Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
wenn jemand erste Erfahrungsberichte bei der Telekom hat, bitte hier einmal einstellen - vielen Dank.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Danke für diese Aufforderung. Fang ich doch gleich mal mit meinem Erfahrungsbericht an:Telekommiker hat geschrieben: ↑29. Jan 2018, 14:31 wenn jemand erste Erfahrungsberichte bei der Telekom hat, bitte hier einmal einstellen - vielen Dank.
1. Dieses Forum war in letzter Zeit wunderbar ruhig und friedlich. Geprägt von respektvollem Erfahrungsaustausch und wohlwollendem Miteinander. Das finde ich klasse und möchte mich an dieser Stelle von Herzen bedanken - bei allen, die dazu beitragen! Mich hat´s im letzten Jahr ganz schön "durchgeschüttelt" und ich war mehr als einmal froh, hier meine Fragen stellen und auf Antworten von erfahrenen Kollegen hoffen zu dürfen. Das hat mir garantiert mehr als eine schlaflose Nacht erspart.
2. Ich bin (auch wenn nicht selbst vom Thema betroffen) froh, dass dieser Thread nicht geschlossen wurde, wie sich das ein einzelnes Mitglied seinerzeit gewünscht hatte. Anscheinend gab und gibt es hier doch noch jede Menge Bedarf, sich auszutauschen...

3. Habt Ihr auch das Gefühl, dass hier heute so ein Hauch von Auferstehung in der Luft liegt?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Auch ich bin froh, dass es dieses Forum gibt und ich möchte mich bedanken.
Beiträge von Bundesfreiwild, Dibedupp oder auch Torquemada haben mir mehr als ein Mal dabei geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Falls ich jemanden vergessen habe, bitte ich um Nachsicht.
Jedenfalls ist dieses Forum sehr hilfreich, und zwar noch mehr für zugewiesene als für aktive Beamte, da die erstgenannten ohne Einblick ins YAM sind und ziemlich ahnungslos gehalten werden (nicht wahr, Blümchen?)
Jetzt weiß ich nicht so recht, welche "Erfahrungsberichte bei Telekom" gefragt sind. Vermutlich die mit dem sozialen Engagement. Da kann ich leider nichts zu beitragen, da ich Glückspilz eine minderjährige Stieftochter habe.
Aber ich kann berichten, dass mein Antrag von Ende Oktober am 8. Januar 2018 eine Eingangsbestätigung per E-Mail zur Folge hatte. Am 18. Januar erhielt ich dann die Mitteilung, dass ich zum 28.02.2018 zurruhegesetzt (eingeschläfert?) werde.
Wenige Tage später kam die Urkunde per Postzustellungsauftrag und wurde von meiner Vermieterin (!) entgegengenommen.
Ich bin nach 39,5 Dienstjahren restlos glücklich und wünsche jedem, der will, einen barrierefreien Ausstieg.
Liebe Grüße, Klausi
Beiträge von Bundesfreiwild, Dibedupp oder auch Torquemada haben mir mehr als ein Mal dabei geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Falls ich jemanden vergessen habe, bitte ich um Nachsicht.
Jedenfalls ist dieses Forum sehr hilfreich, und zwar noch mehr für zugewiesene als für aktive Beamte, da die erstgenannten ohne Einblick ins YAM sind und ziemlich ahnungslos gehalten werden (nicht wahr, Blümchen?)
Jetzt weiß ich nicht so recht, welche "Erfahrungsberichte bei Telekom" gefragt sind. Vermutlich die mit dem sozialen Engagement. Da kann ich leider nichts zu beitragen, da ich Glückspilz eine minderjährige Stieftochter habe.
Aber ich kann berichten, dass mein Antrag von Ende Oktober am 8. Januar 2018 eine Eingangsbestätigung per E-Mail zur Folge hatte. Am 18. Januar erhielt ich dann die Mitteilung, dass ich zum 28.02.2018 zurruhegesetzt (eingeschläfert?) werde.
Wenige Tage später kam die Urkunde per Postzustellungsauftrag und wurde von meiner Vermieterin (!) entgegengenommen.
Ich bin nach 39,5 Dienstjahren restlos glücklich und wünsche jedem, der will, einen barrierefreien Ausstieg.
