Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Re: Die gleiche Situation

Beitrag von Klaus »

Theaterkritiker hat geschrieben:
Allerdings ein kleiner Tipp, wenn Du selbst die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragst, wird Dir 14 % von der Pension abgezogen,
Wie kommst Du auf 14 Prozent... :?:
Theaterkritiker
Beiträge: 84
Registriert: 31. Jan 2011, 16:08
Behörde:

@Klaus

Beitrag von Theaterkritiker »

Paragraf 14 Absatz 3 Nummer 2 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit Paragraf 52 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz.

Es sind sogar 14,4 % um es genau zu sagen!

---------------------------------
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung UNGEMEIN! :)
Theaterkritiker
Beiträge: 84
Registriert: 31. Jan 2011, 16:08
Behörde:

@Klaus

Beitrag von Theaterkritiker »

Ach ja um gleich jedweder Diskussion entgegenzutreten, in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen finden sich die gleichwertigen Vorschriften, gelle ......
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Eben. 14,4 und nicht 14 Prozent. Aber wir haben es ja schon alle gemerkt:

Genauigkeit ist nicht Deine Stärke... :lol:
DeBeVau
Beiträge: 89
Registriert: 5. Jan 2011, 14:05
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von DeBeVau »

leonsucher hat geschrieben:
DeBeVau hat geschrieben: in einer JVA gibt es doch auch Verwaltungsstellen.
Wäre das keine Alternative?
Da geht es nicht um wählbare Alternativen, sondern um freie Dienstposten. :
Hallo Leonsucher,

Sie haben völlig recht, dass freie Dienstposten zur Verfügung stehen müssen.

Ein Bekannter bei der JVA in Rheinland-Pfalz bekam, nachdem er den Straf-Volzugsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnte, ein Angebot für den Innendienst.
Lt. seinen Auskünften hat sich sein Gehalt nicht verändert.

Man sollte auch beachten, dass bei verschiedenen Dienststellen wie Polizei, Justiz, Feuerwehr die Teildienstunfähigkeit im Kommen ist und hier dann auch meistens eine Versetzung in den Innendienst erfolgt.

Freundliche Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
minet
Beiträge: 42
Registriert: 4. Mär 2011, 05:16
Behörde:

Beitrag von minet »

Ist es sinnvoll die Versetzung in der Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit raus zu schieben (40 Dienstjahre sind erreicht), oder beabsichtigt das Land B.-W. ab 2012 weitere Kürzungen?
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Bin auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Mir wurde die Auflage einer stationären Therapie gemacht (dabei wurde dem entsprochen was der Amtsarzt in seinem Attest geschrieben hat). Ich hatte schon eine ambulante Therpie von 1 1/2 Jahren, die aber leider nicht von dauerhaftem Erfolg war, desweiteren hatte ich auch schon eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Also bisher habe ich alle Auflagen meines Dienstherrn erfüllt. Von dem Erfolg einer stationären Therapie (werde die in einer Tagesklinik machen, aus bestimmten Gründen die ich hier nicht näher erläutern möchte, lehne ich eine vollstationäre Therapie ab) bin ich zwar nicht überzeugt, aber mir wurde mehr oder weniger angekündigt das ich bei Ablehnung der stationären Therapie meine Pensionsansprüche verlieren würde. Die Option wieder im Justizvollzug vor allem einer Justizvollzugsanstalt zu arbeiten, stellt sich aus gesundheitl. Gründen nicht. Vom Amtsarzt wurde empfohlen mich in 2 Jahren wieder wegen Diensfähigkeit/-unfähigkeit zu untersuchen. Meine Frage: Kann es mir passieren, das ich, so wie mir mein Chef "angedroht" hat, mich in nächster Zeit wieder zum Dienst in einer Justizvollzugsanstalt zu reaktivieren. In dem Gutachten des Amtsarztes steht auch drin das ein Dienst in einer Justizvollzugsanstalt also generell, nicht nur AVD, sondern auch Verwaltung nicht mehr möglich ist.
Auch wenn es mein Chef nicht zugeben würde (wäre ja auch zu schön) aber er hat eine persönliche Abneigung gegen mich und versucht mir jetzt trotz meines Ruhestandes das Leben schwer zu machen (als wenn das nicht schon während meiner aktiven Zeit gereicht hätte). Ich möchte es wirklich vermeiden, zumal ich auch nicht in der Gewerkschaft bin, die ganze Sache auf dem Rechtsweg zu erledigen, da ich dafür einfach keine Kraft habe. Mein Dienstherr meint ich muss alles dafür tun meine dienstfähigkeit wiederherzustellen, was ich ja auch die letzten 2 Jahre getan habe, und trotzdem stellt er immer neue Forderungen die für meine psychische Belastung natürlich nicht gut ist. Wie kann ich dagegen vorgehen? Ach ja ein Spruch der mir sehr sauer aufgestoßen ist war: für den Dienstherrn ist es wichtig das sie arbeiten, ihr Privatleben (hm darf ein Beamter das überhaupt haben oder hat er das mit seiner Verbeamtung gleich abgegeben) und Ihre Probleme interessieren ihn nicht. Ich denke es sollte den Dienstherrn in gewissen Bereichen schon interessieren, denn wenn ich im privaten Bereich Probleme habe (natürlich nicht solche wie: meinem Mann hat das essen gestern nicht geschmeckt naja blödes Beispiel ich weiß is mir aber grad kein anderes eingefallen), das sich dies dann natürlich auch auf den Dienst auswirkt. Nicht falsch verstehen, die psychischen Probleme haben zum größten Teil mit der Arbeit zu tun, aber wenn dann noch welche privater Natur hinzukommen, sollte den Dienstherrn das schon interessieren, das sich sowas immer auch negativ auf die Arbeit auswirkt. Ich hoffe das das jetzt keiner falsch Verstanden hat, kann mich manchmal nicht so gut ausdrücken.

