Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Nachdem ich von der Telekom so mies behandelt habe, bin ich erstmal hingegangen und habe meinen Tel-Anschluss gekündigt - die Konkurrenz ist mindestenst
so gut und seit Oktober habe ich sogar für weniger Geld einen schnelleren Internet-Anschluss...
Vorher habe ich aber noch 7 Monate bei Festnetz-zu-Handy Call by Call benutzt - hatte mich gewundert, dass das wieder geht.
Handy-Tarif habe ich auch gekündigt - vorher war zwar die Grundgebühr frei, dafür waren aber die Einheiten zu teuer - die Kosten für die Ruf-Nrn-Mitnahme hat sogar in beiden Fällen der neue Anbieter gezahlt.
Früher musste man sich fast schämen, wenn man von Bekannten bezüglich einen Anschlusses bei der Telekom angeprochen wurde - jetzt kann man sich ja denken, wen man zukünftig empfiehlt !
so gut und seit Oktober habe ich sogar für weniger Geld einen schnelleren Internet-Anschluss...
Vorher habe ich aber noch 7 Monate bei Festnetz-zu-Handy Call by Call benutzt - hatte mich gewundert, dass das wieder geht.
Handy-Tarif habe ich auch gekündigt - vorher war zwar die Grundgebühr frei, dafür waren aber die Einheiten zu teuer - die Kosten für die Ruf-Nrn-Mitnahme hat sogar in beiden Fällen der neue Anbieter gezahlt.
Früher musste man sich fast schämen, wenn man von Bekannten bezüglich einen Anschlusses bei der Telekom angeprochen wurde - jetzt kann man sich ja denken, wen man zukünftig empfiehlt !
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Wir haben jetzt Donnerstag nachmittag 15:45.
Noch keine offizielle Meldung in irgendeiner Form, telefonisch, per e-Mail oder gar schriftlich, dass der Sofortvollzug auch tatsächlich ausgesetzt ist.
Die spielen wieder Nervenkrieg. Ob oder ob nicht - davon hängt auch ab, ob morgen anderer Ersatz für die BR-Sitzung eingeladen werden muss.
In Bonn geht heute nachmittag in der Zentrale der Schwerdonnerstag-Hellau-Alaaf ab. Ab 19 Uhr Disco.
Bin gespannt, ob noch was kommt. Ich traue denen ja keinen Nanometer über den Weg.
Die denken bestimmt, sie versauen mir den Möhnenfeiertag. Aber "Dank" meiner Kniekacke hab ich mit Karneval seit Jahren schon kaum noch was am Hut. Wer nicht hüpfen kann, der kann auch nicht tanzen.
Ich werde am Sonntag mal schön einwickelt und gefältelt in einen indischen Sari und mit (unechtem) Schmuck behangen nach Boppard fahren, nett bissi Kaffee und Kuchen einfahren, ab 18 Uhr den mit LEDs bestückten Abendumzug von der Cafe-Terrasse begucken, bissi vorsichtig mitschunkeln und dann schön brav wieder nach Hause fahren.
Und Rosenmontag versauen die mir auch nicht - NÄ! Da ich nicht bzw. nur in winzigen Mengen Alkohol zu mir nehme, ist Rosenmontag für mich schon lange kein wirklicher Feiertag mehr - schon noch aus der Vor-Kniecrash-Ära. Wenn ich was hasse, sind das besoffene Kicherweiber und lallende und torkelnd baggernde Kerle, die nicht nur "Herrenwitze" von sich geben, sondern eigentlich nur lebendige Herrenwitze SIND.
Naja... warte ich halt noch bis morgen.
Noch keine offizielle Meldung in irgendeiner Form, telefonisch, per e-Mail oder gar schriftlich, dass der Sofortvollzug auch tatsächlich ausgesetzt ist.
Die spielen wieder Nervenkrieg. Ob oder ob nicht - davon hängt auch ab, ob morgen anderer Ersatz für die BR-Sitzung eingeladen werden muss.
