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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 14:47
von Angelika
Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 14:48
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 11:18
Hallo Mod,
da hier alle Fragen abschließend geklärt wurden, sei es durch die vielfachen Beiträge hier oder die Hinweise auf die PP-Präsentationen in der Einheit mit den umfangreichen Fragestellungen, kann das Thema eigentlich geschlossen werden...!
Da der Mod diesen Beitrag hat stehen lassen, hoffe ich, es ist in Ordnung, wenn ich darauf antworte.
@Bilanzfuzzi: Bitte überleg mal, was das für ein Ansinnen ist, das du da hast: Du bist weder Ersteller noch Moderator dieses Threads noch hast du hier sonst eine Sonder-Rolle. Du bist wie wir alle ein ganz gewöhnliches Mitglied dieses Forums. Wenn du genug von diesem Thread hast schaust du einfach nicht mehr hier rein. Andere möchten sich aber offenbar gern weiterhin zu dem Thema austauschen. Also wär es nett, wenn du das akzeptierst und dich aus dem Thread zurück ziehst. Wie gesagt verpflichtet dich keiner hier mitzulesen oder zu schreiben und ich hab hier auch noch keinen darum betteln sehen, weiterhin von dir belehrt zu werden.
Wenn jedes Mitglied, das irgendwann das Gefühl hat über eine Sache genug zu wissen auf die Idee käme, einzufordern dass der jeweilige Thread geschlossen wird, hätten wir bald nur noch geschlossene Threads! Was ist denn aus deiner Sicht der Sinn dieses Forums? Was ist hier wichtig, wenn nicht die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch? Ist dir mal aufgefallen, dass es hier nicht üblich ist dass Threads geschlossen werden? Vielleicht ist das aus einem bestimmten Grund so?
Andersrum gefragt: Wo wäre der Vorteil für irgendwen, wenn der Thread jetzt geschlossen wird? Hätte das einen Vorteil für andere? Oder für dich? Weil du dann hier das letzte Wort gehabt hättest? Oder weil du sonst nicht damit abschließen kannst? Obwohl du genauso gut den Thread künftig einfach ignorieren könntest, wenn das Thema für dich erledigt ist?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 14:57
von Metro
Angelika hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 14:47
Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Nein. Ich seh jedenfalls nix in der Richtung. Gibt sicher auch nicht viele Betroffene bei denen es so liegt wie bei dir?
Nehme an, viele die gehen aber jetzt erst die 55 erreichen werden heilfroh sein, dass es überhaupt wieder eine Regelung gibt. Auch wenn sie nicht ganz so komfortabel ist wie für die, die bis 2016 die Gelegenheit hatten.
Die Frage ob es sich lohnt kann sowieso nur jeder für sich selbst beantworten. Da spielen ja nicht nur finanzielle Überlegungen rein. Sondern sowas wie Lebenszeit, Freude usw.? Kann mir viele Einrichtungen vorstellen, in denen die Arbeit so bereichernd und schön ist, dass man nach 1000 Stunden garantiert nicht einfach geht. Finde, der "Preis" ist nicht sehr hoch, im Gegenteil. Aber das ist sicher sehr persönlich und deswegen ganz verschieden...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 14:59
von Telekommi
Metro,
Du sprichst mir aus der Seele......
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 15:01
von BilanzFuzzi
Hallo Metro,
wenn ein Thema geschlossen wird, dann heißt das nur, dass keine Beiträge mehr eingegeben werden können - und die Beiträge bleiben jedem erhalten bzw. können noch eingesehen werden.
Ich bin der Meinung, dass wenn es (angeblich) so viele Unklarheiten gibt, diese in der Org.-Einheit besser und persönlich geklärt werden können. Denn je mehr hier das Thema "bearbeitet", des mehr kommt meiner Meinung nach die Unsicherheit.
Löschung erfolgt MOD
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 15:09
von Telekommi
Metro, mit Deinem Beitrag von 14:48 sprichst Du mir aus der Seele...
Und nun zu Angelika: nein, gibt es definitiv nicht. Finde ich persönlich auch schade, da man ja auch ein paar Jahre länger gearbeitet hat. Aber ist meine persönliche Meinung.
Es ist schon öfters an HR angefragt worden, aber solch eine Regelung gibt es nicht, da dies das Gesetz nicht her gibt.
Im Gegenteil: HR ist am prüfen, bis zu welchem Alter es für T wirtschaftlich ist, einen Beamten in den Vorruhestand gehen zu lassen, da ja die Ausgleichszahlungen, die noch geleistet werden müssen, nicht linear fallen.
Dies wird aber, so wie ich diese Woche gelesen habe, für 2018 noch nicht der Fall sein.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 15:31
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 15:01
wenn ein Thema geschlossen wird, dann heißt das nur, dass keine Beiträge mehr eingegeben werden können - und die Beiträge bleiben jedem erhalten bzw. können noch eingesehen werden.