Egyptwoman
TriMax
Beiträge: 13
Registriert: 25. Nov 2011, 17:45
Behörde:

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von TriMax »

Hallo,

nach dem LBG BW muss der Beamte alles tun, um seine Gesundheit wieder herzustellen. Ich kenne einen Fall aus unserer Dienststelle, da wurde dem Beamten ein Diszi angehängt weil er sich nicht ambulant einer PT unterzogen hat. Der Fall läuft gerade vor dem VG. Eigentlich in der Sache lächerlich, da der Dienstherr gar kein Interesse daran hat, dass der Kollege wieder kommt. Es geht wohl nur darum Leute unter Druck zu setzen und unter dem Deckmantel des Gesetzes psychischen Druck auf ohnehin psychisch Kranke auszuüben. Eine absolute Frechheit. Ich bin selber zum Amtsarzt zitiert worden. Alleine der Gutachtensauftrag hat suggeriert, dass ich dienstunfähig sein soll. Aber es kommt immer darauf an, wie man sich beim Amtsarzt gibt. Jedenfalls auf die leichte Tour lasse ich mich nicht abservieren.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Danke für deine aufmunternden Wort. Ich lasse mich auch nicht abservieren. Im übrigen nach dem Bayrischen Beamten Gesetz ist es auch so das der Beamte alles dafür tun muss seine dienstfähigkeit wieder herzustellen. Ich find diesen Satz "Toll", da manche Vorgesetzte mit ihren Aktionen genau das Gegenteil davon tun und mehr oder weniger selbst dafür sorgen das der Beamte trotz aller Anstrengungen den Auflagen Folge zuleisten, weiterhin Dienstunfähig bleiben bzw. sich deren Krankheitsbild noch verschlimmert. Ich war ja dieses Jahr schon das 2te mal bei Amtsarzt (letztes Jahr das 1te mal). Der 1te Besuch bei diesem Amtsarzt war eine Katastrophe, der hat mich so "runderneuert" das nach Beendigung des Gespräches heulend bei dem raus bin. Meine Psyche war dann zwar mal wieder vollkommen im "Eimer", aber nachdem der mich auch sehr unter Druck gesetzt hat, habe ich meine Wiedereingliederungsmaßnahme dann abgebrochen und mich selbst wieder voll dienstfähig gemeldet (hätt ich mal nicht tun sollen). Zu dem 2ten Gespräch bei dem selben AA bin ich schon mit, zitternden Knien hingegangen, aber ich war erstaunt, das Gespräch lief völlig anders als das erstemal. Er hat mir erklärt was er in sein Gutachten reinschreibt u.a. das mit der stationären Therapie. Hab ihm dann meine Meinung darüber gesagt, das ich das für nicht erfolgreich halten würde, aber er hat mir dann auch gesagt, das er seine Vorschriften hat (hat mir diese auch gezeigt) und mir erklärt warum er so handeln muss. Also muss feststellen, die Amtsärzte (vielleicht nicht alle aber viele) würden gern anders und für die kranken Beamten da sind, aber kriegen, so mein Eindruck von "oben" also ministerien oder so die Auflage wie sie sich zu verhalten haben. In dem Sinne stimmt es schon das die AA´s auf Seiten der AG sind, aber nur weil sie von anderer Seite vorgeschrieben kriegen was sie zu tun und zu lassen haben. Naja werd jetzt halt die Thera machen müssen. Läuft dann unter dem Motto: außer Spesen nix gewesen (nicht das ich mich nicht anstrengen werde), aber wenn 1 1/2 Jahre ambulante Thera nix gebracht haben, wüsst ich nicht was so ne stationäre daran ändern könnte. Der oberhammer ist ja das die mir ernsthaft gesagt haben, das ich wenn das verlangt wird, psychopharmaka schlucken soll und die mich dazu zwingen können. Sorry aber ich glaub nicht das mich irgendwer zwingen kann mir irgendwelche chemiekeulen reinzuwerfen, von denen ich net mal weiß was die in meinem Körper auf lange Sicht anrichten können. Ich bin froh das ich so ein Zeug´s nicht nehmen muss, und ehrlich, dazu lass ich mich echt nicht zwingen.
In manchen Fällen hab ich das Gefühl, die legen es drauf an das man zusammenbricht und entweder auf biegen und brechen bis zum endgültigen Zusammenbruch arbeitet oder um Kosten zu sparen, das man die Beamten dazu bringen will eine Entlassung zu beantragen. Ne nicht mit mir. Es geht in kleine Schritten aufwärts und dann kommt wieder so ein Hammer und ich werd wieder nach unten gezogen. Manchmal wünscht ich mir echt, manchen Leuten die Meinung zu sagen, aber das bringt ja auch nix außer noch mehr Druck und Ärger.

egyptwoman
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von schäferhund »

@ egyptwoman

Dass hier und da Behördenleitungen versuchen, mit viel Fingerspitzengefühl Amtsärzte in die gewünschte Richtung zu lenken ist schon seit Jahrzehnten allgemein bekannt. Manche lassen sich darauf vielleicht ein, andere wieder nicht.
Es ist natürlich auch eine Frage des Alters. Ich vermute, dass Du eine noch etwas jüngere Justizvollzugsbeamtin bist. Bei älteren Kolleginnen u. Kollegen neigen die Amtsärzte verständlicherweise eher dazu, eine Frühpensionierung zu empfehlen. Durch die beachtlichen Abschläge bei Frühpensionierung und Besetzungssperren spart der Steuerzahler natürlich viel Geld. Insofern ist dies dann auch irgendwie nachvollziehbar. Aber: Kein vernünftiger AA würde bei einem auffallend jungen Beamten, bei dem noch beste Heilungschancen bestehen, vorschnell eine Frühpensionierung vorschlagen, könnte man doch dies schon fast als ein Dienstvergehen ansehen.


Gruß
Schäferhund
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Naja jung ist wohl relativ, als jung würd ich jemand um die 30 bezeichnen, ich bin 42. Und wenn du meinen Artikel richtig gelesen hast, war ich schon 2x beim AA, er hatte mir beim ersten mal schon vorgeschlagen mich in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken, was ich zum damaligen Zeitpunkt auch wegen der massiven finanziellen Einschnitte abgelehnt habe. Ich bin durchaus nicht eine von den Beamten die sich einfach mal so in den vorzeitigen Ruhestand schicken lässt. Also wie ich immer sage Reißleine ziehen bevor es noch schlimmer wird. Es bringt ja auch niemanden was, wenn man nicht mehr in der Lage ist seinen Dienst aus gesundheitl. Gründen nicht mehr so ausführen zu können wie man sollte und will, weil das für niemanden einen Vorteil bringt, wenn andere die Arbeit mitmachen müssen und dadurch auch das ganze Arbeitsklima leidet. Und außerdem ist es auch nicht grad von Vorteil wenn man öfter für Wochen ausfällt und andere dann die Arbeit mitmachen müssen, das belastet alle. Ich denke das Sie mir in dem Punkt zustimmen werden oder wären Sie froh darüber, ständig die Arbeit eines Kollegen mitmachen zu müssen, der immer wieder wegen Krankheit ausfällt. Ich habe mir meine Krankheit nicht ausgesucht (aber wer hat das schon) und freue mich für jeden der mit der zum Teil angespannten und stressigen Situation auf Dauer zurechtkommt. Ich finde es auch nicht toll, wenn Kollegen und Vorgesetzte einem immer wieder sagen, ach die Arbeit ist doch easy und ich kann gar nicht verstehen das du dich so anstellst. Jeder geht mit den Belastungen anders um, der eine schafft es der andere eben nicht. Vor allem wird immer wieder gesagt die Arbeit im Justizvollzug ist ja körperlich nicht anstrengend, dem stimme ich teilweise zu, aber es geht ja auch nicht um die körperliche Arbeit sondern um die immer größer werdende psychische Belastung. Sicher könnt ich eine "Leck-mich-am-A...." Haltung annehmen und wie leider einige Kollegen (und sicher nicht nur im Justizvollzug) die ihre Dienstzeit mehr oder weniger absitzen. Aber so bin und war ich nie.
Ich weiß nicht ob andere genauso denken oder die Erfahrung machen oder gemacht haben, aber das Klientel was täglich kommt wird immer schwieriger, viele von denen sind psychisch auffällig und es werden nach meiner Beobachtung immer mehr und das macht es eben auch nicht gerade leichter.

