Die Info habe ich von verschiedenen Betroffenen. Eine Reha alle 4 Jahre ist bei der Telekom normal. Zuzahlungen sind nur pauschal für die ersten 3 Wochen.
Alles Gute
Reha
Moderator: Moderatoren
Re: Reha
Moin,
bin etwas verzweifelt: Wegen der hohen Zuzahlungen bei Rehas habe ich den Tipp, sich stationär in einer Klinik aufnehmen zu lassen, verfolgt: Die angefragte Heiligenfeld-Klinik (Psyche) hat einen Tagessatz für den Klinikaufenthalt von 500 EUR/Tag, was beihilfemäßig einen Zuzahlungsbetrag von 160 EUR am Tag bedeutet. Bei 6 Wochen wären das dann rd. 7.000 EUR!!!
Weiß jemand, ob das der Beihilfergänzungstarif (Debeka) abdeckt oder wie ich eine geeignete Klinik finden kann (Pysche)?
Viele Dank
Kaie
bin etwas verzweifelt: Wegen der hohen Zuzahlungen bei Rehas habe ich den Tipp, sich stationär in einer Klinik aufnehmen zu lassen, verfolgt: Die angefragte Heiligenfeld-Klinik (Psyche) hat einen Tagessatz für den Klinikaufenthalt von 500 EUR/Tag, was beihilfemäßig einen Zuzahlungsbetrag von 160 EUR am Tag bedeutet. Bei 6 Wochen wären das dann rd. 7.000 EUR!!!
Weiß jemand, ob das der Beihilfergänzungstarif (Debeka) abdeckt oder wie ich eine geeignete Klinik finden kann (Pysche)?
Viele Dank
Kaie
Re: Reha
du musst bei der Debeka fragen, was bei dir versichert ist, sie zahlen bei Reha bzw, Psychosomatik grundsätzlich nur anteilig und wollen vorher informiert werden, bzw. musst du einen Antrag stellen.
Es wird ansonsten nur gehen, wenn du von einem Psychiater akut in die Psychiatrie (Krankenhaus) eingewiesen wirst als Notfall...denn da kannst ja vorher keinen Antrag stellen. Das ist aber ja keine Reha zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit.
Ich würde die Rehanotwendigkeit vom Amtsarzt bestätigen lassen, dann kannst du ggf. auch vom Dienstherrn noch Restkosten bezahlt bekommen (sofern du alles vorher beantragst!)
Du hast dann also drei Kostenträger: Debeka, Beihilfe, Dienstherr.
Ich habe das so gemacht, war 5 Wochen in Psychosomatik
Es wird ansonsten nur gehen, wenn du von einem Psychiater akut in die Psychiatrie (Krankenhaus) eingewiesen wirst als Notfall...denn da kannst ja vorher keinen Antrag stellen. Das ist aber ja keine Reha zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit.
Ich würde die Rehanotwendigkeit vom Amtsarzt bestätigen lassen, dann kannst du ggf. auch vom Dienstherrn noch Restkosten bezahlt bekommen (sofern du alles vorher beantragst!)
Du hast dann also drei Kostenträger: Debeka, Beihilfe, Dienstherr.
Ich habe das so gemacht, war 5 Wochen in Psychosomatik
Re: Reha
Der Beihilfeergänzungstarif der Debeka sieht keine Regelungen für Rehas oder Kuren vor, daher wird hier auch nichts "zusätzlich" erstattet.
Jetzt kommt es ganz spezifisch darauf an, der Tarif der Debeka sollte zum prozentualen Anteil die medizinische Rehabilitation vollumfänglich zahlen (Abschnitt A, Nr. 11 der Tarifbedingungen zum Tarif B), sofern kein anderer gesetzlicher Rehabilitationsträger diese ohnehin übernähme. Und die Reha muss i.d.R. innerhalb von 28 Tagen nach der stationären Behandlung angetreten werden.
Nur die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden "schlechter" nach Buchstabe F bezahlt. Pysche ist generell etwas schwierig zu beantworten, laut Tarifbedingungen Nr. 7 erstattet die Debeka bis zu 52 Sitzungen im Kalenderjahr nach vorheriger schriftlicher zusage.
Es empfiehlt sich grundsätzlich vorher(!) die Auskunft von der Versicherung über den Umfang des Versicherungsschutzes einzuholen - mit deutlichem Hinweis auf die Dringlichkeit.
Zitat:
"Vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, kann der Versicherungsnehmer in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen. Der Versicherer erteilt die Auskunft spätestens nach vier Wochen; ist die Durchführung der Heilbehandlung dringend, wird die Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen erteilt. Der Versicherer geht dabei auf einen vorgelegten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ein. Die Frist beginnt mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist."
Jetzt kommt es ganz spezifisch darauf an, der Tarif der Debeka sollte zum prozentualen Anteil die medizinische Rehabilitation vollumfänglich zahlen (Abschnitt A, Nr. 11 der Tarifbedingungen zum Tarif B), sofern kein anderer gesetzlicher Rehabilitationsträger diese ohnehin übernähme. Und die Reha muss i.d.R. innerhalb von 28 Tagen nach der stationären Behandlung angetreten werden.
Nur die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden "schlechter" nach Buchstabe F bezahlt. Pysche ist generell etwas schwierig zu beantworten, laut Tarifbedingungen Nr. 7 erstattet die Debeka bis zu 52 Sitzungen im Kalenderjahr nach vorheriger schriftlicher zusage.
Es empfiehlt sich grundsätzlich vorher(!) die Auskunft von der Versicherung über den Umfang des Versicherungsschutzes einzuholen - mit deutlichem Hinweis auf die Dringlichkeit.
Zitat:
"Vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, kann der Versicherungsnehmer in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen. Der Versicherer erteilt die Auskunft spätestens nach vier Wochen; ist die Durchführung der Heilbehandlung dringend, wird die Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen erteilt. Der Versicherer geht dabei auf einen vorgelegten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ein. Die Frist beginnt mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist."