Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Metro,
ich habe hier mal versucht zu erklären, auf welcher Grundlage Du (oder natürlich auch Andere) die 1000 Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst "umgehen" können. Einmal ist das der Fall, wenn Du Kinder unter 18 hast und einmal ist es der Fall, wenn Du pflegende Angehörige hast.
Im Gegensatz zu Dir und zu einigen anderen, gehe ich die gesetzlichen Vorgaben Punkt für Punkt durch. Beginnend mit dem "Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur..." - hier der § 4 Abs. 1 Nr. 4 c, welcher auf die familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG bezieht.
Im Gegensatz zu Dir mache ich mir Gedanken und versuche wenigsten sie gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Das geht aber nur, wenn man sich mal hinsetzt und Punkt für Punkte die Vorgaben "abarbeitet" und auch nachvollziehen kann.
Leider weiß ich nicht, aus welchem Grunde Du hier sowas wie "Pluralis Majestatis oder haben wirs in deinem Fall mit multiplen Persönlichkeiten" schreibst, denn das tut nichts zur Sache. Ich glaube ich habe jetzt heute bereits an einem Tag das Wesentliche und Wichtige geschrieben und das sollte eigentlich für 99 % der Betroffenen hier ausreichen. Wer dann aber immer noch nicht weiß worum es geht, dem wird hier in dem Forum nicht geholfen, der sollte sich vielleicht an die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder besser noch an einen Rechtsanwalt wenden.
Wenn ich nämlich sehe, was hier auf fast 40 Seiten geschrieben wird und dann bei einer Antwort immer noch kommt, "...ja was muss denn in einem solchen Gutachten stehen...", dann weiß ich sofort, dass es eigentlich nicht um die tatsächliche Pflege eines nahen Angehörigen geht sondern dass hier eine pflegebedürftiges Person "vorgeschoben" werden soll...
Und bevor Du anfängst zu weinen, die DDU hat nichts mit der 55-er-Regelung zu tun.
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass viele jetzt mal einen Pflegeperson vorschieben wollen, um die 1000 Sozialstunden oder den Bundesfreiwilligendienst nicht ableisten zu wollen. Nach dem Motte, lass die anderen Blöden sich doch sozial engagieren...!
ich habe hier mal versucht zu erklären, auf welcher Grundlage Du (oder natürlich auch Andere) die 1000 Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst "umgehen" können. Einmal ist das der Fall, wenn Du Kinder unter 18 hast und einmal ist es der Fall, wenn Du pflegende Angehörige hast.
Im Gegensatz zu Dir und zu einigen anderen, gehe ich die gesetzlichen Vorgaben Punkt für Punkt durch. Beginnend mit dem "Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur..." - hier der § 4 Abs. 1 Nr. 4 c, welcher auf die familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG bezieht.
Im Gegensatz zu Dir mache ich mir Gedanken und versuche wenigsten sie gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Das geht aber nur, wenn man sich mal hinsetzt und Punkt für Punkte die Vorgaben "abarbeitet" und auch nachvollziehen kann.
Leider weiß ich nicht, aus welchem Grunde Du hier sowas wie "Pluralis Majestatis oder haben wirs in deinem Fall mit multiplen Persönlichkeiten" schreibst, denn das tut nichts zur Sache. Ich glaube ich habe jetzt heute bereits an einem Tag das Wesentliche und Wichtige geschrieben und das sollte eigentlich für 99 % der Betroffenen hier ausreichen. Wer dann aber immer noch nicht weiß worum es geht, dem wird hier in dem Forum nicht geholfen, der sollte sich vielleicht an die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder besser noch an einen Rechtsanwalt wenden.
Wenn ich nämlich sehe, was hier auf fast 40 Seiten geschrieben wird und dann bei einer Antwort immer noch kommt, "...ja was muss denn in einem solchen Gutachten stehen...", dann weiß ich sofort, dass es eigentlich nicht um die tatsächliche Pflege eines nahen Angehörigen geht sondern dass hier eine pflegebedürftiges Person "vorgeschoben" werden soll...
