Rhein-Bahner hat geschrieben: ↑13. Jun 2019, 19:26
Und immer wieder die Frage: muss ich alle Projekte auch wirklich machen, oder habe ich als Beamter eine Möglichkeit der Miwirkung/Absage. Nach wie vor bin ich der Meinung das ich diese Möglichkeit habe.
... wenn die neue Tätigkeit nicht gegen die Menschenwürde verstößt

kannst Du Dich nicht dagegen wehren, aber bei Zuweisung einer neuen - anderen Tätigkeit eine ,,
weitere dienstliche Verwendung / Dienspostenübertragung / Aufgabenbeschreibung ,,kannst Du diese vom Dienstherrn verlangen ,woraus dann die genaue Beschreibung der neuen dienstlichen Tätigkeit hervorgehen muss,so kenne ich es selber zur damaligen Zeit als Bundesbeamter.
Gruß vom Ruheständler