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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Verfasst: 11. Jul 2013, 14:01
von Gerda
Kater-Mikesch hat geschrieben:Wenn man wirklich krank ist, einfach mal mit Unterstützung des Arztes einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen - ggf. helfen da auch die Gewerkschaften, VdK oder sonstige Anlaufstellen...
Das ist m. E. sogar ein sehr wichtiger Tipp. Den Antrag kann man auch ohne Doc stellen und die amtsärztlichen u. anderen ärztlichen Gutachten beifügen. Meist gehts sogar sorglos über den Tisch. Wieviel bei rum kommt, wird man sehen, aber man unterstreicht seine DDU nochmals :wink:

Gerda

Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Verfasst: 11. Jul 2013, 16:45
von Kater-Mikesch
Hallo,
also ich würde dies erst einmal mit dem behandelnden Arzt besprechen, weil das Gesundheitsamt bzw. die zuständige Stelle dich anschreibt. In dem Fragebogen muss/kann die
Krankheit/en und der behandelnde Arzt angegeben werden - ein Facharzt, insbesondere bei einer psychischen Erkrankung, kann natürlich eine wichtige Rolle spielen...
Aber auch bei einer pysischen Erkrankung, ist die jeweilige Unterredung mit dem behandelnden Facharzt meiner Meinung nach sinnvoll...

Also erst einmal Kontakt mit dem Facharzt aufnehmen und alles besprechen...dann nach Absprache mit dem Facharzt das Gesundheitsamt bzw. die zuständige Stelle informieren...Vordruck sollte es bei der Gemeinde/Stadt oder Sozialamt geben - die kann man sich auch zusenden lassen...
Formular ausfüllen und Diagnose kurz mit dem Arzt als Ansprechpartner nennen und an das Gesundheitsamt zurücksenden. Die Schreiben dann den behandelnden Arzt an und die Befunde (Berichte, Gutachten, Röntgenbilder usw.) wird dann der Arzt angeben...

In der Regel dauert das ca. 3 Monate - manchmal was länger und manchmal halt was kürzer. Wenn es zu einem positiven Bescheid kommt, wird dieser rückwirkend ab Antrag ausgestellt...wenn der GdB weniger als 50 aber mindest 30 ist, kannst du eine Gleichstellung bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen - auch wenn du Beamter bist...

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für schwerbehinderte Menschen, mit Ausnahme des Anspruchs auf Zusatzurlaub
(§ 125 SGB IX) und des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichgestellte behinderte Menschen haben auch keinen Anspruch auf die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Also lohnt sich auch eine Gleichstellung in Bezug auf die rechtliche Behandlung als Schwerbehinderter - auch wenn einer im Vorruhestand ist...

Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Verfasst: 14. Jul 2013, 19:36
von Sie nannten ihn Hombre
So, die "Einladung" zur Überprüfung der Dienstfähigkeit ist inzwischen eingetrudelt.
Und auch wenn mir (wie immer bei sowas) recht mulmig ist - irgendwo ist das auch ne Erleichterung, jetzt ein fixes Datum vor Augen zu haben.