In Bonn geht heute nachmittag in der Zentrale der Schwerdonnerstag-Hellau-Alaaf ab. Ab 19 Uhr Disco.
Bin gespannt, ob noch was kommt. Ich traue denen ja keinen Nanometer über den Weg.
Die denken bestimmt, sie versauen mir den Möhnenfeiertag. Aber "Dank" meiner Kniekacke hab ich mit Karneval seit Jahren schon kaum noch was am Hut. Wer nicht hüpfen kann, der kann auch nicht tanzen.
Ich werde am Sonntag mal schön einwickelt und gefältelt in einen indischen Sari und mit (unechtem) Schmuck behangen nach Boppard fahren, nett bissi Kaffee und Kuchen einfahren, ab 18 Uhr den mit LEDs bestückten Abendumzug von der Cafe-Terrasse begucken, bissi vorsichtig mitschunkeln und dann schön brav wieder nach Hause fahren.
Und Rosenmontag versauen die mir auch nicht - NÄ! Da ich nicht bzw. nur in winzigen Mengen Alkohol zu mir nehme, ist Rosenmontag für mich schon lange kein wirklicher Feiertag mehr - schon noch aus der Vor-Kniecrash-Ära. Wenn ich was hasse, sind das besoffene Kicherweiber und lallende und torkelnd baggernde Kerle, die nicht nur "Herrenwitze" von sich geben, sondern eigentlich nur lebendige Herrenwitze SIND.
Naja... warte ich halt noch bis morgen.
Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Wie ist das denn eigentlich, wenn das VG den Sofortvollzug aussetzt, trifft es denn dann nicht auch eine Kostenentscheidung zu Lasten der Telekom? In so einem Fall dürften doch keine Probleme mit der RS-Versicherung auftreten. Oder übersehe ich hier etwas?Bundesfreiwild hat geschrieben: Ich habe natürlich auch überlegt, ob es nicht zur derzeitigen Strategie von Vivento gehört, dass man die Zuweisungsverfahren so weit bis vors Gericht laufen lässt, dass dort der Sofortvollzug ausgesetzt wird - und der Rechtsschutz des Beamten belastet wird. Dann zieht man die Zuweisung zurück, weil man das Klageverfahren eh verlieren würde. Und bei der nächsten Zuweisung steht der Beamte dann ohne Rechtsschutz da und fügt sich evtl. dem, was man ihm überbügelt - oder geht.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
aus welchem Grund meinst du denn, dass sich bei dir einer melden sollte - und dann auch noch per Mail oder telefonisch.
Es tut mir leid, aber ich kenne keinen Vorgang, egal ob Zuweisung, Weisung oder Einladung, die per Mail oder telefonisch zurück gepfiffen wurde - kann es sein, dass du hier Wunschdenken mit Wirklichkeit verwechselst ?
Gerade du als BRM, solltest doch wissen was da abläuft?
aus welchem Grund meinst du denn, dass sich bei dir einer melden sollte - und dann auch noch per Mail oder telefonisch.
Es tut mir leid, aber ich kenne keinen Vorgang, egal ob Zuweisung, Weisung oder Einladung, die per Mail oder telefonisch zurück gepfiffen wurde - kann es sein, dass du hier Wunschdenken mit Wirklichkeit verwechselst ?
Gerade du als BRM, solltest doch wissen was da abläuft?
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Na hör mal, wenn der Personalchef mit meiner SchwBV vereinbart, dass der Sofortvollzug der Zuweisung zurückgepfiffen wird, das Gutachten geprüft wird und dann entschieden wird, ob man auch die Zuweisung ébenfalls zurückpfeifft, dann kann ich erwarten, dass dies auch so geschieht.
Wenn nicht, isses mir jetzt auch egal.
Mein Widerspruch ist schon geschrieben, der ist auf dem Weg zum Anwalt zur Überprüfung.
Dem Sofortvollzug am Montag werde ich zu begegnen wissen.