Und bevor Du anfängst zu weinen, die DDU hat nichts mit der 55-er-Regelung zu tun.
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass viele jetzt mal einen Pflegeperson vorschieben wollen, um die 1000 Sozialstunden oder den Bundesfreiwilligendienst nicht ableisten zu wollen. Nach dem Motte, lass die anderen Blöden sich doch sozial engagieren...!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Nochmals Hallo,
kann denn mal hier einer jetzt konkrete Fragen stellen, was jetzt noch unklar ist an der neuen 55-er-Regelung.
Vielleicht kommen wir dann mal einen Schritt weiter - es ist nämlich überhaupt nicht hilfreich hier irgendwelche Text zu zitieren und dann irgendwas belangloses zu schreiben oder darauf hinzuweisen, dass es eine Hilfe darstellt und dann man so die Text einordnen kann.
Bitte stellt daher konkrete Fragen, am besten auch noch von den eigenen Unklarheiten und nicht von einem fiktiven Beamten oder vom Freund des Freundes der Freundin - das bringt nämlich auch nichts und hilft hier keinem weiter.
kann denn mal hier einer jetzt konkrete Fragen stellen, was jetzt noch unklar ist an der neuen 55-er-Regelung.
Vielleicht kommen wir dann mal einen Schritt weiter - es ist nämlich überhaupt nicht hilfreich hier irgendwelche Text zu zitieren und dann irgendwas belangloses zu schreiben oder darauf hinzuweisen, dass es eine Hilfe darstellt und dann man so die Text einordnen kann.
Bitte stellt daher konkrete Fragen, am besten auch noch von den eigenen Unklarheiten und nicht von einem fiktiven Beamten oder vom Freund des Freundes der Freundin - das bringt nämlich auch nichts und hilft hier keinem weiter.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Prima. Wusste noch gar nicht dass die auch zählen, hab jede Menge "pflegende Angehörige".BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 18:36 ich habe hier mal versucht zu erklären, auf welcher Grundlage Du (oder natürlich auch Andere) die 1000 Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst "umgehen" können. Einmal ist das der Fall, wenn Du Kinder unter 18 hast und einmal ist es der Fall, wenn Du pflegende Angehörige hast.
Komisch - wir sind hier ganz gut vorangekommen und der Austausch war informativ und verständlich, ist jedenfalls mein Eindruck. Bis du aufgetaucht bist, nur um in deinem Übereifer DDU und 55er Regelung zu verwechseln (Ausrufezeichen) und abstruse und haltlose Anschuldigungen gegen andere zu erheben. Wen du mit deinen Unterstellungen hier treffen willst oder was das Getue überhaupt soll, kapier ich nicht. Musst du hier irgendwem was beweisen? Was denn? Vielleicht wie klug du bist? Du, die einzige die hier lesen kann und damit klar im Vorteil ist - aber den Unterschied zwischen DDU und 55er Regelung nicht kennt? Wow. Jetzt sind bestimmt alle schwer beeindruckt. Sicher kommen demnächst die andern "Identitäten" von diesem mysteriösen "Wir" von dem du ja selbst berichtet hast - und weisen uns wieder mal zurecht und klären uns auf, wie wertvoll und durchdacht doch die Beiträge vom User Bilanzfuzzy sind und dass wir doch alle bloß unwürdig sind das zu verstehen?BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 18:36 kann denn mal hier einer jetzt konkrete Fragen stellen, was jetzt noch unklar ist an der neuen 55-er-Regelung.
Vielleicht kommen wir dann mal einen Schritt weiter - es ist nämlich überhaupt nicht hilfreich hier irgendwelche Text zu zitieren und dann irgendwas belangloses zu schreiben oder darauf hinzuweisen, dass es eine Hilfe darstellt und dann man so die Text einordnen kann.
Bitte stellt daher konkrete Fragen, am besten auch noch von den eigenen Unklarheiten und nicht von einem fiktiven Beamten oder vom Freund des Freundes der Freundin - das bringt nämlich auch nichts und hilft hier keinem weiter.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Metro,
Ok...ich habe pflegende Angehörige geschrieben, ich meinte damit, dass Angehörige gepflegt werden...
