Mein Tipp: Bitte den Betriebsrat um ein persönliches Gespräch. Schildere ihm Deine Situation, Deine Wünsche und beruflichen Interessen.jazzfan1 hat geschrieben: ↑20. Jun 2018, 14:54Zu meiner Situation: Nach der Privatisierung hatte ich knapp meinen A8 verpasst, weil mein damaliger Arbeitsplatz (Wert- bzw. Expressstelle Brief) kurz befor ich dran gewesen wäre "abgewertet" wurde. Danach wurde ich auf auf immer wechselnde Stellen abgeordnet, auf die man sich auch noch selbst bewerben mußte, eine Art "Arbeitsamt" für Beamte. Ich vermute, das das immer schon "Überhang" war, jedenfalls war nie eine A8 Planstelle dabei. Über diese juristischen Hintergründe hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Vielmehr hatte ich damals enorme Ängste, daß man als Bundesbeamter auch bundesweit wahllos versetzt werden könnte, wenn es der Verwaltung so gefällt. Ich hatte selbst mitbekommen, wie MA damit bedroht wurden.Torquemada hat geschrieben: ↑20. Jun 2018, 12:47 Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
Da ich dann mit 50 einige berufliche Tiefschläge hinter mir hatte, an denen ich durchaus nicht unschuldig war, habe ich eben den Job angenommen und dann gleichzeitig Teilzeit beantragt, da ich die Idee, weniger zu arbeiten, interessant fand. Finanziell gehts ganz gut, habe ne Menge im Aktienmarkt und könnte jederzeit Geld rausziehen, wenn z.B. ein neuer (Gebraucht-)Wagen ansteht o.ä.
Da ich bis 60 die Teilzeit unterschrieben habe, würde ich das auch durchziehen. Danach müsste ich also eine "amtsangemessene Beschäftigung" anfordern, wenn ich das richtig verstehe.
Mein Interesse besteht darin, nicht bis knapp 67 zu arbeiten! Wenn ich irgendwie Sicherheit hätte, daß man in den ER versetzt wird, würde ich es machen, egal wie die Höhe der Pension aussieht (Mindestpension gibts ja mindestens - wie hoch ist die eigentlich?).
Wenn ich mit 60 den ER schriftlich (?) beantrage, wie kann ich sichergehen, das die Post mich nicht bis ca. 67 auf irgendeinem Posten beschäftigt - einschließlich dem Psychodruck?
Dann würde ich lieber so wie jetzt weitermachen!
Generell ist mein Gefühl, das man als Beamter keine Rechte hat sondern auf die Stimmungslage der zuständigen Verwaltung angewiesen ist. Wenn die zum Sadismus neigen, wird man trotz Vorstandsbeschlüssen halt immer weiter beschäftigt (obwohl das unternehmerisch keinen Sinn machen würde wohlgemerkt). Mein Problem ist auch, das ich Psychodruck schlecht abkann und das spüren die entsprechenden Leute garantiert...
Schön waere eine klare und garantierte Regelung. Hätte hätte Fahrradkette![]()
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