Und mein SchwBV wird garantiert mit Begeisterung dabei sein, wenn ich überlege, ob ich diese Aktion auch noch auf den Bossing-Klageweg bringe. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass hier gegen sämtliche beamtenrechtliche, sämtliche Schwerbehindertenrechte und außerdem gegen die guten Sitten verstoßen wurde. Mal sehen, was ich draus machen werde.
Wenn nicht, isses mir jetzt auch egal.
Mein Widerspruch ist schon geschrieben, der ist auf dem Weg zum Anwalt zur Überprüfung.
Dem Sofortvollzug am Montag werde ich zu begegnen wissen.
Und mein SchwBV wird garantiert mit Begeisterung dabei sein, wenn ich überlege, ob ich diese Aktion auch noch auf den Bossing-Klageweg bringe. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass hier gegen sämtliche beamtenrechtliche, sämtliche Schwerbehindertenrechte und außerdem gegen die guten Sitten verstoßen wurde. Mal sehen, was ich draus machen werde.
Zuletzt geändert von Bundesfreiwild am 7. Feb 2013, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Guten Abend,
dein Personalchef hat doch nicht die Zuweisung geschrieben - oder?
Und wenn doch, kannst du doch deinen Personalchef bitten, dir dies per Mail zu bestätigen - ich frage mich aber jetzt allen Ernstes,
ob die nicht was Handfestes vorbringen kann oder willst.
Ist denn deine Schwerbehinderung von der Zuweisung unterrichtet worden?
Hat der BR dieser Zuweisung überhaupt zugestimmt?
Vielen Dank und einen schönen Abend
dein Personalchef hat doch nicht die Zuweisung geschrieben - oder?
Und wenn doch, kannst du doch deinen Personalchef bitten, dir dies per Mail zu bestätigen - ich frage mich aber jetzt allen Ernstes,
ob die nicht was Handfestes vorbringen kann oder willst.
Ist denn deine Schwerbehinderung von der Zuweisung unterrichtet worden?
Hat der BR dieser Zuweisung überhaupt zugestimmt?
Vielen Dank und einen schönen Abend
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Völlig korrekt. Der Rechstschutzversicherung entstehen keine Kosten. Allerdings gibt es komische Rechtsschutzversicherungen, die die Kündigung (und die Fallzahl) NICHT am Geld festmachen. Wenn nach ihren Bedingen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Fälle auftreten, können sie kündigen und tun das auch bei Leuten, die sie loswerden wollen.Ulmen72 hat geschrieben:Wie ist das denn eigentlich, wenn das VG den Sofortvollzug aussetzt, trifft es denn dann nicht auch eine Kostenentscheidung zu Lasten der Telekom? In so einem Fall dürften doch keine Probleme mit der RS-Versicherung auftreten. Oder übersehe ich hier etwas?Bundesfreiwild hat geschrieben: Ich habe natürlich auch überlegt, ob es nicht zur derzeitigen Strategie von Vivento gehört, dass man die Zuweisungsverfahren so weit bis vors Gericht laufen lässt, dass dort der Sofortvollzug ausgesetzt wird - und der Rechtsschutz des Beamten belastet wird. Dann zieht man die Zuweisung zurück, weil man das Klageverfahren eh verlieren würde. Und bei der nächsten Zuweisung steht der Beamte dann ohne Rechtsschutz da und fügt sich evtl. dem, was man ihm überbügelt - oder geht.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Das Problem ist, wie es Torquemada geschrieben hat, es zählen die in Anspruch genommenen RS-Fälle - egal ob gewonnen oder verloren.
Ein Rechtsanwalt kann aber vor einer Mandatsübernahme mit RS-Versicherung bei der Versicherung klären, ob eine Kündigung bei Inanspruchnahme
droht oder nicht - mit Nachweis natürlich...
Dann kann man sich immer noch überlegen, ob man nicht ohne RS-Versicherung klagt - wie bereits mehrfach mitgeteitl, bei der ersten Instanz
und einem Streitwert von 2500,- (i. d. R. bei der Zuweisung) halten sich die Gerichtskosten und Anwaltskosten in Grenzen...