Ist es denn in diesem Forum so, dass Threads routinemäßig geschlossen werden? Ist mir jedenfalls nicht bekannt. Falls in diesem Forum Threads
nicht routinemäßig geschlossen werden, sehe ich keinen Grund, warum das ausgerechnet in diesem Fall anders gehandhabt werden sollte. Die Tatsache, dass ein einzelnes Mitglied die Schließung für wünschenswert hält, halte ich nicht für maßgeblich und wiederhole meinen Vorschlag, dass du diesen Thread künftig meidest.
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 15:01
Ich bin der Meinung, dass wenn es (angeblich) so viele Unklarheiten gibt, diese in der Org.-Einheit besser und persönlich geklärt werden können. Denn je mehr hier das Thema "bearbeitet", des mehr kommt meiner Meinung nach die Unsicherheit.
Du schreibst es ja selbst:
du bist der Meinung. Andere sind anderer Ansicht und möchten sich hier weiterhin austauschen. Bitte respektiere das. Deine Meinung steht gleichberechtigt neben der Meinung der anderen, und nicht darüber. Auch nicht ein bisschen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 16:54
von BilanzFuzzi
Angelika hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 14:47
Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Hallo Angelika,
da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist und der komplette Abzug 10,8 % anfallen wird - sprich max. 3,6 % pro Jahr. Bei der neuen 55er-Regelung, vorausgesetzt Du erfüllst eine der Anforderungen aus § 4 Abs. 1 Nr. 4, werden diese Abzüge bekanntlich wieder komplett ausgeglichen. Gerade wenn einer z. B. 60 Jahre ist und fast an der Grenze von der max. Pension angekommen ist, werden diese Personenkreise natürlich diese neue 55er-Regelung annehmen wollen - denn wenn ich jetzt um die 60 bin und kurz vor der max. Pension stehe, bringen mir die restlichen 5 bis 6 Jahre bei der T nichts mehr, da ich in dieser Zeit nicht mehr viel an Pension aufbauen kann. Wie hoch dein Ruhegehaltssatz ist, kannst Du Dir einmal ausrechnen lassen.
Spekulativ muss Du aber auch noch berücksichtigen, dass in ein paar Jahren vielleicht die max. Pensionsgrenze schon wieder abgesenkt werden sein kann...und dem Rentenniveau ein wenig angeglichen wird.
Dann hat man als Pensionär aber den Bestandschutz...
Ich glaube aber auch im Gegensatz zu dem User Metro, dass jetzt vermehrt die weit über 55 Jahre, sprich die die um die 60 sind, diese Regelung in Anspruch nehmen wollen, denn es wird zukünftig nur noch schlechtere Modelle geben. Es überlegen sich viele Beamte im Alter um die 60 mit einem vollen Abzug der 10,8 % bei der DDU, jetzt diese vielleicht letzte Änderung der 55er-Regelung anzunehmen...
Vielleicht wird zukünftig der max. Abzug auf vier Jahre erhöht...vielleicht kommt eine neue Bundesregierung, und die komplette Pensionsregelung wird auf den Kopf gestellt..das gibt es viele viele Fragezeichen, die heute keiner Beantworten wird und kann !
Letztendlich ist es eine individuell Entscheidung, die am Ende des Tages jeder für sich entscheiden muss !
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:03
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 16:54
würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist und der komplette Abzug 10,8 % anfallen wird
Wo hat Angelika denn was von DDU geschrieben? Und was hat DDU überhaupt mit der Inanspruchnahme der 55er Regelung zu tun?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:30
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:17
Ich habe spekulativ geschrieben, weil Angelika ja noch nicht mal das Alter angegeben hat und keiner weiß, ob sie jetzt 54 oder 64 ist !!!
Komisch. Ich hätte schwören können, dass Angelika das verraten hat...
Angelika hat geschrieben: ↑11. Okt 2017, 07:30
Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
Verstehe immer noch nicht, was DDU und 55er Regelung miteinander zu tun haben (also ich meine über die Tatsache hinaus, dass du in deinen Spekulationen beides immer wieder miteinander vermischst).
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:36
von zeerookah
Angelika hat geschrieben: ↑11. Okt 2017, 07:30
Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
@BilanzFuzzi
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Für mich wirkt dein Geschreibsel hier nur vorgeschoben.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:39
von Siggi09
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:17
was ist denn die Alternative zu der 55er-Regelung wenn ich nicht mehr bei der T sein möchte, aber die Bedingungen der neuen 55er-Regelung nicht erfülle und nicht mehr arbeiten will oder kann.