Von Dir ist bis zum heutigen Tag kein vernünftiger Kommentar gekommen geschweige hast du irgendwas hier geleistet oder beigetragen, was den Leuten hier hilft. Das zeigen mir alleine schon deine heutigen Kommentare - insbesondere der letzte Kommentar.
Für Dich dann nochmals zum Mitschreiben:
- welches Problem hast Du und welche Frage/n resultieren daraus ?
Es wäre für alle anderen (aber auch für Dich) hilfreich, wenn Du mal konkret deine Unklarheiten nennen würdest. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Spekulationen zu Beweggründen des Metro gelöscht. Bitte solche Spekulationen ohne Hintergrundwissen unterlassen. Danke.
MOD
Nochmals wie in den letzten Beiträgen von mir:
- Wo ist dein konkretes Problem und welche Fragen hast Du in Bezug auf die neue 55-er-Regelung ?
Ok...ich habe pflegende Angehörige geschrieben, ich meinte damit, dass Angehörige gepflegt werden...
Von Dir ist bis zum heutigen Tag kein vernünftiger Kommentar gekommen geschweige hast du irgendwas hier geleistet oder beigetragen, was den Leuten hier hilft. Das zeigen mir alleine schon deine heutigen Kommentare - insbesondere der letzte Kommentar.
Für Dich dann nochmals zum Mitschreiben:
- welches Problem hast Du und welche Frage/n resultieren daraus ?
Es wäre für alle anderen (aber auch für Dich) hilfreich, wenn Du mal konkret deine Unklarheiten nennen würdest. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Spekulationen zu Beweggründen des Metro gelöscht. Bitte solche Spekulationen ohne Hintergrundwissen unterlassen. Danke.
MOD
Nochmals wie in den letzten Beiträgen von mir:
- Wo ist dein konkretes Problem und welche Fragen hast Du in Bezug auf die neue 55-er-Regelung ?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Siehe oben.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 19:15 welche Fragen hast Du in Bezug auf die neue 55-er-Regelung ?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
@Bilanzfuzzy: Guckst du hier:
Ist zwar kein Fragezeichen dran. Ist aber trotzdem eine Frage. Ist zwar nicht mein Beitrag. Ist aber auch meine Frage (siehe oben).
Zuletzt geändert von Metro am 6. Okt 2017, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
@Postler63
Hey, nicht doch! Vielleicht doch lieber ignorieren, was dich stört, anstatt dich hier vertreiben zu lassen? Das Forum hat sogar ne eigene Funktion dafür, glaub ich.
Hey, nicht doch! Vielleicht doch lieber ignorieren, was dich stört, anstatt dich hier vertreiben zu lassen? Das Forum hat sogar ne eigene Funktion dafür, glaub ich.
- Ruheständler
- Beiträge: 861
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
...das Forum bietet es an...

meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

- Ruheständler
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
,,Off Topic on,,
@ BilanzFuzzi
jedes Forum lebt vom Austausch von Erfahrungen und auch von Meinungen die User hier haben,das manche User mal über die Grenzen agieren ist wohl auch normal,dieses Forum existiert seit 2005 !! das ist schon mal eine Leistung,ich selbst bin seit 2013 dabei und habe vieles dazu gelernt auch als Ruheständler
,sich mit konstruktiven Beiträgen in ein Thema einzubringen ist das Ziel, gerade als ,,Neuling,,sollte man dieses beachten,das ist keine Kritik an Deinen Beiträgen ,nur ein Wunsch
,,Off Topic off,,
Gruß vom Ruheständler
@ BilanzFuzzi
jedes Forum lebt vom Austausch von Erfahrungen und auch von Meinungen die User hier haben,das manche User mal über die Grenzen agieren ist wohl auch normal,dieses Forum existiert seit 2005 !! das ist schon mal eine Leistung,ich selbst bin seit 2013 dabei und habe vieles dazu gelernt auch als Ruheständler


Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Jepp, ich habe hier ohnehin den Eindruck, als ob Einige nicht zwischen Pflegestufe und Betreung unterscheiden wollen. Betreuung für die Oma geht ganz leicht, bringt hier aber nichts. Pflegestufe ist mit täglichen Pflegestunden FEST verbunden!Yogini hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 22:41 Ich glaube kaum, dass jemand seine Oma einfach zum Pflegefall deklarieren kann! Um eine bestimmte Pflegestufe zu erhalten braucht es Nachweise und es muss sicherlich auch nachgewiesen werden wer in einem solch belastenden Fall die Pflege übernimmt. Solche Unterstellungen finde ich mit Verlaub dreist.