Und wenn man meint, nicht zu gewinnen, zieht man die Klage zürück und bei einer Einigung sind die Gerichtskosten dann anstatt 363,- Euro nur
noch 121,- Euro - natürlich kommen die Anwaltkosten noch dazu...
Aber ich akzeptiere aber hier nicht, dass einer sagt, ich will nicht klagen - denn wer bei einer Erfolgsaussicht nicht klagt hat bereits im Vorfeld verloren.
Und nochmals, ich kann auch nur JEDEM raten, eine RS-Versicherung abzuschließen, die kostet ca. 150,00 Euro.
So hat man wenigstens eine meist kostenfreie Rechtsberatung - entweder durch die Versicherung oder durch einen frei wählbaren Anwalt.
Ein Rechtsanwalt kann aber vor einer Mandatsübernahme mit RS-Versicherung bei der Versicherung klären, ob eine Kündigung bei Inanspruchnahme
droht oder nicht - mit Nachweis natürlich...
Dann kann man sich immer noch überlegen, ob man nicht ohne RS-Versicherung klagt - wie bereits mehrfach mitgeteitl, bei der ersten Instanz
und einem Streitwert von 2500,- (i. d. R. bei der Zuweisung) halten sich die Gerichtskosten und Anwaltskosten in Grenzen...
Und wenn man meint, nicht zu gewinnen, zieht man die Klage zürück und bei einer Einigung sind die Gerichtskosten dann anstatt 363,- Euro nur
noch 121,- Euro - natürlich kommen die Anwaltkosten noch dazu...
Aber ich akzeptiere aber hier nicht, dass einer sagt, ich will nicht klagen - denn wer bei einer Erfolgsaussicht nicht klagt hat bereits im Vorfeld verloren.
Und nochmals, ich kann auch nur JEDEM raten, eine RS-Versicherung abzuschließen, die kostet ca. 150,00 Euro.
So hat man wenigstens eine meist kostenfreie Rechtsberatung - entweder durch die Versicherung oder durch einen frei wählbaren Anwalt.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ein Zurückziehen des Sofortvollzugs kann mit reitendem Boten(DHLExpress) auch theoretisch noch bis Rosenmontag vormittag erfolgen...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ich denke weder mit reitendem Boten noch sonstwie kommt die Zurückziehung - dafür sind die Drohungen von Bundesfreiwild ohne nachhaltige Rechtsgrundlage vorgetragen worden...
Wenn es der Telekom sch***egal ist, wenn sie massenhaft Zuweisungen mit oder ohne Sinn versendet, warum soll gerade bei Bundesfreiwild eine Ausnahme gemacht werden.
Der BR von der Vivento - hier ist Bundesfreiwild ein Teil davon, hätte dieser Zuweisung nicht zustimmen dürfen.
Es reicht als Grund aus, dass Gutachten nicht beachtet wurden und kein Ermessungsspielraum geprüft wurde - dann lass die Telekom sich doch darauf hin vom Gericht die Beteiligung einholen - das wäre mir sowas von egal.
Wenn die ordnungsgemäße Vorgehensweise nicht eingehalten wird, dann muss halt ein Gericht darüber entscheiden - so ist das halt im Leben !
Geschenkt bekommt man nichts...
Wenn es der Telekom sch***egal ist, wenn sie massenhaft Zuweisungen mit oder ohne Sinn versendet, warum soll gerade bei Bundesfreiwild eine Ausnahme gemacht werden.
Der BR von der Vivento - hier ist Bundesfreiwild ein Teil davon, hätte dieser Zuweisung nicht zustimmen dürfen.
Es reicht als Grund aus, dass Gutachten nicht beachtet wurden und kein Ermessungsspielraum geprüft wurde - dann lass die Telekom sich doch darauf hin vom Gericht die Beteiligung einholen - das wäre mir sowas von egal.
Wenn die ordnungsgemäße Vorgehensweise nicht eingehalten wird, dann muss halt ein Gericht darüber entscheiden - so ist das halt im Leben !
