Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden

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Steinbock
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden

Beitrag von Steinbock »

Carrington hat geschrieben: Die Frage war ein Zitat aus dem Formular der Debeka.
Wieviele Jahre ist dies jetzt her ?
Der Makler hat für mich deshalb einen Antrag zur Probe gestellt und auch klipp und klar gesagt, dass ein Antrag bei Vorablehnung ebenfalls abgelehnt wird. Sein Kollege hat das bestätigt. Soll ich jetzt eine Kopie meines Antrages hochladen oder wie? Es ist eine Tatsache. Die Debeka ist außerdem ein ÖD-Spezialist.
Wir unterhalten uns nicht über Anträge wie es früher vielleicht einmal war.
Meines Wissens taucht auch bei der DEBEKA diese Frage nicht mehr im Antrag auf.
Und selbst wenn, darf man solch eine Aussage nicht auf alle PKV ausdehnen.
Ich benötige deinen Antrag nicht, habe fast jeden Tag solche Anträge vor meinen Augen.
Des Weiteren haben die nur noch Online-Formulare, die sie direkt am PC ausdrucken. Da werden keine Vordrucke verschickt, die im Archiv Staub ansetzen.
wow.. und was ist mit den Anträgen die am PC ausgedruckt werden.
Werden diese dann anschließend zum Feuer anzünden verwendet ?

Nein sicher nicht, alle Anträge (auch Papieranträge) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Mal abgesehen davon spielt es überhaupt keine Rolle, ob man im öD ist oder nicht. Seit wann gibt es unterschiedliches PKV-Recht für Beamte und Menschen über Jahresentgeltgrenze :?: Die Offenbarungspflichten sind dieselben.
Ja es gibt unterschiedliche Rechte für den Abschluss einer PKV.
Beamte können sich auch privat versichern, wenn ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ergänzend zu dem Internetauftritt von dem lieben Henning.
Seine Informationen stimmen auch nicht immer.

Glück beim Staat ?
Wie kommst Du auf diese Idee.
Dies war einmal.
Heute habe ich mehr Glück bei einer Versicherung.

Gruß vom Steinbock
Carrington
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden

Beitrag von Carrington »

Das müsste März gewesen sein. Und ja die Anträge werden dann mit den Daten ausgedruckt, aber natürlich ist das immer die aktuelle Version. Für den Kunden gibt es die dann auch auf CD und nicht in Papierform.
Steinbock
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden

Beitrag von Steinbock »

Carrington hat geschrieben: Für den Kunden gibt es die dann auch auf CD und nicht in Papierform.
Wie der Kunde seine Vertragsunterlagen haben möchte, entscheidet er selbst.
Möglich ist per Ausdruck, Email, oder CD.

Wenn ein Versicherungsvermittler auf eine CD bestehen würde, muss der Kunde ja den Vertrag nicht unterschreiben.

Lt. Versicherungsvertragsgesetz muss ich ja zuerst dem Kunden die Möglichkeit geben, die Vertragsunterlagen zu lesen,
bevor er den Vertrag unterschreibt.

§ 7 Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__7.html

Gruß vom Steinbock
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