Chronisch krank – aber beim Amtsarzt beschwerdefrei?

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Messerscharf
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Re: Chronisch krank – aber beim Amtsarzt beschwerdefrei?

Beitrag von Messerscharf »

Erstmal vielen dank für eure Hilfe und Ratschläge. Alleine das alles zu lesen, was da auf mich zukommt, löst Stress in mir aus. Musste erstmal Musik im Hintergrund anmachen, weil mein Tinnitus bei Stress immer lauter wird.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber die zahlt nur das, was eine RSV zahlen muss. Gibt es da vielleicht bessere Alternativen, also eine RSV, die auch höhere Stundenlöhne eines Fachanwalts vergütet?

Für mich zählt erstmal die Gesundheit, d.h. sollten die Beschwerden nicht viel besser werden, dann bringt auch ein Einsatz in kleineren Klassen nicht viel. Irgendwie fühlt sich das alles auf gewisse Art und Weise auch leer an. Ich kann mir aktuell gar nicht vorstellen, ganztags zu Hause zu sein.

Kann man eine Reha bewilligt bekommen ohne beim Amtsarzt gewesen zu sein oder wartet man erst auf den Amtsarzttermin und bespricht dann mit ihm die Möglichkeiten einer Reha?

Entscheidet der Amtsarzt direkt beim ersten Termin über die weitere Zukunft des Beamten oder kann man auch eine Therapie/Therapie mit ihm besprechen und dann gibt es 3/6/9 Monate später einen neuen Termin beim Amtsarzt, um zu schauen, ob die Therapie angeschlagen ist? Das ist alles doch etwas komplizierter als gedacht. Daher bin ich wirklich froh, hier gelandet zu sein und gute Tipps von Euch zu bekommen. Das hilft doch schon sehr.
Mainstream1
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Re: Chronisch krank – aber beim Amtsarzt beschwerdefrei?

Beitrag von Mainstream1 »

Lass dir doch eine Reha verordnen und dann bei der Beihilfe Bewilligung beantragen. Ob die noch einen Gutachter intern dafür anfragen kann dir doch letztlich egal sein.
Solltest du wegen der Fehlzeiten von der Personalstelle zum Amtsarzt geschickt werden, wird der in der Regel vor einem endgültigen Gutachten eine Reha empfehlen ( kann man beim Amtsarzt auch selbst als Möglichkeit ansprechen), der Dienstherr gibt dir das dann mit Kostenzusage auf, d.h. dann musst du das machen.
Ich kann dir nur empfehlen, dir keinen Stress zu machen. Anwalt würde ich nicht empfehlen, dienstrechtlich geht das letztlich alles seinen geregelten Gang. Es gibt auch nur wenig gute Anwälte im Beamtenrecht. Das lohnt sich nur, wenn man mit einem Bescheid ( zum Beispiel zwangsweise Zurruhesetzung) gar nicht konform geht.
Im davor ablaufenden Verfahren kann ein Anwalt m.E. nach nicht allzuviel bis gar nichts machen.
MS
Dienstunfall_L
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Re: Chronisch krank – aber beim Amtsarzt beschwerdefrei?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich denke, niemand empfiehlt aktuell die Hinzuziehung eines RA. Dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist gut für Eventualitäten im weiteren Verfahren.
Entscheidet der Amtsarzt direkt beim ersten Termin über die weitere Zukunft des Beamten oder kann man auch eine Therapie/Therapie mit ihm besprechen und dann gibt es 3/6/9 Monate später einen neuen Termin beim Amtsarzt, um zu schauen, ob die Therapie angeschlagen ist?
Es entscheidet nicht der AA, sd. deine Dienstbehörde, die sich nicht an die aä Stellungnahme halten muss, es aber meistens tut.
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt im übertragenen Sinne auch für Beamte. Das Interesse ist die Verwendung, also Wiederherstellung bzw. Erhalt der der Dienstfähigkeit.
Wenn es bereits eine erfolglose Reha oder Klinikbehandlung gab und keine anderen Optionen zur Gesundung gefunden werden, wäre deine Aufgabe zu betonen, dass du in anderweitiger (lärmarmer) Verwendung eine Zukunft siehst, der Dienstherr müsste dann danach (nachprüfbar) suchen. Es wäre aber wichtig, dass du selber dich intensiv bemühst, eine solche Möglichkeit zu finden, der Dienstherr findet sie i.d.R. nicht. Gespräch mit dem PR könnte hilfreich sein.

Wenn es noch keine Reha gab, ist wahrscheinlich(er), dass der AA in seiner Stellungnahme einen Klinikaufenthalt oder eine Reha empfiehlt. Es kann sein, dass der Erfolg abgewartet wird (tendenziell wahrscheinlich) , bevor das Verfahren wegen DDU eingeleitet wird. Es kann aber auch sein, dass die DDU gleich festgestellt und das Verfahren ohne abzuwarten eingeleitet wird. Das hängt von verschiedenen, nicht immer kalkulierbaren, Faktoren ab, auch von bisherigen Fehlzeiten, Therapien, deinen Aussagen und den Prognosen der Fachärzte.

Mit Nachuntersuchungen beim AA ist auch nach einer Zurruhesetzung wegen DDU zu rechnen.
Messerscharf
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Re: Chronisch krank – aber beim Amtsarzt beschwerdefrei?

Beitrag von Messerscharf »

Ich möchte nur sicher gehen, dass mir mein Dienstherr auch ausreichend Zeit gibt für eine Genesung. Im Gesetz steht ja nur was von 3 Monate Krank, dann kann AA Untersuchung folgen. Wenn ich ehrlich bin, ist es auch die Angst vorm AA bzw vor diesem Termin, sodass ich weiter auf die Zähne beiße und durchhalte. Dann sage ich mir, dass ich noch gar nicht sooo krank bin und kämpfe weiter, Das hab ich zumindest nun schon einige Zeit durchhalten können. Mal sehen, wie lange noch.
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