Guten Abend,Talker1234 hat geschrieben: ↑10. Feb 2020, 21:29 Das Auswahlverfahren für Volljuristen war nicht explizit nach § 24 BLV geöffnet: Zwar steht in unserem Intranet, dass "grundsätzlich alle extern ausgeschriebenen Stellen nach § 24 BLV geöffnet sind", was man am Ausschreibungstext erkennen könne, jedoch waren genau die Ausschreibungen der Juristenstellen nicht davon betroffen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies die Vorgaben des BMI für die Ausschreibung von Juristenstellen sei und die Personalgewinnung hat sich an die Vorgaben gehalten und hält sich daran, das heißt auch keine Öffnung jetzt im Nachgang. § 24 BLV ist dem Wortlaut nach eine Kann-Regelung. Davon wurde bei den Juristen bewusst nicht Gebrauch gemacht. Wem die Handhabung nicht gefällt bzw. wer sich nicht auf die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einläßt und der anschließenden Neuverbeamtung, könne auf eine Tätigkeit im hD verzichten und weiterhin im gD bleiben (dem Sinn nach, angebliche Argumentation der Abteilungsleitung angelehnt an die Vorgaben des BMI).
mir ist die Behörde bekannt und auch ein ziemlich eindeutiger Erlass des BMI, welcher es der Personalstelle (11F für die Insider) untersagt hat, das Juristenauswahlverfahren zu öffnen. Hintergrund ist, dass dem BMI ein eigenes JAV hat (mit deutlich strengeren Anforderungen) und hier in 2019 etliche erfolgreiche Bewerber des jetzigen internen Verfahren gescheitert sind.
Diese Gruppe kommt nun über den Umweg dieser obersten Bundesbehörde doch in den hD und ist alsdann gleichrangig in den internen Auswahlverfahren zu berücksichtigen, allerdings mit üblicherweise deutlich besseren Beurteilungen als Kandidaten aus dem Ministerium selbst.
Hier wurde also ein Riegel vorgeschoben, ob das statthaft ist, vermag ich nicht einzuschätzen.
Alle anderen Ausschreibungen des Amtes welche nach extern gehen sind nach §24 geöffnet, das ist die aktuelle Politik, auch weil im hD noch ein mittleres dreistelliges Delta besteht.
Vielleicht mag Snooze ja mal seine Erkenntnisse mit allen hier teilen, die Frage, die unsere 3 TE umtreibt betrifft nämlich nochmal gut 60 weitere Mitarbeitende