stimmt - es war der 10.02.15
Interessant ist aber, dass die T immer wieder vor den Gerichten fragwürdige Argumente angibt, wie in diesem Fall von dem Urteil des OVG vom 16.11.15:
"Vorab sei angemerkt, dass der Senat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen hat...offenbar ohne nähere Hinterfragung als schlüssig erachtet...!
Hier urteilt das VG Freiburg und Stuttgart, und auch der VGH BW, sehr Telekom-freundlich...Es werden von diesen Gerichten oftmals die Argumente von der Telekom 1:1 übernommen und nicht auf deren Wahrheitsgehalt geprüft. Das finde ich schon sehr grenzwertig und zweifellos nicht in Ordnung.
Wenn man sich das Urteil vom 10.02.15 mit 37 Seiten !!! ansieht, dann weiß man aber auch, dass sich dies VG eine Menge Arbeit damit macht und alle Beweise von beiden Seiten gründlich prüft !!!
Beabsichtigte Zuweisung zu VCS als Sachbearbeiter Backoffice
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Re: Beabsichtigte Zuweisung zu VCS als Sachbearbeiter Backof
Die genannten Gerichte sind sogar extrem telekomfreundlich.Rechtlerin hat geschrieben: Hier urteilt das VG Freiburg und Stuttgart, und auch der VGH BW, sehr Telekom-freundlich...