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Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 2. Aug 2026, 17:30
von Nobody22
Beim Grundbezug müsste das stehen, was der Tarifgruppe und Stufe der geltenden Besoldungstabelle entspricht, die oben in der Abrechnung angegeben ist, du schreibst A7/09 und 3615,26. Da stellt sich mir die erste Frage, denn laut
https://www.lff.bayern.de/media/j0bfkpk ... beso-a.pdf müsste bei dir mit A7/09 3717,21 (Grundbezug) stehen.
Die 3717,21 treten mit der neuen Besoldungsgruppe am 01.10.2026 in Kraft.
Ich denke ich werde aber den Bescheid meiner Versorgungsbezüge nochmal überprüfen lassen.
Ich verstehe jetzt auch nicht, warum ich nur 63,61% Ruhegehalt auf meiner Bezügemitteilung stehen habe.
Alleine die Tatsache das ich nach DU in den Ruhestand versetzt wurde, macht mich skeptisch
Vielen Dank
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 2. Aug 2026, 17:41
von Dienstunfall_L
Bevor die Zurruhesetzung erfolgt ist, müsste doch amtsärztlich die Dienstunfähigkeit festgestellt worden sein. Die MdE/der GdS von 40 sagt zwar nicht aus, dass du dienstunfähig bist, aber dass eine unfallkausale Gesundheitsschädigung vorliegt.
Siehst du dich als dienstfähig an? Und sehen deine behandelnden Ärzte das auch so? (nicht hier zu beantworten, nur als Gedanke für die Vorgehensweise)
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 3. Aug 2026, 08:26
von Nobody22
Die Dienstunfähigkeit wurde festgestellt, kausal verursacht durch DU. Die Schwere der Verletzungen und die psychische Belastung führten dazu. Ich will auch nicht mehr zurück, da ich leider vor Gericht gehen musste, denn man hatte versucht mich billig zu "entsorgen".
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 3. Aug 2026, 10:57
von Dienstunfall_L
Dann hatte ich deinen Satz „ Alleine die Tatsache das ich nach DU in den Ruhestand versetzt wurde, macht mich skeptisch“ falsch interpretiert.
Du hast über deine rgf. Dienstbezüge (für die ~ 17 Jahre) sicherlich eine Übersicht und Versorgungsauskunft erhalten. Erklärt sich daraus (plus 20%) 63,61%? Kann eigentlich nicht sein. Wurde dir nichts Schriftliches zu den 63,61% und Zustandekommen mitgeteilt?
Ich würde die Bestimmung über das Unfallruhegehalt Art. 53 parat halten und heute erst einmal telefonisch bei der Bezügestelle nachfragen. Das solltest du zusätzlich schriftlich tun, mündlich hast du schneller eine Antwort und kannst diese ggf. im Schreiben gleich mit aufgreifen.
Guck vorsichtshalber erst nach, ob ich den richtigen Art. aus dem für dich zutreffenden Gesetz heraus gesucht hatte, bei der Bezügetabelle war ich ja nicht bei aktueller sondern zukünftiger und es hat sich darüber geklärt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-53
https://www.lff.bayern/media/x3gomqtq/u ... _06_26.pdf
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 4. Aug 2026, 15:43
von Dienstunfall_L
@Nobody22 Solltest du vor deiner Verbeamtung rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben und eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, könntest du einen Antrag auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes stellen.
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 7. Aug 2026, 08:28
von Nobody22
Ich wollte mich jetzt nochmal zu Wort melden, da bei der Bezügestelle niemand ans Telefon zu bekommen ist ( nur Warteschleife ) und ich jetzt schriftlich angefragt habe, wie meine 63,61% zustande kamen.
Warum ich keinen Bescheid mehr habe, liegt daran das mein Haus 2024 vom Hochwasser betroffen war und alles im Keller zerstört wurde.
Des Weiteren habe ich mit jemanden, der sich bei der Ruhensberechnung auskennt ( Steuerberater ), folgendes ausrechnen können ( was ich aber natürlich noch offiziell machen lassen werde )
Ausgehend von der Besoldungstabelle, die ab dem 01.10.2026 in Kraft tritt:
Die Endstufe der Besoldungsgruppe A7/09 ist niedriger als die Endstufe der Besoldungsgruppe A3 ( x1,5 )
Daraus ergibt sich wie folgt
Endstufe A3 3165 Euro
x1,5 = 4747,50
Wenn ich jetzt anstreben würde, 2300 Euro brutto selbstständig zu verdienen, dann werden diese 2300 Euro von den 4747,50 abgezogen
4747,50 minus 2300 Euro = 2447,50
Bei einem Nettoverdienst von rund 2550 Euro aus der Besoldungsgruppe A7/9 zieht man diesen Betrag ab
2550 Euro - 2247,50 Euro = 102,50
Diese 102,50 Euro nennt man Ruhensbetrag.
Dieser Betrag wird von den 2300 Euro brutto abgezogen
Das heisst ich dürfte 2197,50 brutto ( plus ca 90 Euro Werbungskosten ) dazu verdienen, ohne das es zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge kommen würde.
Natürlich übernehme ich jetzt hierfür keine Richtigkeit und warte eine offizielle Berechnung ab, aber ihr könnt mir gerne eure Meinung dazu sagen.
Danke
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 7. Aug 2026, 14:53
von Dienstunfall_L
Die Endstufe der Besoldungsgruppe A7/09 ist niedriger als die Endstufe der Besoldungsgruppe A3 ( x1,5 )
Mir ist unklar, warum du letzten Betrag mit 1,5 multiplizierst. Verlinkst du die Vorschrift dazu?
Die durch Hochwasser verloren gegangenen Unterlagen kannst du dir noch einmal zuschicken lassen.
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Verfasst: 8. Aug 2026, 08:56
von Nobody22
Dienstunfall_L hat geschrieben: 7. Aug 2026, 14:53
Die Endstufe der Besoldungsgruppe A7/09 ist niedriger als die Endstufe der Besoldungsgruppe A3 ( x1,5 )
Mir ist unklar, warum du letzten Betrag mit 1,5 multiplizierst. Verlinkst du die Vorschrift dazu?
Die durch Hochwasser verloren gegangenen Unterlagen kannst du dir noch einmal zuschicken lassen.
Das steht im Art. 83 BayBeamtVG
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-83
(2) 1Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen sowie für Witwer und Witwen die
ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3,