Liebe Grüße, Klausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Alles Gute Klausi !!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Herzlichen Glückwunsch an alle, die den positiven Bescheid erhalten haben. Alles Gute für euch und den neuen Lebensabschnitt
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten. Meine Eltern sind 85 Jahre alt und benötigen Hilfe bei regelmäßigen Arztbesuchen, Einkäufen und "Fahrdiensten " Eine amtliche Feststellung Pflegegrad liegt nicht vor, da beide glücklicherweise eigenständig in ihrer Wohnung leben können. Eigentlich liegt aber eine Betreuung vor, weil sie ja bei einigen alltäglichen Dingen Hilfe benötigen. Reicht da eine Bestätigung des Hausarztes o.ä aus oder nicht. Habt ihr dazu Erfahrungen. Im YAM habe ich gelesen, dass die Betreuung nicht an einen zeitlichen Aufwand gebunden ist. Wäre schön, wenn sich jemand melden könnte
Vielen Dank
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich bin neu hier hat geschrieben: ↑29. Jan 2018, 21:02 Meine Eltern sind 85 Jahre alt und benötigen Hilfe bei regelmäßigen Arztbesuchen, Einkäufen und "Fahrdiensten " Eine amtliche Feststellung Pflegegrad liegt nicht vor.......Eigentlich liegt aber eine Betreuung vor, weil sie ja bei einigen alltäglichen Dingen Hilfe benötigen.
Vermutlich braucht jeder Senior über 80 irgendwie etwas "Betreuung"....zumindest bei Kleinigkeiten. Das nur zur Konkretisierung deines Falles.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Nö: "... eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet"Ich bin neu hier hat geschrieben: ↑29. Jan 2018, 21:02 Reicht da eine Bestätigung des Hausarztes o.ä aus ...
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Im YAM hat ein Kollege gefragt, ob er die Anerkennung erhält, weil Mutter im Pflegeheim mit anerkannter Pflegestufe ist und der Kollege Besorgungen und Fahrdienste übernimmt. Das wurde dann mit ja beantwortet. Deshalb meine Frage, da Betreuung ähnlich ist. Meine Eltern wären auf fremde Hilfe angewiesen, wenn ich es nicht übernehmen würde. Aber wenn es so ist dann ist es so
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn
1.
sie
a)
mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder
b)
eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist
nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder (nach einer Bescheinigung) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,
(oder)
nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung
oder
nach einem ärztlichen Gutachten
oder
an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet, und
2.
keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen."
___________________
Das "oder" in den Klammern ( ) hab ich zur besseren Verständlichkeit des Textes eingefügt.
Also: Ich verstehe den Gesetzestext so, dass ein ärztliches Gutachten ausreicht, das die Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit des Elternteils (oder natürlich beider Eltern) bestätigt. Ein einfacher "Schein"/ein Attest vom Arzt tut es also nicht, aber sobald die Mindestanforderungen an ein ärztliches Gutachten erfüllt sind, sollte das doch gehen?
Ich lese den Gesetzestext jedenfalls so, dass ausdrücklich nicht nur Gutachten vom MdK oder bereits anerkannte Pflegestufen zählen, sondern eben auch eine ärztliche Bestätigung (wie gesagt in Form eines Gutachtens. Soweit ich weiß, ist so ein Gutachten aber durchaus etwas, das jeder Arzt schreiben kann (mein Hausarzt hat mir jedenfalls eins für den BAD verfasst, das war ungefähr ´ne halbe DIN A4 Seite lang - es ist ja in dem Gesetz nicht von amtlicher Begutachtung die Rede)? Auch stellt der Gesetzestext ausdrücklich nicht auf das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab, sondern es reicht die Betreuungsbedürftigkeit.
1.
sie
a)
mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder
b)
eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist
nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder (nach einer Bescheinigung) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,
(oder)
nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung
oder
nach einem ärztlichen Gutachten
oder
an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet, und
2.
keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen."
___________________
Das "oder" in den Klammern ( ) hab ich zur besseren Verständlichkeit des Textes eingefügt.
