lieber über relevante Dinge ärgern, wie zum Beispiel die Beförderung über zwei Besoldungsgruppen hinweg, wenn man nur genügend Mist baut, während wir uns freilich nichts zu Schulden kommen lassen dürfen, Höchstleistungen erbringen und zum Dank dafür ewig warten dürfen, um überhaupt eine Stufe weiter zu kommen. Und das auch nur, wenn man über Jahre amtsunangemessen höherwertige Aufgaben übernommen hat.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 14:31
von Ruheständler
Siggi09 hat geschrieben: 20. Sep 2018, 14:19 Könnt Ihr euch nicht lieber über relevante Dinge ärgern, wie zum Beispiel die Beförderung über zwei Besoldungsgruppen hinweg, wenn man nur genügend Mist baut,
...und nicht vergessen der Staatssekretär der jetzt erst einmal mit 55 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 15:52
von watschenmann
und dann gibt es noch die Schonbezüge :D

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 16:30
von Siggi09
Ruheständler hat geschrieben: 20. Sep 2018, 14:31
...und nicht vergessen der Staatssekretär der jetzt erst einmal mit 55 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird...
[/quote]

Genau, und der spart sich das 1-jährige "Engagement". Wobei der vermutlich noch nicht einmal wirklich froh darüber ist und gerne weiter gearbeitet hätte. Bei B11 kann man auch die 10,8% verschmerzen ... ;)

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 17:01
von Hauseltr
Wie war das in der Laufbahnprüfung?

Der Sold ist die Bezahlung für bestimmte Dienste (Entgelt), vor allem für Soldaten und Söldner.

Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter.

Beamte werden besoldet, erhalten aber keinen Sold, sondern Bezüge entspechend ihrer Besoldungsgruppe und darin dann der Besoldungsstufe, In den Tabellen mit den Besoldungsstufen wird dann die Höhe der monatlichen Bezüge (mitunter auch als Gehalt bezeichnet) ausgewiesen.

Vor gut 50 Jahren wurde ich verbeamtet, da war das auch nicht anders. Vor gut 30 Jahren habe ich die Prüfung zum mittleren Dienat absolviert.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Sep 2018, 22:00
von Bananen-Willi
Werden schon wieder Äpfel mit Birnen verglichen? Ihr vergleicht euch jetzt nicht wirklich mit Staatssekretären? Falls doch, rate ich dringend dazu, mal den Begriff "politischer Beamter" zu googeln. Diese haben herzlich wenig mit unserem Beamtenstatus gemeinsam...außer den Namen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 21. Sep 2018, 10:10
von Torbea65
Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht, ob diese Thema hier schon behandelt wurde. Es geht um die Wartezeit nach Erhalt der Zulage A9vz+Z.

Wenn die letzte Beförderung nach A9vz länger als 2 Jahre vor der Pensionierung liegt, dann gilt das derzeitige Grundgehalt als ruhegehaltsfähig.
Die Verleihung einer Amtszulage ist keine Beförderung.
Amtszulagen gelten als Bestandteil des Grundgehaltes. Sie sind unwiderruflich und ruhegehaltsfähig. § 42 II BBesG.

Wann ist diese Amtszulage ruhegehaltsfähig?
Sofort, sofern die letzte Beförderung nach A9vz länger als 2 Jahre her ist oder nach erneuter Wartezeit nach Erhalt der Zulage?

Viele Grüße,
Torbea

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 21. Sep 2018, 11:10
von AndyO
Torbea65 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 10:10 Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht, ob diese Thema hier schon behandelt wurde. Es geht um die Wartezeit nach Erhalt der Zulage A9vz+Z.

Viele Grüße,
Torbea
Hatten wir schon mehrfach. Auf das Z muss 2 Jahre gewartet werden, bis es ruhegehaltsfähig wird.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 21. Sep 2018, 14:46
von Hauseltr
Hatten wir schon mehrfach. Auf das Z muss 2 Jahre gewartet werden, bis es ruhegehaltsfähig wird.

Die Zulage wird nach 2 Jahren ruhegehaltsfähig, wenn man sie erhalten hat. Warten tut auf die Zulage so mancher bis zum Sanktnimmerleinstag,

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 21. Sep 2018, 16:00
von Torbea65
Hauseltr hat geschrieben: 21. Sep 2018, 14:46

Warten tut auf die Zulage so mancher bis zum Sanktnimmerleinstag,
Und wenn man bereits vorgesehen ist, klagt wieder jemand bis vor Oberverwaltungsgericht, bis die Beförderungsrunde gestoppt wird.
:-(

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 21. Sep 2018, 17:35
von Torquemada
Torbea65 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 16:00
Hauseltr hat geschrieben: 21. Sep 2018, 14:46

Warten tut auf die Zulage so mancher bis zum Sanktnimmerleinstag,
Und wenn man bereits vorgesehen ist, klagt wieder jemand bis vor Oberverwaltungsgericht, bis die Beförderungsrunde gestoppt wird.
:-(
Das liegt daran, dass die Telekom seit vielen Jahren in ihrer maßlosen Überheblichkeit kein wasserdichtes Beurteilungs- und Beförderungsverfahren hinbekommt.