Wie kommst Du auf 14 Prozent...Theaterkritiker hat geschrieben:
Allerdings ein kleiner Tipp, wenn Du selbst die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragst, wird Dir 14 % von der Pension abgezogen,

Moderator: Moderatoren
Wie kommst Du auf 14 Prozent...Theaterkritiker hat geschrieben:
Allerdings ein kleiner Tipp, wenn Du selbst die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragst, wird Dir 14 % von der Pension abgezogen,
Hallo Leonsucher,leonsucher hat geschrieben:Da geht es nicht um wählbare Alternativen, sondern um freie Dienstposten. :DeBeVau hat geschrieben: in einer JVA gibt es doch auch Verwaltungsstellen.
Wäre das keine Alternative?
Die (mögliche) Überprüfung in 2 Jahren hat in der Urkunde nichts zu suchen. Das muss Dir nicht mal in die Versetzungsverfügung geschrieben werden. Letztlich entscheidet Dein Dienstherr selbst ob er noch mal prüft oder nicht. Da in Deiner Urkunde nichts drin steht bist Du zunächst dauerhaft DU geschrieben worden.egyptwoman hat geschrieben:Ja du hast richtig gelesen, ich habe meine Ruhestandsurkunde zum 1.12.2011 bekommen. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, bräuchte ich in dem Fall die Therapie also gar nicht antreten? Wie glaube ich schon geschrieben haben, halte ich die eh für reine Geldverschwendung. Ich habe jetzt nur Angst, wenn ich den Platz wieder absagen würde, das mir der Dienstherr nen Strick draus dreht, obwohl ich ja auch nix schriftliches habe (außer die empfehlung vom Amtsarzt). Der Dienstherr selbst hat mir nix schriftliches in die Hand gegeben. Mein Chef aus der JVA hat wohl irgendwas erhalten aber er hat es mir auch nicht zum lesen gegeben. Im Schreiben des AA steht auch das in 2 Jahren eine Überprüfung empfohlen wird, müsste sowas in der Urkunde stehen, das die nur auf gewisse Zeit ist?