- Altersgeld
- Veränderungsgeld
- Abordnung/Versetzung zu einer anderen Behörde
- Altersteilzeit
DDU ist i.d.S. eher keine Alternative, da man ja schlecht (glaubwürdig) krank sein
will. Entweder ist man krank, oder man ist es nicht. Ob es dann zur DDU reicht ist nach eine andere Frage und letztendlich möchte man seinen Ruhestand wohl eher gesund genießen. Bei Dir klingt das so, als wäre es so einfach mal eben ein wenig zu simulieren und schwups hat man sich für DDU "entschieden".
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:46
von BilanzFuzzi
Siggi09 hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:39
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:17
was ist denn die Alternative zu der 55er-Regelung wenn ich nicht mehr bei der T sein möchte, aber die Bedingungen der neuen 55er-Regelung nicht erfülle und nicht mehr arbeiten will oder kann.
- Altersgeld
- Veränderungsgeld
- Abordnung/Versetzung zu einer anderen Behörde
- Altersteilzeit
DDU ist i.d.S. eher keine Alternative, da man ja schlecht (glaubwürdig) krank sein
will. Entweder ist man krank, oder man ist es nicht. Ob es dann zur DDU reicht ist nach eine andere Frage und letztendlich möchte man seinen Ruhestand wohl eher gesund genießen. Bei Dir klingt das so, als wäre es so einfach mal eben ein wenig zu simulieren und schwups hat man sich für DDU "entschieden".
Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???
Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???
Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 17:54
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:42
Ganz komisch, dass Angelika also jetzt 60 ist - theoretisch kann sie aber auch erst 59 sein - ganz komisch,
Was ich hier ganz komisch finde ist: Selbst jetzt nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die angeblich fehlende Information sehr wohl da war, kannst du nicht eingestehen, dass du da was übersehen hast, sondern du rechtfertigst stattdessen weiter was nicht zu rechtfertigen ist.
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 17:42
ganz komisch ist, dass man nicht versteht, dass einen mögliche DDU (also für dich Metro, es wurde noch keine DDU-Verfahren eingeleitet)und einen 55er-Regelung natürlich sehr viel miteinander zu tun haben - siehe auch mein vorheriger Beitrag !!!
Noch komischer ist, dass du den Zusammenhang nochmal herstellst und betonst - aber wieder nicht erklärst, wo der Zusammenhang sein soll (es sei denn, du betrachtest deine eigenen Spekulationen und Mutmaßungen tatsächlich als verbindliche Erklärung. Das wär dann allerdings ungefähr so wie die Sache mit dem Klapperstorch: Letztes Jahr wurden viele gesehen, dieses Jahr gibts viele Babys. Ist also gaaanz offensichtlich, dass da ein Zusammenhang bestehen muss. Ist also endlich der Beweis erbracht, dass der Klapperstorch die Kinder bringt!)
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 12. Okt 2017, 18:15
von Metro
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 18:03
wenn hier eine Frage gestellt wird, hier von Angelika, und bei dieser Frage das Alter nicht angegeben wird, kann ich ja nichts dafür. Es kann ja auch nicht sein, dass wenn einer eine Frage beantwortet, jetzt alles 40 Seiten und über 500 Wortmeldungen nachvollzogen werden müssen !!!
Angelikas Beitrag ist aber nicht irgendwo in 40 Seiten versteckt. Er ist von gestern. Ausrufezeichen. Und er steht genau zwischen zwei ausführlichen Beiträgen von dir. Da hätte ich doch erwartet, dass du den andern Mitgliedern hier so viel Respekt entgegenbringst zu lesen was sie geschrieben haben - und/oder dass du, wenn du hier im großen Stil Ratschläge erteilst (und das, obwohl es dir anscheinend sogar schwer fällt, DDU und 55er Regelung auseinanderzuhalten), wenigstens heute noch weißt, was du gestern hier gelesen hast.
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 18:03
ich habe Dich auch schon mehrfach gefragt, ob Du neue Fragen hast...
Im Übrigen ziehe ich es vor meine Fragen dann zu stellen, wenn ich das für richtig halte und nicht wenn ich in oberlehrerhaftem Ton dazu aufgefordert werde. Ich gehe davon aus, dass wir hier alle erwachsen sind (auch wenn nicht alle sich so benehmen), daher fände ich es schön wenn auch du dich durchringen könntest, dich als das hier einzuordnen, was du bist: ein Mitglied unter vielen. Nicht weniger. Aber auch nicht mehr. Es steht dir nicht zu, andere hier zu irgendwas aufzufordern, die Schließung von Threads nach deinem Gutdünken zu fordern oder andere abzuqualifizieren. Auch Beleidigungen, Mutmaßungen, Spekulationen, Unterstellungen haben hier nichts zu suchen.