Wer schon einmal einen Pflegefall z.B. Alzheimerkranken betreut hat wird wissen, dass diese zeitaufwändige rund-um die-Uhr-Betreung an die Substanz geht. Und wer sich schon einmal angesehen hat was ein Pflegeplatz monatlich kostet wird feststellen, dass es sehr sehr teuer ist.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
@All,
Bezüglich Betreuung und Pflege steht in den Ausführungsbestimmungen, daß am ersten Tag der Zurruhesetzung ( also z.B. am 01.04.2018) ein noch nicht volljähriges Kind im Haushalt betreut oder ein z.B. Angehöriger gepflegt werden muss, um die Vorraussetzungen für der Engagierten Ruhestand ohne Abzüge nach drei Jahren zu erfüllen. Würde das streng genommen bedeuten, wenn ein Kind im Haushalt am 02.04.2018 volljährig wird ist die Vorraussetzung erfüllt, oder verstehe ich das falsch?
Wie ist Eure Einschätzung dazu?
Gruß
abcd1234
Bezüglich Betreuung und Pflege steht in den Ausführungsbestimmungen, daß am ersten Tag der Zurruhesetzung ( also z.B. am 01.04.2018) ein noch nicht volljähriges Kind im Haushalt betreut oder ein z.B. Angehöriger gepflegt werden muss, um die Vorraussetzungen für der Engagierten Ruhestand ohne Abzüge nach drei Jahren zu erfüllen. Würde das streng genommen bedeuten, wenn ein Kind im Haushalt am 02.04.2018 volljährig wird ist die Vorraussetzung erfüllt, oder verstehe ich das falsch?
Wie ist Eure Einschätzung dazu?
Gruß
abcd1234
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
So versteh ich das auch. Ist aus meiner Sicht auch sinnvoll. Gerade wenn man Angehörige pflegt kann es ja auch passieren, dass diese dann kurz nach Eintritt in den Ruhestand versterben, das kann nun mal keiner planen - dann kann der engagierte Ruheständler sich auch nicht mal eben ne neue Oma "backen", die er pflegen kann.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
So ist es. Frage kam auch schon einmal im YAM hoch. Wurde genau so von HR beantwortet.Bruddler hat geschrieben: ↑7. Okt 2017, 14:07 @abcd1234
Unsere Einschätzung ist hier nicht erforderlich.
Laut T gilt hier genau diese Stichtagsregelung und in diesem Fall sind die Bedingungen voll erfüllt, auch wenn es denen, die stattdessen 1 Jahr BUFDI oder 1000 h leisten müssen, nicht als gerecht vorkommt.
D.h. an dem Tag, an dem man in den Ruhestand eintritt darf das Kind noch keine 18 Jahre alt sein. Dann hat man die Bedingungen erfüllt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich bekomme auf der iPhone-App nen Klartextnamen angezeigt. C. A. > bekannt/gewünscht?Bruddler hat geschrieben: ↑7. Okt 2017, 11:42 Eventuell ist es hier zu finden?
https://onedrive.live.com/?authkey=%21A ... 2BAD280B1F
Bei mir funzt dieser Link, der erweiterte und neue Erläuterungen enthalten soll, jedoch nicht.
P.S. Inhalt seh ich keinen.