Ruhestand für Beamte ab 2017
Moderator: Moderatoren
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Jau, habs auch gerade gesehen.
Hat da jemand was falsch verstanden?
Zitat: "Dazu sollen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines "engagierten Ruhestandes" für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, um im Anschluss abschlagsfrei in Pension gehen zu können."
Im Anschluss? Ruhegehaltsfähig?
Hat da jemand was falsch verstanden?
Zitat: "Dazu sollen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines "engagierten Ruhestandes" für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, um im Anschluss abschlagsfrei in Pension gehen zu können."
Im Anschluss? Ruhegehaltsfähig?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich denke auch. Aber wichtig ist ja, dass die Formulierung im Gesetzestext korrekt ist. Und das ist sie ja.Telekommi hat geschrieben: ↑10. Mär 2017, 19:28 Jau, habs auch gerade gesehen.
Hat da jemand was falsch verstanden?
Zitat: "Dazu sollen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines "engagierten Ruhestandes" für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, um im Anschluss abschlagsfrei in Pension gehen zu können."
Im Anschluss? Ruhegehaltsfähig?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die Tätigkeit soll innerhalb der folgenden drei Jahre abgeleistet werden. Geschieht dies nicht muss man den Abschlag nach den drei Jahren in Kauf nehmen. Liegt offensichtlicher Missbrauch vor kann die Zurruhesetzung zurück genommen werden. Und ruhegehaltsfähig wird die Tätigkeit wohl nicht sein, oder wo habt Ihr das gelesen?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ja, das ist mittlerweile hinreichend bekannt......
steht unter dem Punkt "Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 28"
Kann ja auch nicht sein. Man kann ja nicht ein Jahr BFD machen und gleichzeitig arbeiten gehen, bzw. 1000 Sozialstunden neben dem Full-Time-Job leisten.
Jetzt kommt wohl dann das Gezetere mit 1.Lesung, 2.Lesung usw. im Bundestag.
Vielleicht ändern die dann noch was, z.B. zu meinen Gunsten


Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
@Telekommi
Wenn du schon 58 bist, warum bist du dann nicht schon vor 3 Monaten zu der alten Regelung in Vorruhestand gegangen?
Wenn du schon 58 bist, warum bist du dann nicht schon vor 3 Monaten zu der alten Regelung in Vorruhestand gegangen?
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Diese Sozialstunden werden wahrscheinlich über eine gefakte Sonderstelle abgewickelt. Entlohnung 450 Öre im Monat.
Jede normale Schule mit Ganztagsbetreuung freut sich über stundenweise Einsätze von älteren Leuten, die was basteln können.
Jede normale Schule mit Ganztagsbetreuung freut sich über stundenweise Einsätze von älteren Leuten, die was basteln können.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Das ist eine etwas unerfreuliche Geschichte.
Ergebnis: ich wurde mit zwei Jahren Verspätung 2015 befördert und muss deswegen bis 2017 gehen wegen Ruhegehaltsfähigkeit.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Vielen Dank !Fragero hat geschrieben: ↑9. Mär 2017, 23:25Ja, das würde mich doch auch sehr interessieren, ob derTelekomklausi hat geschrieben: ↑17. Feb 2017, 11:04 Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent auch mit Rentenansprüchen "aufgefüllt" wereden kann ??
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich hätte da auch einmal eine Frage dazu, ich habe in 2015 meinen A9 bekommen und ich wäre bis 2020 56 und würde dann auch noch in die neu Regelung bis 2020 reinfallen.
Bis wann müsste ich denn jetzt einen A9Z vorher haben, damit der "Z" noch Ruhegehaltsfähig wäre? des weiteren hätte ich noch eine Frage, muss man jetzt für die neue regelung nur den Antrag auf Vorruhestand bis Ende 2020 gestellt haben oder muss man tatsächlich auch noch in 2020 in den Vorruhestand gehen? Hintergrund meiner Frage, ich hätte in 2020 erst 39 Jahre (werde im Mai 2020 56 Jahre alt), habe aber noch 1500 Stunden auf meinem Langzeitkonto, würden die dann noch angerechnet?
Bis wann müsste ich denn jetzt einen A9Z vorher haben, damit der "Z" noch Ruhegehaltsfähig wäre? des weiteren hätte ich noch eine Frage, muss man jetzt für die neue regelung nur den Antrag auf Vorruhestand bis Ende 2020 gestellt haben oder muss man tatsächlich auch noch in 2020 in den Vorruhestand gehen? Hintergrund meiner Frage, ich hätte in 2020 erst 39 Jahre (werde im Mai 2020 56 Jahre alt), habe aber noch 1500 Stunden auf meinem Langzeitkonto, würden die dann noch angerechnet?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Willio,
bei der A9Z müsstest Du wie normal die Planstellenzuweisung mit Wirkung zum 01.01.2019 bekommen für den Fall, dass es so gehandhabt wird wie im letzten Jahr. Du hättest den Posten dann ruhegehaltsfähig nach zwei Jahren, d.h. zum 31.12.2020. Planstellenzuweisung bedeutet, die Urkunde müssten Du spätestens im März 2019 bekommen, da 3 Monate rückwirkende Einweisung in die Planstelle möglich ist.
Der Ruhestand muss zwingend spätestens zum 01.01.2021 beginnen (letzter AT 31.12.2020), nicht der Antrag gestellt sein. Da Du aber im Mai 56 wirst könnte es ein Vabanquespiel werden, da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ nur die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen. Wurde später wieder revidiert, aber wie gesagt, kann auch ins Auge gehen.
Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.
bei der A9Z müsstest Du wie normal die Planstellenzuweisung mit Wirkung zum 01.01.2019 bekommen für den Fall, dass es so gehandhabt wird wie im letzten Jahr. Du hättest den Posten dann ruhegehaltsfähig nach zwei Jahren, d.h. zum 31.12.2020. Planstellenzuweisung bedeutet, die Urkunde müssten Du spätestens im März 2019 bekommen, da 3 Monate rückwirkende Einweisung in die Planstelle möglich ist.
Der Ruhestand muss zwingend spätestens zum 01.01.2021 beginnen (letzter AT 31.12.2020), nicht der Antrag gestellt sein. Da Du aber im Mai 56 wirst könnte es ein Vabanquespiel werden, da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ nur die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen. Wurde später wieder revidiert, aber wie gesagt, kann auch ins Auge gehen.
Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.
-
- Beiträge: 1029
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Danke für deine Erklärung davor.
Jammern habe ich keines vernommen.
Für mich waren es naheliegende Fragen, die sich stellen, wenn derartige Regelungen angeboten werden.
Da schaut jeder Betroffene, wie es passt (und ob für ihn anwendbar).
LG
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 13. Mär 2017, 23:16, insgesamt 3-mal geändert.
-
- Beiträge: 1029
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Sorry, Doppelpost, bitte löschen. Danke.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
War ja auch nicht böse gemeint. Hätte vielleicht ein Smiley dahinter setzen sollen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 23:12
Jammern habe ich keines vernommen.
Für mich waren es naheliegende Fragen, die sich stellen, wenn derartige Regelungen angeboten werden.
Da schaut jeder Betroffene, wie es passt (und ob für ihn anwendbar).
LG
Aber mit 56 Jahren "nur" 39 Jahre zu haben, wo man schon mit 40 Jahren am Anschlag ist, da fehlt ja nicht mehr so viel

