Verfasst: 2. Feb 2011, 14:14
Stufe 3 umfasst übrigens einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte über 7.000 Euro.
Das Forum von Beamten für Beamte
https://www.beamtentalk.de/
Wer macht hier Werbung ?Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ja. Und nicht in einem Werbeforum für hauptamtliche Versicherungsvertreter..DeBeVau hat geschrieben:Eine Frage sei mir einmal erlaubt:
Befinden wir uns hier überhaupt in einem Forum für Beamte?
Schwarze Schafe gibt es überall. Deshalb sollte man prüfen von wem man sich beraten lässt. Grundsätzlich nie sofort einen Vertrag unterschreiben sondern zuerst einmal alle Details lesen und evt. eine Zweitmeinung einholen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist jeder Versicherungsvertreter verpflichtet den Antrag, das Beratungsprotokoll und die Versicherungsbedingungen dem Kunden auszuhändigen. Dem Kunden die erforderliche Zeit zum Lesen der Unterlagen zu lassen und danach die unterschriebenen Unterlagen abzuholen.Genau. Und genau das macht dieser Personenkreis eben suspekt. Da werden Dinge von Verkäufern verkauft, die keine Ahnung von ihrem Produkt haben oder sie haben diese und verschwigen die strittigen Punkte bewusst."In diesem Tenor äußern sich alle Riester Infoseiten. Sollten alle diese Aussagen falsch sein, dann bitte eine Quellenangabe des Gesetzes"
Ob ein Versicherungsmakler Interesse hat, seinen Kunden die gesetzlichen Grundlagen einer Riester-Rente aufzuzeigen möchte ich einmal bezweifeln.
Wie oben schon erwähnt, jeder muß für sich entscheiden von wem er sich beraten lässt.Liegt das evtl. daran, dass Makler Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen anbieten und deshalb unter dem Schlechten noch das Beste auswählen?Auch verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite hier im Forum gegen Versicherungsleute wettert und auf der anderen Seite eine Internetseite eines Versicherungsmaklers zitiert.
Man beachte das Impressum von - http://www.riesterrente-online.info/
(Gabriel & Partner - Versicherungsmakler Berlin)
Ich gehe davon aus, dass jeder Beamte rechnen kann:Zudem findet man genügend andere Quellem im Internet, die behaupten, dass weder die Steuervorteile noch die staatlichen Zuschüsse von anderen Personen als des Ehepartners vererbt werden können. Schon ist man mit der Rendite im untersten Bereich.
@ Zollkodex-Ritter.Pers. Angriffe dieser Art fallen doch immer auf den Angreifer zurück. Wie in die Ecke getrieben muss man sich doch fühlen, wenn man sich so herab lassen muss um die sachliche Ebene zu verlassen...@ Mikesch,
ich frage mich allen Ernstes, sind Sie überhaupt Beamter.
Nach Ihrer Ausdrucksweise kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Schon wieder so` Ding...DeBeVau hat geschrieben: .....................................................................................
Sonderausgabenabzug = 505,00 €
abzüglich Grundzulage 154,00 €
Erstattung über die Einkommensteuer = 351,00 €
....................................................................................
Aber ich?DeBeVau hat geschrieben:@ Zollkodex-Ritter
Sie werfen doch hier auch nicht mit Beleidigungen um sich.
Im Beamtenjargon ist dies so nicht üblich, deshalb habe ich mir diese Frage erlaubt.
Und was auch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass die Steuervorteile gar keine sind, sondern dass der Gesetzgeber nachgelagert besteuert, d.h., er stellt die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei um sie dann bei Renteneintritt zu versteuern. Die Rendite beträgt also in diesem Fall gar nicht 53,85%, sondern ist steuerpflichtig.DeBeVau hat geschrieben:
Hier wurde noch nicht die Rendite aus dem Riestervertrag berücksichtigt.
Der Riestervertrag ist möglich als Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Investmentsparvertrag.
Ich empfehle mal die Unterhaltung mit einem Anwalt und vor allem bezüglich, was ICH gesagt habe.DeBeVau hat geschrieben:Ach so personenbezogen muß eine Beleidigung sein.... hm wenn also jemand sagt... alle Beamte sind Schlafmützen oder besoffen dann ist das keine Beleidigung....
Du könntest auch Politiker werden, die Qualifikation dazu hast Du für mich jedenfalls...steuerlichen Vorteil eines Riestervertrages aufklären
Da ich noch in jungen Jahren bin, und ich Besoldungstabellen lesen kann, weiss ich, dass mein Einkommen noch steigen wird. Die Steuerlast wird in etwa gleich sein wie jetzt, da ich auch keine absetzbaren Aufwendungen mehr habe. Der Einwand sticht nicht.DeBeVau hat geschrieben:@ zollkodex-Ritter
natürlich haben Sie recht, dass die Riesterrenten im Alter versteuert werden.
1. jedoch ist Ihr Einkommen im Alter nicht mehr so hoch.
Die Altersfreibeträge sind nicht mehr vorhanden, wenn ich in Pension gehen werde und zudem wirkt sich die Riesterrente auch nicht auf den Altersentlastungsbetra aus. Der Altersentlastungsbetrag dient nur dazu, den Übergang der Rentner von in der nur im Ertragsanteil besteuerten Rente politisch zu verkaufen und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen (die schon immer voll besteuert wurden) und Renten zu gewährleisten.2. Haben Sie zusätzliche steuerliche Altersfreibeträge.
Im Vergleich zu was?Unterm Strich lohnt es sich immer noch.
Wenn sie das schon als Experte hier im Forum nicht können, andere mit Traumrenditen versuchen zu ködern, die nachgelagerte Besteuerung und der Wegfall der staatlichen Förderung an die Erbengemeinschaft verschweigen, dann benötige nicht ich diesen Berater, sondern Sie.Ein Riester-Vorsorge-Berater kann Ihnen die steuerlichen Unterschiede bezogen auf Ihre Versorgungsbezüge bzw. Ihrer derzeitigen Bezüge zeigen.
Ob diese schwachen Argumente für Abschlüsse reichen, sei dahingestellt. Ich lasse mich nicht auf das Niveau von Suggestivfragen, die mit den Zukuftsänsten der Menschen spielen, herab.Aber wenn Sie keine Rücklagen für Ihr Alter bilden, von welchem Einkommen wollen Sie dann leben?
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Versorgungsbezüge reichen aus,
ja dann geben Sie ihr Geld für andere Dinge aus.
Wie gesagt. Jeder muß das für sich selbst entscheiden.
Mach es doch bei uns allen hier im Forum.DeBeVau hat geschrieben:@ mikesch,
bei Ihnen gebe ich es auf.
.
Also wenn Du wie ich Schreibtischtäter bist, nicht wirklich. Ich hatte es gestern schon in einem anderen Thread geschrieben: Überlege mal, was muss passieren, das Du Deinen Schreibtischjob nicht mehr machen kannst? Und was muss passiert sein, wenn Du es tatsächlich nicht mehr kannst? Die Antwort lautet in beiden Fällen Koma oder Tod. Und dann kann es Dir egal sein.koester hat geschrieben:Ich bin nun schon gut zwei Jahre verbeamtet. Was mich jetzt interessiert ist ob man wirklich noch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherungbenötigt....Ich hätte jetzt gedacht, dass man als Beamter auch im Krankheitsfall sicher aufgehoben ist und keine zusätzliche Versicherung benötigt. Wie denkt ihr denn hier? Ist so eine Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich notwendig?