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
@RechtlerinRechtlerin hat geschrieben:Ich denke weder mit reitendem Boten noch sonstwie kommt die Zurückziehung - dafür sind die Drohungen von Bundesfreiwild ohne nachhaltige Rechtsgrundlage vorgetragen worden...
Wenn es der Telekom sch***egal ist, wenn sie massenhaft Zuweisungen mit oder ohne Sinn versendet, warum soll gerade bei Bundesfreiwild eine Ausnahme gemacht werden.
Der BR von der Vivento - hier ist Bundesfreiwild ein Teil davon, hätte dieser Zuweisung nicht zustimmen dürfen.
Sag mal....LIEST du eigentlich, was Bundesfreiwild geschrieben hat ? Lass doch bitte deine Hinweise ohne jeden Hintergrund.
1. Der BR hat NICHT zugestimmt. Die Einigungsstelle auch nicht !!!
2. Die Telekom hat sich die fehlende Zustimmung der Einigungsstelle durch irgendeinen Bundesfinanzamtsbeamten ersetzen lassen.
3. Am Tag, als der Besuch beim Amtsarzt war, ist die Zuweisung da.
Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, der Viventospitze samt Herrn S. 48 Stunden Zeit zu geben, den Blödsinn zurückzuziehen und dann SOFORT Widerspruch und einstweiligen Rechtsschutz zu veranlassen.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Torquemada,
die fehlende Zustimmung kann nur durch ein Gericht nachgeholt werden !!!
Weder durch das Bundesfinanzmisisterium oder der Bundeskanzlerin bzw. Bundespräsident persönlich ist das möglich...das sollte gerade Bundesfreiwild wissen...
Hier mal ein Auszug wegen einer möglichen Befangenheit eines Einigungsstellen-Vorsitzenden:
Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters der §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen.
Das Arbeitsgericht ist in erster und letzter Instanz entsprechend § 1037 Abs. 3 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2, § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der vollen Kammerbesetzung der §§ 2a, 80 ff. ArbGG für die Entscheidung über einen Antrag zuständig, mit dem ein Einigungsstellenvorsitzender wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird
Nochmals eine Sonderregelung, wenn ein Ermessensspielraum nicht genutzt wurde:
Eine Sonderregelung gilt für den Fall, dass die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs auf das Argument gestützt wird, die Einigungsstelle habe die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens überschritten.
die fehlende Zustimmung kann nur durch ein Gericht nachgeholt werden !!!
Weder durch das Bundesfinanzmisisterium oder der Bundeskanzlerin bzw. Bundespräsident persönlich ist das möglich...das sollte gerade Bundesfreiwild wissen...
Hier mal ein Auszug wegen einer möglichen Befangenheit eines Einigungsstellen-Vorsitzenden:
Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters der §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen.
Das Arbeitsgericht ist in erster und letzter Instanz entsprechend § 1037 Abs. 3 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2, § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der vollen Kammerbesetzung der §§ 2a, 80 ff. ArbGG für die Entscheidung über einen Antrag zuständig, mit dem ein Einigungsstellenvorsitzender wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird
Nochmals eine Sonderregelung, wenn ein Ermessensspielraum nicht genutzt wurde:
Eine Sonderregelung gilt für den Fall, dass die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs auf das Argument gestützt wird, die Einigungsstelle habe die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens überschritten.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Torquemada,
die fehlende Zustimmung kann nur durch ein Gericht nachgeholt werden !!!
Weder durch das Bundesfinanzmisisterium oder der Bundeskanzlerin bzw. Bundespräsident persönlich ist das möglich...das sollte gerade Bundesfreiwild wissen...
Das weiss es ja, das Bundesfreiwild. Und deshalb hatte es (offensichtlich) in irriger Einschätzung darauf vertraut, dass die Telekom nach korrekter Information durch das Bundesfreiwild den Irrsinn abblasen würde.
