Urlaub bei bestehender Dienstunfähigkeit

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lexmark
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Registriert: 10. Apr 2015, 09:58
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Re: Urlaub bei bestehender Dienstunfähigkeit

Beitrag von lexmark »

Sehe ich auch so und würde das genauso machen.

Der Beamte ist verpflichtet, wenn möglich seine Gesundheit wieder herzustellen und nicht auf Tabletten
auszuruhen und zu Hause die Zeit (oft sinnlos) verstreichen zu lassen.

Wenn der Arzt, (am besten ein Facharzt) das als förderlich bestätigt, kann man das vertreten.
Es kommt m.M. auch darauf an, was ich für einen Urlaub mache...

Wenn ich zum Bergsteigen fahre, oder einen Safari Urlaub buche und das aufkommt, bin ich logisch schnell in Erklärungsnot.
Wenn ich aber nach Südtirol zum Wandern fahre und die Seele baumeln lasse um den Akku wieder
aufzuladen, ist das mit Sicherheit eine andere Geschichte und gut für die Gesundheit.
Sollte man natürlich nur nach den Paragraphen vorgehen, muss ich den D.H. auch fragen, ob ich für 4 Tage meine Tochter, die
100km entfernt wohnt, besuchen darf.

Wenn vom AA ein Termin zur Untersuchung zugesandt wird, muss man nicht übermorgen antreten. In der Regel steht dieser 14 Tage
bis 3 Wochen später an.
Um während meiner Abwesenheit sicher zu gehen, würde ich ein Familienmitglied beauftragen, die Post zu sortieren und mich bei Bedarf zu informieren.

Fazit:

Mit einer fachärztlichen Zustimmung, ist das meiner Meinung nach vertretbar.
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