Siehe ab S. 119 des von dir verlinkten Texts, das steht im Zusammenhang mit § 50f.Tequila hat geschrieben: 15. Apr 2026, 10:56Scheint mir aber so, dass tatsächlich in Zukunft die Versorgungsbezüge abgesenkt werden sollen- auf 69,76 %.
Oder interpretiere ich das fehlerhaft?
Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
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Dienstunfall_L
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
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Freutsler
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Ich habe mir das heute schon mal ausführlich durchgelesen und es sieht tatsächlich so aus, als würde Höchstruhegehaltssatz hier heruntergesetzt werden.
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Martin2006
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Nein, Deine Aussage ist nicht richtig.Freutsler hat geschrieben: 15. Apr 2026, 13:42 Ich habe mir das heute schon mal ausführlich durchgelesen und es sieht tatsächlich so aus, als würde Höchstruhegehaltssatz hier heruntergesetzt werden.
In § 5 Abs. 1 BeamtVG gibt es bisher den Einbaufaktor "Sonderzuwendung" von 0,9901 sowie in § 50f BeamtVG einen Abzug für Pflegeleistungen von aktuell 1,8 Prozent. Beide Kürzungen entfallen künftig dort...
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Da haben dann doch alle etwas davon, ob verheiratet oder nicht...Insbeson-
dere wird der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1, welcher im Wesentlichen
an den Status der Ehe anknüpft, entfallen, indem dieser vollständig in die Grundgehaltsta-
bellen überführt wird.
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Also wirklich alle !Die neu strukturierten Grundgehaltstabellen gelten auch bei der Ermittlung der Versor-
gungsbezüge – sowohl für Neuzugänge als auch für die zum Zeitpunkt der Neustrukturie-
rung bereits vorhandenen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie deren
Hinterbliebene. Zudem werden die genannten Änderungen beim Familienzuschlag auf die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Familienzuschlag der in Stufe 1 abgeschafft und in die Tabelle eingearbeitet werden soll = Stufe 1
(§ 40 Absatz 1 176,42 Euro. Wenn ich richtig liege wäre das doch schon etwas Handfestes.
Und genau das wäre aus meiner Sicht moderner und gerechter es gibt heut zu Tage viele Formen von Beziehungen - und nicht nur die Ehe sollte Stufe 1 gerecht fertigten.
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Mainstream1
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Dazu wurde doch heute schon ein eigenes Thema eröffnet. Redundant sollte es nicht diskutiert werden.
MS
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Die Nachzahlungen halten sich aber in Grenzen...egal ob mit Frau und Kindern.
Aber am 01.05.26 gibt es einen grossen "Sprung" nach oben in der Besoldungstabelle.
Irgendwie unlogisch...oder sehe ich das falsch ?
Aber am 01.05.26 gibt es einen grossen "Sprung" nach oben in der Besoldungstabelle.
Irgendwie unlogisch...oder sehe ich das falsch ?
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Ja natürlich. Ich bin erst recht kein gelernter Jurist. Sicher -> Nachzahlungen = so mache "Kollegen" die sich "kumm" legen mussten haben sich Gerechtigkeit erhofft. Gut. Ob das jetzt so richtig ist..... da fehlt mir Fachwissen dazu. Aber ... "immerhin" = Bewegung. Schauen wir...
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Die 0,9901 wird aber durch den Faktor 0,97226 ersetzt:Martin2006 hat geschrieben: 15. Apr 2026, 17:54Nein, Deine Aussage ist nicht richtig.Freutsler hat geschrieben: 15. Apr 2026, 13:42 Ich habe mir das heute schon mal ausführlich durchgelesen und es sieht tatsächlich so aus, als würde Höchstruhegehaltssatz hier heruntergesetzt werden.
In § 5 Abs. 1 BeamtVG gibt es bisher den Einbaufaktor "Sonderzuwendung" von 0,9901 sowie in § 50f BeamtVG einen Abzug für Pflegeleistungen von aktuell 1,8 Prozent. Beide Kürzungen entfallen künftig dort...
Für am 30. April 2026 vorhandene Altersgeldempfänger
1. entfällt ab dem 1. Mai 2026 die Anwendung des Faktors nach § 5 Absatz 1 Satz 2
in der bis zum 30. April 2026 geltenden Fassung auf die altersgeldfähigen Dienst-
bezüge und
2. wird der dem Altersgeld zugrunde liegende Altersgeldsatz am 1. Mai 2026 mit
0,97226 vervielfältigt; dieser Altersgeldsatz gilt als neu festgesetzt.“
Dadurch kommen die 2% Ruhegehaltsabzug wieder zum tragen. Rechne es mal aus. Das ist ein dicker Nachteil für Verorgungsempfänger.
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Murmels Frauchen
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Ich hab zwar den Text im Link nicht kapiert, aber schon vermutet, dass es mal wird auf einen Nachteil rausläuft. Klassischer Fall von "zu früh gefreut"Nein, Deine Aussage ist nicht richtig.
In § 5 Abs. 1 BeamtVG gibt es bisher den Einbaufaktor "Sonderzuwendung" von 0,9901 sowie in § 50f BeamtVG einen Abzug für Pflegeleistungen von aktuell 1,8 Prozent. Beide Kürzungen entfallen künftig dort...
Die 0,9901 wird aber durch den Faktor 0,97226 ersetzt:
Für am 30. April 2026 vorhandene Altersgeldempfänger
1. entfällt ab dem 1. Mai 2026 die Anwendung des Faktors nach § 5 Absatz 1 Satz 2
in der bis zum 30. April 2026 geltenden Fassung auf die altersgeldfähigen Dienst-
bezüge und
2. wird der dem Altersgeld zugrunde liegende Altersgeldsatz am 1. Mai 2026 mit
0,97226 vervielfältigt; dieser Altersgeldsatz gilt als neu festgesetzt.“
Dadurch kommen die 2% Ruhegehaltsabzug wieder zum tragen. Rechne es mal aus. Das ist ein dicker Nachteil für Verorgungsempfänger.
Zuletzt geändert von Murmels Frauchen am 15. Apr 2026, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin2006
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Der Faktor 0,97226 bezieht sich mE ausschließlich auf ALTERSGELDempfänger., wie wörtlich im Beitrag des Mitforisten mehrfach explizit geschrieben..
Altersgeldempfänger sind ehemalige Beamte oder Richter, die auf eigenen Wunsch ohne Pensionsanspruch aus dem Dienst ausgeschieden sind und stattdessen eine Rentenersatzleistung (Altersgeld) erhalten. Dies ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinsichtlich des Wegfalls der §§ 5 Abs 1 und 50 f BeamtVG siehe Entwurf Seite 154 ff.(ab Buchstabe b)
Zitat auf Seite 155:
"Die bisherige Regelung erweckte den Eindruck, das Höchstruhegehalt betrage 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, obwohl wegen des
Einbaufaktors und des Pflegeabzuges dieses Verhältnis tatsächlich nur 69,76% beträgt. Mit der Änderung wird die Rechtsklarheit gesteigert sowie Verwaltungsaufwand verringert"!.
Altersgeldempfänger sind ehemalige Beamte oder Richter, die auf eigenen Wunsch ohne Pensionsanspruch aus dem Dienst ausgeschieden sind und stattdessen eine Rentenersatzleistung (Altersgeld) erhalten. Dies ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinsichtlich des Wegfalls der §§ 5 Abs 1 und 50 f BeamtVG siehe Entwurf Seite 154 ff.(ab Buchstabe b)
Zitat auf Seite 155:
"Die bisherige Regelung erweckte den Eindruck, das Höchstruhegehalt betrage 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, obwohl wegen des
Einbaufaktors und des Pflegeabzuges dieses Verhältnis tatsächlich nur 69,76% beträgt. Mit der Änderung wird die Rechtsklarheit gesteigert sowie Verwaltungsaufwand verringert"!.
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Oh, das habe ich nicht gewusst. Altergeldempfänger sind keine Ruhestandsbeamte? Dann wir der Faktor 0,97226 bei Ruhestandsbeamte nicht angesetzt?Martin2006 hat geschrieben: 15. Apr 2026, 22:08 Der Faktor 0,97226 bezieht sich mE ausschließlich auf ALTERSGELDempfänger., wie wörtlich im Beitrag des Mitforisten mehrfach explizit geschrieben..
Altersgeldempfänger sind ehemalige Beamte oder Richter, die auf eigenen Wunsch ohne Pensionsanspruch aus dem Dienst ausgeschieden sind und stattdessen eine Rentenersatzleistung (Altersgeld) erhalten. Dies ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinsichtlich des Wegfalls der §§ 5 Abs 1 und 50 f BeamtVG siehe Entwurf Seite 154 ff.(ab Buchstabe b)
Zitat auf Seite 155:
"Die bisherige Regelung erweckte den Eindruck, das Höchstruhegehalt betrage 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, obwohl wegen des
Einbaufaktors und des Pflegeabzuges dieses Verhältnis tatsächlich nur 69,76% beträgt. Mit der Änderung wird die Rechtsklarheit gesteigert sowie Verwaltungsaufwand verringert"!.
