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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Verfasst: 7. Jul 2026, 21:37
von Rorbert001
burkhardl hat geschrieben: 7. Jul 2026, 15:53 Hallo zusammen,
erlaubt bitte einmal bei dieser Thematik eine "grundsätzliche" Frage:
Nach welcher "Krankheitsdauer", verursacht auch durch Schwerbehinderung, belegt durch ausreichend vorhandener Facharztgutachten,
wird ein 61-jähriger Telekomiker hinsichtlich möglicherweise vorhandener DDU zu der zuständigen Ärzteschaft zitiert, eben um diese DDU
festzustellen? Zusatz: Wenn man ca. in 1 3/4 Jahren ohne Abzüge in Pension gehen könnte...........
Herzlichen Dank euch schon mal vorab!
Theoretisch schon ab mehr als 6 Wochen.
Reden wir bei den 1 3/4 Jahren von Altersteilzeit? Sonst mal erklären wie das mit 63 geht ohne Abschläge?
Normale Pension mit 65 ohne Abschläge.