Also: Ich verstehe den Gesetzestext so, dass ein ärztliches Gutachten ausreicht, das die Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit des Elternteils (oder natürlich beider Eltern) bestätigt. Ein einfacher "Schein"/ein Attest vom Arzt tut es also nicht, aber sobald die Mindestanforderungen an ein ärztliches Gutachten erfüllt sind, sollte das doch gehen?
Ich lese den Gesetzestext jedenfalls so, dass ausdrücklich nicht nur Gutachten vom MdK oder bereits anerkannte Pflegestufen zählen, sondern eben auch eine ärztliche Bestätigung (wie gesagt in Form eines Gutachtens. Soweit ich weiß, ist so ein Gutachten aber durchaus etwas, das jeder Arzt schreiben kann (mein Hausarzt hat mir jedenfalls eins für den BAD verfasst, das war ungefähr ´ne halbe DIN A4 Seite lang - es ist ja in dem Gesetz nicht von amtlicher Begutachtung die Rede)? Auch stellt der Gesetzestext ausdrücklich nicht auf das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab, sondern es reicht die Betreuungsbedürftigkeit.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Vielleicht hilft dieser Text:Metro hat geschrieben: ↑29. Jan 2018, 23:59 nach einem ärztlichen Gutachten
...
Ich lese den Gesetzestext jedenfalls so, dass ausdrücklich nicht nur Gutachten vom MdK oder bereits anerkannte Pflegestufen zählen, sondern eben auch eine ärztliche Bestätigung (wie gesagt in Form eines Gutachtens. Soweit ich weiß, ist so ein Gutachten aber durchaus etwas, das jeder Arzt schreiben kann (mein Hausarzt hat mir jedenfalls eins für den BAD verfasst, das war ungefähr ´ne halbe DIN A4 Seite lang - es ist ja in dem Gesetz nicht von amtlicher Begutachtung die Rede)? Auch stellt der Gesetzestext ausdrücklich nicht auf das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab, sondern es reicht die Betreuungsbedürftigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... 3%A4ndiger
Könnte sein, dass der Hausarzt zum Thema "Privatgutachten" gezählt wird. Letztlich kommt es auf den Versuch an. Wenn das BAPT akzeptiert ist der Drops gelutscht.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Moin in die Runde,
ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
So schwierig in Eurer Region oder so hohe Ansprüche bzw. spezielle Wünsche?Teledino hat geschrieben: ↑30. Jan 2018, 08:16 Moin in die Runde,
ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
Ich habe ein paar Telefonate geführt mit den großen Anbietern solcher Stellen (Paritätische Wohlfahrtsverband, AWO), anschließend meine Bewerbung mit Lebenslauf geschrieben und mit diversen Unterlagen dort hingeschickt. Nach einer Woche ein Anruf bekommen ob ich Interesse hätte, mich dort vorgestellt, den Job angesehen und der Drops war gelutscht.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Bruddler,
ich mache dort Haustechnik, hätte auch Verwaltung machen können, wollte ich aber nicht.
ich mache dort Haustechnik, hätte auch Verwaltung machen können, wollte ich aber nicht.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Anspruch ist nicht hoch , sollte eben im näheren Umkreis sein.Telekommi hat geschrieben: ↑30. Jan 2018, 11:33So schwierig in Eurer Region oder so hohe Ansprüche bzw. spezielle Wünsche?Teledino hat geschrieben: ↑30. Jan 2018, 08:16 Moin in die Runde,
ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
Ich habe ein paar Telefonate geführt mit den großen Anbietern solcher Stellen (Paritätische Wohlfahrtsverband, AWO), anschließend meine Bewerbung mit Lebenslauf geschrieben und mit diversen Unterlagen dort hingeschickt. Nach einer Woche ein Anruf bekommen ob ich Interesse hätte, mich dort vorgestellt, den Job angesehen und der Drops war gelutscht.
Hab schon einige Stellen abgeklopft, meist war die Auskunft dass eher Leute bis 25 bevorzugt werden.
Ach ja Freistellung und Sonderurlaub gibts nicht.
Blöd ist Antrag auf ER wurde zum 30.04. gestellt leider bis jetzt keine Info zum Sachstand bekommen.
Hoffe dass sich da in den nächsten Tagen was tut.