Wie gesagt: ich hätte den einstweiligen Rechtsschutz längst eingeleitet.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
es ist doch so, dass Arbeitgeber und Betriebsrat die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Beschlusses, diesen gerichtlich überprüfen zu lassen,
z.B. wegen Rechtswidrigkeit der Eintscheidung oder einer fehlenden Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle.
Bis zu einer evtl. Aufhebung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht ist der Spruch der Einigungsstelle durchzuführen, ggf. per einstweiliger Verfügung
(LAG Berlin, 06.12.1984 4 TaBV 2/84).
Wenn der BR keine Prüfung durch das Gericht hat durchführen lassen, wird der AG diese Zuweisung auch nicht zurück nehmen - ich bin aber auch der Meinung, dass Bundesfreiwild bzw. die BRM diesen Spruch der Eingigungsstelle hätten überprüfen lassen müssen, weil Gutachten nicht berücksichtigt werden...
Bei sowas kann mal auch schon mal die Befangenheit eines Vorsitzenden in Frage stellen - denn wenn Gutachten bei einem Schwerbehinderten nicht beachtet werden, ist das eindeutig eine Benachtteiligung (s. auch AGG) und zudem eine Rechtsverletzung...
Und wenn sowas permanent gemacht wird, würde ich als BR mit Mehrheitsverhältnis gegen verdi die Gerichte aufrufen...
z.B. wegen Rechtswidrigkeit der Eintscheidung oder einer fehlenden Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle.
Bis zu einer evtl. Aufhebung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht ist der Spruch der Einigungsstelle durchzuführen, ggf. per einstweiliger Verfügung
(LAG Berlin, 06.12.1984 4 TaBV 2/84).
Wenn der BR keine Prüfung durch das Gericht hat durchführen lassen, wird der AG diese Zuweisung auch nicht zurück nehmen - ich bin aber auch der Meinung, dass Bundesfreiwild bzw. die BRM diesen Spruch der Eingigungsstelle hätten überprüfen lassen müssen, weil Gutachten nicht berücksichtigt werden...
Bei sowas kann mal auch schon mal die Befangenheit eines Vorsitzenden in Frage stellen - denn wenn Gutachten bei einem Schwerbehinderten nicht beachtet werden, ist das eindeutig eine Benachtteiligung (s. auch AGG) und zudem eine Rechtsverletzung...
Und wenn sowas permanent gemacht wird, würde ich als BR mit Mehrheitsverhältnis gegen verdi die Gerichte aufrufen...
Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
"Rechtlerin" schrieb:
DAS wäre dann genau der Ansetzpunkt, um den Namen des Einigungsstellen-Richters in Erfahrung zu bringen!
Wenn ich den Mann nicht kenne, wenn ich nicht weiß, wer dort den Vorsitz - und damit bei einem Patt den Ausschlag geben soll, dann kann ich ihn auch nicht, Zitat: "zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit", ablehnen!
Das würde im Umkehrschluss aber eigentlich nichts anderes bedeuten, dass ich, um meine Rechte überhaupt wahren zu können, schon VORHER wissen MUSS, mit wem ich es hier zu tun habe , oder zu tun bekomme!
Diskutiert das doch einfach ´mal aus!
Wenn Du hierzu noch die Quelle nennen könntest, und die dann passend ist, wäre das genial, denn:Hier mal ein Auszug wegen einer möglichen Befangenheit eines Einigungsstellen-Vorsitzenden:
Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters der §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen.
DAS wäre dann genau der Ansetzpunkt, um den Namen des Einigungsstellen-Richters in Erfahrung zu bringen!
Wenn ich den Mann nicht kenne, wenn ich nicht weiß, wer dort den Vorsitz - und damit bei einem Patt den Ausschlag geben soll, dann kann ich ihn auch nicht, Zitat: "zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit", ablehnen!
Das würde im Umkehrschluss aber eigentlich nichts anderes bedeuten, dass ich, um meine Rechte überhaupt wahren zu können, schon VORHER wissen MUSS, mit wem ich es hier zu tun habe , oder zu tun bekomme!
Diskutiert das doch einfach ´mal aus!
Gruß
Rudolf
Rudolf