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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 18. Nov 2025, 11:08
von LittlePiet
[/quote]
Bestes Beispiel das man ChatGPT nicht blind vertrauen sollte :lol:

Gruß 611erMan[/quote]

Es war übrigens Copilot :lol:
Woher nimmst Du Dein "Wissen"?

Vielleicht sollten wir besser aufhören, über das doch recht komplexe Gesetzgebungsverfahren zu spekulieren, sondern warten einfach ab. Da unser Arbeitgeber seine Abbauziele für dieses Jahr anscheinend noch nicht erreicht hat, ist er offensichtlich auch an eine schnelle Umsetzung in diesem Jahr interessiert. Fairer wäre es vermutlich für einige von uns gewesen, wenn man auf Grund des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens, direkt den 31.01.2026 als Ausstiegsdatum genommen hätte.
Nun baue ich bald mein GLAZ- und Langzeitkonto bis zum 30.12. ab, ohne momentan zu wissen, ob ich Silvester noch zum Dienst kommen muss. Meine Vorgesetzten sowie auch meine Kollegen und Nachfolger sind daher auch wenig begeistert über diesen vom Unternehmen aufgebauten Druck.

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 18. Nov 2025, 16:24
von Alfons
LittlePiet hat geschrieben: 18. Nov 2025, 11:08
Bestes Beispiel das man ChatGPT nicht blind vertrauen sollte :lol:

Gruß 611erMan[/quote]

Es war übrigens Copilot :lol:
Woher nimmst Du Dein "Wissen"?

Vielleicht sollten wir besser aufhören, über das doch recht komplexe Gesetzgebungsverfahren zu spekulieren, sondern warten einfach ab. Da unser Arbeitgeber seine Abbauziele für dieses Jahr anscheinend noch nicht erreicht hat, ist er offensichtlich auch an eine schnelle Umsetzung in diesem Jahr interessiert. Fairer wäre es vermutlich für einige von uns gewesen, wenn man auf Grund des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens, direkt den 31.01.2026 als Ausstiegsdatum genommen hätte.
Nun baue ich bald mein GLAZ- und Langzeitkonto bis zum 30.12. ab, ohne momentan zu wissen, ob ich Silvester noch zum Dienst kommen muss. Meine Vorgesetzten sowie auch meine Kollegen und Nachfolger sind daher auch wenig begeistert über diesen vom Unternehmen aufgebauten Druck.
[/quote]

Sehr gute Einstellung. Die Telekom kann ja nichts dafür und je schneller abgebaut wird desto besser für alle. Das schlimmste was passieren kann ist das die Kollegen länger durchgehalten haben und mehr Geld in der Tasche haben, alleine wenn ich an den Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer denke oder eben für mehr Pension.

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 18. Nov 2025, 17:04
von 611erMan
LittlePiet hat geschrieben: 18. Nov 2025, 11:08
Bestes Beispiel das man ChatGPT nicht blind vertrauen sollte :lol:

Gruß 611erMan

Es war übrigens Copilot :lol:
Woher nimmst Du Dein "Wissen"?

Vielleicht sollten wir besser aufhören, über das doch recht komplexe Gesetzgebungsverfahren zu spekulieren, sondern warten einfach ab. Da unser Arbeitgeber seine Abbauziele für dieses Jahr anscheinend noch nicht erreicht hat, ist er offensichtlich auch an eine schnelle Umsetzung in diesem Jahr interessiert. Fairer wäre es vermutlich für einige von uns gewesen, wenn man auf Grund des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens, direkt den 31.01.2026 als Ausstiegsdatum genommen hätte.
Nun baue ich bald mein GLAZ- und Langzeitkonto bis zum 30.12. ab, ohne momentan zu wissen, ob ich Silvester noch zum Dienst kommen muss. Meine Vorgesetzten sowie auch meine Kollegen und Nachfolger sind daher auch wenig begeistert über diesen vom Unternehmen aufgebauten Druck.
Alfons hat geschrieben: 18. Nov 2025, 16:24
Sehr gute Einstellung. Die Telekom kann ja nichts dafür und je schneller abgebaut wird desto besser für alle. Das schlimmste was passieren kann ist das die Kollegen länger durchgehalten haben und mehr Geld in der Tasche haben, alleine wenn ich an den Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer denke oder eben für mehr Pension.
Wenn du/ihr gerne den Kopf in den Sand steckt, selbst nicht informiert seit, dafür das Wissen andere anzweifelst ist das nicht mein Problem sonder eures. Und ich bin nicht hier um euch zu überzeugen.

Gruß 611erMan

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 18. Nov 2025, 17:25
von Alfons
Nicht vergessen, hier liest auch die Personalabteilung mit

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 18. Nov 2025, 19:23
von Iltisschnurri
Servus,
das freut mich ja sehr zu lesen, daß dieses Jahr die Quote nicht erreicht wurde.
Und nächstes Jahr der Druck im Kessel steigt und es doch noch ein "Zuckerl" gibt.
Da ist man doch in einer guten Verhandlungsposition.
Naja, ich wurde 2015 vom Unternehmen nicht gerade fair behandelt.
Ich gehe da mal mit einer Beförderung ins Endamt und 100.000€ in die Bütt.
Ich denke einmal, mein Chef wird da "not very amused" sein :D :D :D :D :D :D
Ist eigentlich auch logisch: Je höher die Nachfrage, umso höher der Preis.

Gruß
Iltisschnurri

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 19. Nov 2025, 08:32
von Käptn iglo
Wenn da der "liebe" Arbeitgeber/Dienstherr nicht eher seine Waffen (Versetzung Köln, Koblenz, Bonn .....) zückt.

Gruß Käptn iglo

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 19. Nov 2025, 09:26
von AnneB
Alfons hat geschrieben: 18. Nov 2025, 07:50 Ich habe folgende Infos bekommen :

1. 19.12.2025 ist BR Termin, alle stehen bereit zur Urkundenversendung. Es kann aber passieren das einige erst zum 30.1.2026 in den Ruhestand gehen können.
2. Meine Führungskraft meinte das keine Eile geboten sei, nächstes Jahr gibt es vermutlich auch mehr Budget wie Anträge. Könnte mir sogar überlegen den Antrag zurückzuziehen da vermutlich der Druck steigt und Prämien ausgelobt werden.
Mit Punkt 2 kann man natürlich pokern. Es kann aber auch sein, dass die Telekom sagt, "Du hast letztes Jahr zurückgezogen, wir lassen Dich nicht" - oder es werden doch GJA-Profile gesperrt.....
Die Entscheidung muss jeder selbst treffen, mir wäre es das nicht wert

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Verfasst: 19. Nov 2025, 10:30
von Pipapo
Iltisschnurri hat geschrieben: 18. Nov 2025, 19:23 Servus,

Ich gehe da mal mit einer Beförderung ins Endamt und 100.000€ in die Bütt.
I. .

Gruß
Iltisschnurri
Beförderung ist erst nach 2 Jahren ruhegehaltsfähig und Abfindung ist beim ER gesetzlich verboten.