Natürlich muss da jeder sehen, wie es bei ihm passt. Jeder Normalverdiener muss glaube ich rechnen ob er mit einem Drittel weniger Kohle auskommt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Schade, niemand kann einem hierzu Auskunft gebenFragero hat geschrieben: ↑12. Mär 2017, 23:45Vielen Dank !Fragero hat geschrieben: ↑9. Mär 2017, 23:25Ja, das würde mich doch auch sehr interessieren, ob derTelekomklausi hat geschrieben: ↑17. Feb 2017, 11:04 Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent auch mit Rentenansprüchen "aufgefüllt" wereden kann ??



Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59 Hallo Willio,
bei der A9Z müsstest Du wie normal die Planstellenzuweisung mit Wirkung zum 01.01.2019 bekommen für den Fall, dass es so gehandhabt wird wie im letzten Jahr. Du hättest den Posten dann ruhegehaltsfähig nach zwei Jahren, d.h. zum 31.12.2020. Planstellenzuweisung bedeutet, die Urkunde müssten Du spätestens im März 2019 bekommen, da 3 Monate rückwirkende Einweisung in die Planstelle möglich ist.
Der Ruhestand muss zwingend spätestens zum 01.01.2021 beginnen (letzter AT 31.12.2020), nicht der Antrag gestellt sein. Da Du aber im Mai 56 wirst könnte es ein Vabanquespiel werden, da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ nur die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen. Wurde später wieder revidiert, aber wie gesagt, kann auch ins Auge gehen.
Hallo zusammen,
den Zeitplan verstehe ich nicht?? Wenn du in 2015 A9 geworden bist, dann ist dieser nach 2 Jahren ruhegehaltsfähig, somit in dem Monat in dem du befördert worden bist. Nur 2 Jahre später. Also irgendwann in 2017. Solltest du eventuell in 2016 schon dein Z bekommen haben, dann ist dieses sofort ruhegehaltsfähig. Beim Z gibt es keine Wartezeit. Als nochmals: Wenn dein A9er ruhegehaltsfähig ist, ist es auch dein Z.