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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 18. Sep 2012, 10:10
von Gerda Schwäbel
Doch! Nach heutiger Rechtslage ist die Zeit als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ruhegehaltsfähig. Selbst dann, wenn die Verbeamtung auf Probe nicht in unmittelbarem Anschluss geschieht und sogar dann, wenn für diesen Zeitraum Rentenversicherungsbeiträge nachentrichtet werden müssen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 18. Sep 2012, 11:03
von lacrima
alles klar. dann ganz lieben dank für ihre antworten. es hat mir sehr geholfen

Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 19. Sep 2012, 09:36
von lacrima
Bei Nachfrage in meiner Personalstelle wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich -auch wenn ich nur als Tarifbeschäftigter weiter mache- die 3. Auflage (5 Jahre im öD) trotzdem erfüllen muss oder die Bezüge zurück zahlen.

Das ist doch nicht richtig, oder?

wenn ich Auflage 2 nicht erfüllen kann, weil ich kein Amt angeboten bekomme - dann muss ich doch Auflage 3 nicht mehr erfüllen ?

wäre doch quatsch - stellte man sich zB jemanden vor, der ganr nicht übernommen wurde oder nuir befristet - der muss sich trotzdem im öD eine Stelle suchen um die Bezüge nicht zurück zahlen zu müssen ? - DAS QUATSCH :lol:

Wie ist es nun wirklich ???

Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 19. Sep 2012, 16:24
von Steinbock

Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 20. Sep 2012, 13:47
von afo1
Ich sehe, für den Fall, dass du nach Hamburg in den öD gehst, kein Problem und keine Rückzahlungsverpflichtung (wenn der Text deiner Verpflichtung so lautet, wie Gerda schrieb). Alternativ könntest du die Angestelltenstelle in Sn zunächst annehmen und dir von dort aus was anderes (im öD) suchen.
Gruß
afo

Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Verfasst: 20. Sep 2012, 16:13
von lacrima
ja keine frage, werde ich auch machen... bevor man nachher ohne alles da steht :wink:
trotzdem, schön ist das nicht... ich werde meinen weg schon machen :D