Der neue Programmablaufplan für 2026 (Erhöhung Grundfreibetrag) liegt eigentlichSelbstflieger hat geschrieben: 17. Dez 2025, 14:29 Habe jetzt mal beide Varianten berechnet.
In der Vergangenheit hatte ich ohnehin meistens erst mit den Februar-Bezügen
die ersten korrekten Abzüge für das neue Steuerjahr.
Wir bekommen ja das Januargehalt schon am 31.12.2025, also noch im alten Steuerjahr, ausbezahlt.
Im ungünstigsten Fall gibt es ja eine Nachberechnung und Erstattung.
schon lange vor...
Wird der nicht berücksichtigt..gibt es noch weniger Netto.
Januargehalt schon am 31.12.2025
Kein Bankarbeitstag..da wird nichts gebucht..aber am 30.12.25