egyptwoman
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Ich hätte nochmal ne Frage: Ich habe vom Amtsarzt ein Gutachten, mit der Empfehlung für eine Therapie wobei mir auch mitgeteilt wurde, das das letzte Wort in dem Fall der Dienstherr hat. Bisher habe ich noch nichts schriftliches von meinem Arbeitgeber, mir wurde es nur mündlich durch meinen Chef mitgeteilt. Muss ich in diesem Fall die Therapie nur auf Empfehlung des Amtsarztes annehmen? Und auch da hab ich nur davon erfahren weil ich um ein Gespräch mit dem Chef gebeten hatte. Von seiten des Dienstherrn ist außer der Ruhestandsurkunde bisher nichts gekommen. Hätte ich das Gespräch mit dem Chef nicht geführt, wüsste ich bis heute noch gar nix. Kann mir jemand sagen wie ich mich am besten jetzt verhalte. Normalerweise könnt ich ja aufgrund der nichtinformation eigentlich ins Ausland ziehen, hab ja schon von anderen erfahren das ich da nicht mal nen Antrag stellen muss als Ruheständler.
Generell krieg ich nur auf Nachfrage von mir mal irgendwann Auskünfte. Ich dachte immer das der Dienstherr verpflichtet ist mir in dieser Hinsicht schriftliche Mitteilung zu machen.

egyptwoman
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich verstehe das doch richtig: Die Urkunde für die Zuruhesetzung wegen dauernde Dienstunfähigkeit ist schon eingetroffen und rechtskräftig?
Wieso sollte der Dienstherr jetzt noch tätig werden, wegen einer Therapie? Meiner Meinung nach ist das jetzt nur noch eine Angelegenheit, die zwischen Beamtem und Krankenkasse/Beihilfe zu klären wäre.
Klar ist, dass eine Therapie evtl. die Dienstfähigkeit wiederherstellen könnte. Von daher müsste die KK und Beihilfe entscheiden (per Attesten der behandelnden Ärzte und des Betriebs/Amtsarztes), eine Therapie durchgeführt werden kann/muss und man mit einer erfolgreichen Rehabiliation rechnen kann.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Ja du hast richtig gelesen, ich habe meine Ruhestandsurkunde zum 1.12.2011 bekommen. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, bräuchte ich in dem Fall die Therapie also gar nicht antreten? Wie glaube ich schon geschrieben haben, halte ich die eh für reine Geldverschwendung. Ich habe jetzt nur Angst, wenn ich den Platz wieder absagen würde, das mir der Dienstherr nen Strick draus dreht, obwohl ich ja auch nix schriftliches habe (außer die empfehlung vom Amtsarzt). Der Dienstherr selbst hat mir nix schriftliches in die Hand gegeben. Mein Chef aus der JVA hat wohl irgendwas erhalten aber er hat es mir auch nicht zum lesen gegeben. Im Schreiben des AA steht auch das in 2 Jahren eine Überprüfung empfohlen wird, müsste sowas in der Urkunde stehen, das die nur auf gewisse Zeit ist?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Blue Ice Ultra »

egyptwoman hat geschrieben:Ja du hast richtig gelesen, ich habe meine Ruhestandsurkunde zum 1.12.2011 bekommen. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, bräuchte ich in dem Fall die Therapie also gar nicht antreten? Wie glaube ich schon geschrieben haben, halte ich die eh für reine Geldverschwendung. Ich habe jetzt nur Angst, wenn ich den Platz wieder absagen würde, das mir der Dienstherr nen Strick draus dreht, obwohl ich ja auch nix schriftliches habe (außer die empfehlung vom Amtsarzt). Der Dienstherr selbst hat mir nix schriftliches in die Hand gegeben. Mein Chef aus der JVA hat wohl irgendwas erhalten aber er hat es mir auch nicht zum lesen gegeben. Im Schreiben des AA steht auch das in 2 Jahren eine Überprüfung empfohlen wird, müsste sowas in der Urkunde stehen, das die nur auf gewisse Zeit ist?
Die (mögliche) Überprüfung in 2 Jahren hat in der Urkunde nichts zu suchen. Das muss Dir nicht mal in die Versetzungsverfügung geschrieben werden. Letztlich entscheidet Dein Dienstherr selbst ob er noch mal prüft oder nicht. Da in Deiner Urkunde nichts drin steht bist Du zunächst dauerhaft DU geschrieben worden.
Antworten